Petition: Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verteidigen

Auch die Genossenschafter*innen haben die Petition „Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verteidigen“  unterzeichnet. Die Säulen unserer Gesellschaft – so heißt es dort – sind Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Für die Rechte aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten, stärkt auch unsere eigenen Rechte.
Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und juristische Organisationen haben diese Petition ins Leben gerufen um deutlich zu machen, dass  die aktuellen Debatten um asylrechtliche Verschärfungen diesem Selbstverständnis widersprechen. Sie richtet sich an Bundeskanzler Olaf Scholz, Innenministerin Nancy Faeser und alle demokratischen Parteien des Bundestages.

Der genaue Wortlaut findet sich hier

Neues Mietenkonzept: WBS-Quoten für das Recht auf Wohnen

Die Fraktion der LINKEN im Abgeordnetenhaus hat Eckpunkte für ein Gesetz zur Sicherung preiswerten Wohnraums vorgelegt. Damit sollen die Spielräume genutzt werden,  die das Land für eine mietpreisdämpfnede Wohnungspoilitk zur Verfügung hat. Besonders ein Vorschlag dürfte für hitzige Debatten sorgen:  Vermieter*innen, die in Berlin mindestens 50 Wohneinheiten besitzen, sollen bis zu 35 Prozent der jährlich neu vermieteten Wohnungen an WBS-Berechtigte zu festgesetzten Mieten vergeben. Dieses soll auch für Genossenschaften gelten. Wir fragten Niklas Schenker, den Sprecher für Mieten, Wohnen, öffentlichen Wohnungsbau und Wohnungsbauförderung der Linksfraktion, zu den Hintergründen.

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Novelle Genossenschaftsgesetz: Richtige Ziele, halbherzige Maßnahmen

Seit dem Frühsommer liegt der seit langem angekündigte Referentenwurf für ein “Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform” vor. Der unter der Federführung von Bundesjustizminister Buschmann (FDP) erarbeitete Gesetzentwurf verspricht eine Stärkung der Genossenschaft. Er setzt den Schwerpunkt auf Digitalisierung, Beschleunigung und Entbürokratisierung. Die GENOSSENSCHAFTER*INNEN haben in einer Stellungnahme für die Bundestagsfraktionen das Anliegen begrüßt, die Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften zu verbessern. Aber der Entwurf werde diesem Anspruch nur teilweise gerecht. „Problematisch ist aus unserer Sicht vor allem, dass er keine Präzisierung des Genossenschaftsbegriffs vornimmt und damit renditeorientierten Anleger*innen weiterhin Möglichkeiten des Missbrauchs der Rechtsform „Genossenschaft“ bietet.“
Die Stellungnahme der GENOSSENSCHAFTER*INNEN im Wortlaut: Hier
Der Referententwurf: Hier