Petition: „Liebe Kirche, wir sind keine Ware!“
Seit Monaten kämpft die Hausgemeinschaft in der Karl-Marx-Str. 11 für ihr „Stück Neukölln“, in dem sie seit Jahrzehnten leben. In unzähligen Stunden erarbeiteten sie ein Finanzierungs- und Modernisierungskonzept, wollen eine Genossenschaft gründen und haben der Kirche ein marktübliches Kaufangebot vorgelegt, um eine soziale und nachhaltige Zukunft für ihr Haus zu schaffen. Die katholische Kirche lässt sich davon jedoch nicht beeindrucken, sondern will das Haus weiterhin an einen Großinvestor verkaufen, um mit dem „maximalen Erlös“ den Dienst am Nächsten leisten zu können.
Nun geht die Hausgemeinschaft einen Schritt weiter. Mit einer Petition richten sie sich direkt an das Erzbistum Berlin und fordern ernsthafte Verhandlungen: Handeln Sie im Sinne Ihrer sozialen Verantwortung und unterstützen Sie unser gemeinwohlorientiertes Modell. Wohnen ist ein Menschenrecht, keine Ware.
Jede Unterschrift unter die Petition sendet ein klares Signal an das Erzbistum Berlin: Die Forderungen und Hintergründe finden Sie hier: https://innn.it/soziale-verantwortung
siehe auch: https://www.genossenschafter-innen.de/2025/07/21/kirche-will-maximal-kasse-machen/

Die Hausgemeinschaft Warschauer Str. 25/Kopernikusstr. 6 ist trotz breiter Unterstützung mit ihrem Versuch, über die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk das Haus mittelfristig in eine Genossenschaft umzuwandeln, gescheitert. In einer Stellungnahme vom 14. Juni erläutert die Hausgemeinschaft die Vorgeschichte und macht sich Gedanken über die Zukunft des Hauses, das von den Fonds, die das Haus gekauft hatten, systematisch heruntergewirtschaftet wurde. Wir dokumentieren die Erklärung im Wortlaut. 
Fast zwei Jahre hatte eine von Vorstand und Aufsichtsrat berufene DPF-Satzungskommission eine Vorlage zur Neufassung der Satzung von 2008 erarbeitet, die die Vertreterversammlung am 30.5.24 beschloss. Ziel dieses Prozesses war die Anpassung an veränderte rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen und die Einrichtung von Beiräten, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, um das Recht der Mitglieder auf Mitsprache und Mitgestaltung festzuschreiben.
Auch in Genossenschaften ist es ein Ärgernis, wenn Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden, die meiste Zeit leerstehen oder gar als Ferienwohnungen weitervermietet werden. Die DIESE eG hat dem jetzt per Satzung einen Riegel vorgeschoben. Am 4.11.24 beschloss die Generalversammlung, folgende Passage in die Satzung aufzunehmen: „Das Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung oder einer sonstigen Nutzungseinheit setzt eine aktive und regelmäßige Nutzung durch das Mitglied voraus. Die Nutzung ausschließlich als Zweitwohnung sowie das dauerhafte Leerstehenlassen oder Nichtnutzen der Wohnung sind untersagt.“ DIESE-Vorstand Werner Landwehr begründete die Satzungsänderung unter anderem mit den wohnungspolitischen Zielen der DIESE eG: „Wir setzen uns dafür ein, dass das knappe Gut Wohnen richtig verteilt ist. Unser Richtwert ist 35 qm pro Person. Wer zwei Wohnungen nutzt, widerspricht diesem Grundprinzip.“