Am 15. April: Veranstaltung zum Thema Schattenmiete in Genossenschaften
Traurig, aber wahr: Auch Genossenschaften verlangen die sogenannte Schattenmiete. Das heißt, sie drohen bei Abschluss von Neuverträgen, das Nutzungsentgelt anzuheben, wenn der Mietendeckel vor dem Verfassungsgericht scheitert. Dürfen die das? Was können wir als Genossenschafter:innen in solchen Fällen tun? Das sind Themen unseres Online-Treffens am 15. April (19 Uhr), das wir mit freundlicher Unterstützung der Berliner MieterGemeinschaft durchführen. Als Expertin haben wir Franziska Dams, Rechtsanwältin/ Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zu Gast.
Wer teilnehmen möchte, sende eine email an info@genossenschafter-innen.de.