Genossenschafter*innen unterstützen neuen Volksentscheid von DWe

Weil der Senat die Vergesellschaftung blockiert und damit die Stimme von über einer Millionen Berliner*innen weiter ignoriert, hat die Initiative “Deutsche Wohnen & Co enteignen” am 26.9.23 einen zweiten Volksentscheid, diesmal einen Gesetzesvolksentscheid, angekündigt:

 

Unser Berlin, unser Zuhause, unser Gesetz! – Mit einem Gesetzesvolksentscheid endlich zur Umsetzung! (mehr …)

Zwei Jahre erfolgreicher Volksentscheid: Wie der BBU versuchte, das Volksbegehren zu Fall zu bringen – und scheiterte

Am 26. September vor zwei Jahren stimmten 57,6% der Berliner:innen in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Immobilienvermögen. Dies war auch eine Klatsche für den BBU, der mit Gutachten und Stellungnahmen bis zum Schluss versuchte, dem Volksbegehren die Rechtmäßigkeit abzusprechen. Diese Auseinandersetzung gewährt interessante Einblicke in Strategien und Positionen eines ehemals gemeinwohlorientierten Verbandes, in dem heute der Immobilienkonzern Vonovia der größte Beitragszahler ist. Eine Chronologie aus Anlass des zweiten Jahrestages des Volksentscheids. (mehr …)

Erklärung der Genossenschafter*innen zum Kommissionsbericht

 “Als GENOSSENSCHAFTER*INNEN begrüßen wir die Klärung, dass Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen werden können. Damit bestätigt die Kommission eine Rechtsauffassung, die wir GENOSSENSCHAFTER*INNEN von Anfang an vertreten haben.

Ein kräftige Klatsche ist das Gutachten für den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und jene Genossenschaftsvorstände, die vor dem Volksentscheid mit der Behauptung, auch Genossenschaften könnten vergesellschaftet werden, gezielt Unsicherheit und Angst unter den Genossenschaftsmitgliedern geschürt haben.


“Auch von den Genossenschafter*innen, einem Zusammenschluss von Mitgliedern Berliner Wohnungsgenossenschaften, kommt eine Reaktion: Sie begrüßen den Bericht und die darin enthaltene „Klärung, dass Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen werden können.“ Vor dem Volksentscheid hatte insbesondere der BBU davor gewarnt, auch Genossenschaften könnten von  Vergesellschaftungen betroffen sein.” (Tagesspiegel, 29. Juni)


Wenn der BBU und Genossenschaftsvorstände vor dem Volksentscheid Falschinformationen unter den Mitgliedern verbreitet haben, stehen sie nun in der Pflicht, dies zu korrigieren und die Mitglieder über die Ergebnisse der Kommission zu informieren.

Wir fordern den BBU und die Genossenschaftsvorstände auf, die Blockadehaltung gegen die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände als wichtigem Instrument einer sozialen Wohnungspolitik aufzugeben und sich aktiv in die Gestaltung der Umsetzung einzubringen.”

Stellungnahme zum Bericht der Kommision Vergesellschaftung

Mit der Vorlage des Abschlussberichtes der Kommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ist klargestellt: Vergesellschaftung ist im Rahmen der Landesverfassung möglich und Genossenschaften werden nicht enteignet, auch wenn sie mehr als 3000 Wohnungen besitzen. Unsere Erklärung hier.

Aktionen und Offene Briefe: „Nicht in unserem Namen“

2018/19 starteten Genossenschaftsvorstände und die Dachverbände eine massive Öffentlichkeitskampagne  gegen Mietendeckel und Enteignungskampagne. Das blieb nicht  unwidersprochen bei den Genossenschaftsmitgliedern. “Keine Lobbyarbeit für Immobilienkonzerne” – in Aktionen wie der Protestaktion anläßlich des parlamentarischen Abends des BBU am 22. August (Foto) brachten sie ihren Protest auf die Straße. In drei “Offenen Briefen” erläuterten sie ihre Kritik. Wir dokumentieren sie hier:

März 2019:  Offener Brief “Nicht in unserem Namen”

Juli 2019: Offener Brief zu den aktuellen Kampagnen unserer Dachverbände gegen eine soziale Mietenpolitik in Berlin

Oktober 2019: Genossenschaftsmitglieder für Mietendeckel

VG Wort Zählpixel