Genossenschafter*innen unterstützen Volksbegehren zur Vergesellschaftung und gemeinwirtschaftlichen Verwaltung von Immobilienkonzernen

Gemeinwirtschaft und Genossenschaft gehören zusammen – daher unterstützen wir als Initiative „Genossenschafter*innen“ aus Berlin das Volksbegehren zur Vergesellschaftung und gemeinwirtschaftlichen Verwaltung von Immobilienkonzernen. Unsere Initiative existiert seit 2019 und vereint Aktive aus zwölf Berliner Wohnungsbaugenossenschaften. Sie alle begrüßen, dass das Vergesellschaftungs-Volksbegehren es geschafft hat, das Prinzip der Gemeinwirtschaft und die grundgesetzliche Sozialbindung von Eigentum wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen. Wir rufen alle Genossenschaftsmitglieder in Berlin auf, das Begehren mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Das Begehren sollte auch für uns Genossenschaftsmitglieder Anregung für eine dringend notwendige Debatte zur Erneuerung von Gemeinwirtschaft und Mitgliederdemokratie sein.
Vergesellschaftung und Genossenschaften
Obwohl vom Dachverband BBU, von der Marketinginitiative der Wohnungsgenossenschaften sowie von einzelnen Genossenschaftsvorständen immer wieder Gegenteiliges behauptet wurde, gefährdet das anstehende Vergesellschaftungs-Volksbegehren Genossenschaften in keiner Weise. Genossenschaften werden im Vorschlag der Initiative „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ ausdrücklich von der Vergesellschaftung ausgenommen. Gleichzeitig übernimmt das Volksbegehren mit dem Bezug auf „Gemeinwirtschaft“ und der demokratischen Selbstverwaltung von Wohnungsbeständen Grundprinzipien genossenschaftlichen Wirtschaftens.
Das Volksbegehren stützt sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der im Falle einer Vergesellschaftung die Überführung in „Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ vorsieht. Der Gedanke der Gemeinwirtschaft im Grundgesetz ist undenkbar ohne die starke Genossenschaftsbewegung, in der seit Ende des 19. Jahrhunderts Wohnungsbaugenossenschaften eine führende Stellung einnahmen. Schon in der Weimarer Verfassung von 1919 wurde Gemeinwirtschaft als Verfassungsprinzip genannt. Gemeint war damit eine Wirtschaft, die nicht den Profit der Eigentümer, sondern die Versorgung der Menschen mit notwendigen Gütern zum Ziel hatte. Auch wenn die Initiative als Ziel ihrer Vergesellschaftung die Rechtsform einer „Anstalt öffentlichen Rechts“ wählt, unterscheidet sich die vorgesehene Bewirtschaftung der Bestände kaum von dem, was viele Berliner Wohnungsgenossenschaften bis heute tun: sie orientieren sich bei der Preisbildung an den realen Kosten von Bau, Instandhaltung & notwendigen Rücklagen und können so günstige Mieten sichern.
Als Genossenschafter*innen wollen wir, dass es möglichst vielen ermöglicht wird, selbstbestimmt zu wohnen und das zu Mieten, an denen sich andere nicht bereichern. Neben der generellen Ausweitung genossenschaftlichen Wohnens sehen wir das Volksbegehren zur Vergesellschaftung und gemeinwirtschaftlichen Verwaltung von Immobilienkonzernen als einen wichtigen Schritt in diese Richtung an.

Hier die Erklärung als pdf: Genossenschafterinnen_DW-Enteignen

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