Das Mietendeckel-Urteil: Es darf wieder zugelangt werden

“Schattenmiete in Genossenschaften” war als Thema unserer Online-Veranstaltung am Donnerstag, 15. April geplant. Es kam anders. Am Morgen des 15. hatte des Bundesverfassungsgerichts den Mietendeckel für grundgesetzwidrig erklärt, da das Land hier keine Zuständigkeit habe. Klar, dass damit Rechtsanwältin Franziska Dams, die wir als Expertin eingeladen hatten, mit neuen Fragen konfrontiert war. Was bedeutet diese Entscheidung konkret für die betroffenen Mieter:innen und Genoss:innen? Franziska Dams erläuterte die rechtliche Situation und wies darauf hin, dass, wenn die Genossenschaft nicht verzichtet, die Nachforderungen sofort und vollumfänglich bezahlt werden müssen.
Auch die politische Dimension der BVG-Entscheidung wurde diskutiert. Dabei zeigte sich, welche existenzielle Bedrohung die Situation auf dem Wohnungsmarkt für viele Menschen bedeutet. Umso wichtiger ist es daher, aufzuzeigen, welchen Spielraum die Genossenschaften haben, wenn sie ihre soziale Verantwortung wahrnehmen wollen.

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