“Wie finde ich eine Wohnung in einer Genossenschaft?”

“Ich suche eine Wohnung in einer Genossenschaft. Können Sie mir helfen?” Dies ist eine oft gestellte Frage an die GENOSSENSCHAFTER*INNEN. Es gibt zwar Auflistungen von Berliner Genossenschaften, wer sich jedoch mit dieser Frage an die einzelnen Genossenschaften wendet, wird meist schnell enttäuscht. Fast alle haben einen Mitgliederstopp, heißt es. Doch es gibt Hintertüren. Einige haben wir gefunden und in einem kleinen Ratgeber zusammengestellt. (mehr …)

Wohnen: Neue Modelle jenseits des Privateigentums

Vom 7. – 9. Juni trafen sich über 100 Aktivist*innen zum 10. Forum „Recht auf Stadt“ in Berlin (https://rechtaufstadt-forum.de/). Unter der Überschrift “Kleine Syndikate und neue Genossenschaften – Neue Möglichkeiten Häuser und Wohnungen vom Markt zu nehmen” beschäftigte sich ein Workshop auch mit der Rolle und Perspektive des selbstverwalteten, genossenschaftlichen Wohnens. (mehr …)

Genossenschafter*innen unterstützen neuen Volksentscheid von DWe

Weil der Senat die Vergesellschaftung blockiert und damit die Stimme von über einer Millionen Berliner*innen weiter ignoriert, hat die Initiative “Deutsche Wohnen & Co enteignen” am 26.9.23 einen zweiten Volksentscheid, diesmal einen Gesetzesvolksentscheid, angekündigt:

 

Unser Berlin, unser Zuhause, unser Gesetz! – Mit einem Gesetzesvolksentscheid endlich zur Umsetzung! (mehr …)

Was suchten die GENOSSENSCHAFTER*INNEN auf dem Mietencamp ’23?

Ist es sinnvoll, dass die Genossenschafter*innen mehr Austausch mit wohnungspolitisch aktiven Genossenschaftsmitgliedern in anderen Städten pflegen? Um das abzuklären, nahm eine kleine Delegation Ende September am Mietencamp 2023 in Frankfurt/Main teil, einem von der Aktion Mietenstopp organisierten Treffen wohnungspolitischer Verbände und Initiativen aus dem Bundesgebiet. (mehr …)

Zum 8. März: Hermann Schulze-Delitzsch kennt jede:r, aber Helma Steinbach?

Foto: Von unbekannt – Hamburger Genossenschaftsmuseum, PD-alt-100, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=9284091

Obwohl sich die Stellung der Frauen im Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889 nur wenig von dem der Männer unterschied, blieb die Genossenschaftsbewegung ein von Männern dominierter Bereich. Eine der Frauen, die sich im beginnenden 20. Jahrhundert gewerkschaftlich und politisch engagierte, war Helma Steinbach (1847 – 1918). Mit ihren Erfahrungen als Schneiderin und Plätterin setzte sie sich für die Situation der Arbeiterinnen ein, gründete eine Gewerkschaft der Plätterinnen und organisierte in Hamburg den ersten Streik der Wäscherinnen.

Sie gehörte als einzige Frau zu den Gründungsmitgliedern des Konsum-, Bau- und Sparvereins „Produktion“ von 1899. Schon bald wurde die „PRO“ zu einem international bewunderten zukunftsweisenden Unternehmen, das seine Mitglieder mit Lebensmitteln versorgte, Wohnungen baute und gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantierte.
Helma Steinbach gilt heute als Pionierin der Gewerkschaften und Genossenschaften, auch weil sie auf Kongressen mit begeisternden und „gefürchteten“ Reden auftrat und Kritik an ungerechten Strukturen in den Genossenschaften nicht scheute.

Heute heißen sie „Weiberwirtschaft“ oder „Milchmädchen”: Genossenschaften, die in Ost und West von Frauen gegründet und/oder geführt werden, stellt Barbara Bollwahn in ihrem Buch „Fauengenossenschaften – Genossenschaftsfrauen“ vor.
https://www.zdk-hamburg.de/blog/2008/01/frauengenossenschaften-genossenschaftsfrauen/

Günstigere Kredite für den Kauf von Genossenschaftsanteilen

Neue Genossenschaften, zumal, wenn sie bauen, verlangen inzwischen hohe Eigenanteile, um die Investition zu stemmen. Anteile von 500 €/qm sind keine Seltenheit mehr. Zwar ist das Geld nicht verloren, sondern wird nach Beendigung der Mitgliedschaft  wieder ausgezahlt – aber Viele können die erforderlichen Summen nicht aufbringen. Einen Ausweg bietet ein günstiger Kredit von der KfW, die ihr Angebot zum 4. Oktober verbessert. (mehr …)

Möckernkiez streicht BBU aus der Satzung

Zu den Genossenschaften, deren Mitgliedschaft im Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) in der Satzung verankert ist,  gehörte bisher die Möckernkiez eG in Kreuzberg.  Am 7. Juni nun beschloss die Mitgliederversammlung mit der notwendigen Mehrheit von 75%, den entsprechenden Paragrafen aus der Satzung zu streichen und durch eine Formulierung zu ersetzen, die sich in den meisten Genossenschaftssatzungen findet: “Die Genossenschaft wird von dem Prüfverband geprüft, dem sie angehört”. Nun soll im Laufe des Jahres entschieden werden, welchem Prüfverband der Möckernkiez zukünftig angehören will.

Der Antrag wurde vom Aufsichtsrat auf die Tagesordnung gesetzt. Vorausgegangen war eine kritische Auseinandersetzung in der Mitgliedschaft mit den politischen Positionen des BBU, inbesondere zum Mietendeckel und zur Frage der Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Die für einen MV-Antrag erforderliche Unterschriftenzahl von 10% wäre nur schwer zu erreichen gewesen, da nur etwa ein Viertel der Mitglieder in der Genossenschaft wohnt. Daher wählte man einen anderen Weg: Eine Petition an den Aufsichtsrat sollte dem Anliegen der Mitglieder Nachdruck verleihen. Innerhalb von wenigen Tagen kamen mehr als 80 Unterschriften zusammen, die dem Aufsichtsrat im Februar übergeben wurden. Der Aufsichtsrat entschloss sich, diesen Mitgliederwillen ernst zu nehmen und den Antrag auf Satzungsänderung auf die Tagesordnung der MV zu setzen.

Der Antrag wurde ohne Diskussion zur Abstimmung gestellt. Ein Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung fand keine Mehrheit, und schließlich stimmten rund 80% der Anwesenden für die Satzungsänderung.

Bis Ende des Jahres wollen Vorstand und Aufsichtsrat nun entscheiden, welchem Prüfverband der Möckernkiez künftig angehört. Um eine Meinungsbildung auch in der Mitgliedschaft zu ermöglichen, bereiten einige Genoss:innen für den Herbst eine Veranstaltung zum Für und Wider einzelner Prüfverbände vor (s. auch unseren Beitrag: Raus aus dem BBU – aber wohin)

Das Mietendeckel-Urteil: Es darf wieder zugelangt werden

“Schattenmiete in Genossenschaften” war als Thema unserer Online-Veranstaltung am Donnerstag, 15. April geplant. Es kam anders. Am Morgen des 15. hatte des Bundesverfassungsgerichts den Mietendeckel für grundgesetzwidrig erklärt, da das Land hier keine Zuständigkeit habe. Klar, dass damit Rechtsanwältin Franziska Dams, die wir als Expertin eingeladen hatten, mit neuen Fragen konfrontiert war. Was bedeutet diese Entscheidung konkret für die betroffenen Mieter:innen und Genoss:innen? Franziska Dams erläuterte die rechtliche Situation und wies darauf hin, dass, wenn die Genossenschaft nicht verzichtet, die Nachforderungen sofort und vollumfänglich bezahlt werden müssen.
Auch die politische Dimension der BVG-Entscheidung wurde diskutiert. Dabei zeigte sich, welche existenzielle Bedrohung die Situation auf dem Wohnungsmarkt für viele Menschen bedeutet. Umso wichtiger ist es daher, aufzuzeigen, welchen Spielraum die Genossenschaften haben, wenn sie ihre soziale Verantwortung wahrnehmen wollen.

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