Mitgliederzeitungen starten Desinformationskampagne gegen den Volksentscheid
Die Kampagne der Wirtschaftsverbände gegen die Umsetzung des Vergesellschaftungs-Volksentscheids hat die Genossenschaften erreicht. Die Mitgliederzeitungen der Charlottenburger Baugenossenschaft eG , der Berlin Wittenauer Wohnungsbaugenossenschaft eG (GEWIWO) und der Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow eG (EWG) übernahmen unkommentiert und ohne Kennzeichnung das Musterinterview, in dem die BBU-Vorständin Maren Kern suggestive Fragen stellt, die sie auch selbst beantwortet (Link). Leser*innen müssen den Eindruck bekommen, dass das Mitgliedermagazin selbst die Fragestellerin war.
Dazu erklären die Genossenschafter*innen: Das ist keine saubere Mitgliederinformation. Das ist Propaganda im Gewand eines Interviews – und die Mitglieder bezahlen das mit ihren Beiträgen. Genossenschaften sind demokratische Selbstverwaltungskörperschaften. Ihre Mitgliederzeitungen gehören den Mitgliedern, nicht der Lobbyarbeit des Prüfverbandes. Wer dort eine Position vertritt, muss sie als solche kenntlich machen und die Gegenposition zu Wort kommen lassen. Ein Text, dessen Fragen und Antworten aus derselben Feder stammen, ohne dass die Leser*innen das erfahren, verletzt diesen Grundsatz. Was aber können Genossenschafter*innen tun? (mehr …)

Fast zwei Jahre hatte eine von Vorstand und Aufsichtsrat berufene DPF-Satzungskommission eine Vorlage zur Neufassung der Satzung von 2008 erarbeitet, die die Vertreterversammlung am 30.5.24 beschloss. Ziel dieses Prozesses war die Anpassung an veränderte rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen und die Einrichtung von Beiräten, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, um das Recht der Mitglieder auf Mitsprache und Mitgestaltung festzuschreiben.
Auch in Genossenschaften ist es ein Ärgernis, wenn Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden, die meiste Zeit leerstehen oder gar als Ferienwohnungen weitervermietet werden. Die DIESE eG hat dem jetzt per Satzung einen Riegel vorgeschoben. Am 4.11.24 beschloss die Generalversammlung, folgende Passage in die Satzung aufzunehmen: „Das Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung oder einer sonstigen Nutzungseinheit setzt eine aktive und regelmäßige Nutzung durch das Mitglied voraus. Die Nutzung ausschließlich als Zweitwohnung sowie das dauerhafte Leerstehenlassen oder Nichtnutzen der Wohnung sind untersagt.“ DIESE-Vorstand Werner Landwehr begründete die Satzungsänderung unter anderem mit den wohnungspolitischen Zielen der DIESE eG: „Wir setzen uns dafür ein, dass das knappe Gut Wohnen richtig verteilt ist. Unser Richtwert ist 35 qm pro Person. Wer zwei Wohnungen nutzt, widerspricht diesem Grundprinzip.“
Weil der Senat die Vergesellschaftung blockiert und damit die Stimme von über einer Millionen Berliner*innen weiter ignoriert, hat die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ am 26.9.23 einen zweiten Volksentscheid, diesmal einen Gesetzesvolksentscheid, angekündigt:
Ist es sinnvoll, dass die Genossenschafter*innen mehr Austausch mit wohnungspolitisch aktiven Genossenschaftsmitgliedern in anderen Städten pflegen? Um das abzuklären, nahm eine kleine Delegation Ende September am Mietencamp 2023 in Frankfurt/Main teil, einem von der Aktion Mietenstopp organisierten Treffen wohnungspolitischer Verbände und Initiativen aus dem Bundesgebiet. 