Raus aus dem BBU – aber wohin?

Der BBU sieht sich nicht als sozialer, gemeinwirtschaftlich orientierter Akteur, sondern als ein Verband, der die Renditeoptimierung seiner Mitglieder an die erste Stelle stellt: “Der BBU sichert als Interessenverband die Rahmenbedingungen für die nachhaltige Ertragskraft seiner Mitgliedsunternehmen.” – so heißt es gleich zu Anfang auf der Homepage. Entsprechend massiv hat er in den letzten Jahren jede politische Initiative attackiert, die eine Beschränkung von Mietpreissteigerungen vorsah. Das passt zwar zur Politik des BBU-Mitglieds Vonovia, aber kaum zu den Vorstellungen von solidarischem Wohnen, dem sich die Genossenschaftsbewegung verpflichtet fühlen sollte. Kein Wunder, dass der Austritt aus dem BBU bei vielen Genossenschaftsmitgliedern ein Thema ist. Aber was ist die Alternative?

Genossenschaften müssen einem Prüfverband angehören, der den jährlichen Prüfbericht erstellt. Das ist in §53ff Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben (s.etwa hier).  Als Aternative zum BBU wählen viele den Prüfungsverband der Kleinen und mittelständischen Genossenschaften (PKMG, https://www.pruefungsverband.de/home). Dies gilt auch für die  Wohnungsgenossenschaften, die im Bündnis Junge Genossenschaften organisiert sind: nur eine Handvoll ist Mitglied im BBU.

Der PKMG schreibt über sich selbst:

“Der Prüfungsverband wurde 1995 mit dem Ziel gegründet, in einer von Großverbänden dominierten Landschaft von genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, kleinen und mittelständischen Genossenschaften unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Zweck eine qualifizierte, ihren jeweiligen Existenzbedingungen adäquate gesetzliche Prüfung und spezifische Interessenvertretung zu sichern. Zu den zentralen Gründungsintentionen gehören die Organisation der Zusammenarbeit der im Verband vereinten Genossenschaften auf der Basis von Gleichberechtigung, Achtung ihrer Unterschiedlichkeit und gegenseitiger Solidarität, unabhängig von ihrer jeweiligen Größe und ihrem wirtschaftlichen Gewicht sowie die Sicherung demokratischer und transparenter genossenschaftlicher Entscheidungsprozesse. (…) Letztere Zielstellung ist insbesondere auf die Schaffung guter Bedingungen für die interessenbasierte Selbstorganisation der Mitglieder innerhalb des Verbandes und die schrittweise Ausprägung solidarischer Aktivitäten und Strukturen im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Verbandes gerichtet.” (Satzung, Präambel).

Der PKMG bietet die gesamte Leistungspalette von Beratung, Schulung und Bilanzprüfung an. Er konzentriert sich auf diese Aufgaben und ist bisher nicht mit politischen Stellungnahmen zur Wohnungspolitik an die Öffentlichkeit getreten.

Positiv hervorzuheben ist, dass der Verband sowohl seine Beitragsordnung wie auch seine Prüfordnung (inkl. Richtwerte für die Prüfung) öffentlich macht. Ganz im Gegensatz zum BBU: auf dessen Seiten findet sich weder die Satzung noch eine Beitrags- und Gebührenordnung. Der Beitrag beim PKMG beträgt 3,30 € pro Wohneinheit, ein Prüfbericht kostet lt. Prüfungsordnung 5100-7600 €.

Weitere kleinere Prüfverbände scheinen weniger geeignet aufgrund eines eingeschränkten Leistungsprofils oder einer diffusen politischen Zielsetzung. Hier eine Auswahl:
– Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. mit Sitz in Dessau (https://www.degp.de/degp/)
– Der PDG – Genossenschaftlicher Prüfungsverband e.V. – mit Sitz in Erfurt (https://genossenschaftlicher-pruefungsverband.de/ )
– PDK Berlin – Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V. (https://pdk-berlin.de/ ), hervorgegangen  aus dem (ostdeutschen) Verband deutscher Konsumgenossenschaften eG (VdK). Andere größere Verbände haben ihren Schwerpunkt im Kredit- und Agrarsektor (z.B. Genossenschaftsverband, Verband der Regionen, https://www.genossenschaftsverband.de/ ) und auch ihnen fehlt es an Transparenz über die Gebührenstruktur.

Nachtrag: Anzumerken ist noch, dass, wer den BBU verlassen will, dies nur zum 31.12. mit 12-monatiger Kündigungsfrist machen kann.

 

2 Gedanken zu “Raus aus dem BBU – aber wohin?

  1. Hi, vielleicht wollt ihr beim Artikel noch ergänzen, wozu so ein Prüfverband gut ist? Ist das eine gesetztliche Vorgabe, diese Berichte zu schreiben oder ist es eher eine Servicedienstleistung? Was sind das für Berichte und wozu sind sie gut?

    1. Vielen Dank für den Hinweis. Genossenschaften müssen einem Prüfverband angehören, der den jährlichen Prüfbericht erstellt. Das ist in §53ff Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben. Wir haben einen entsprechenden Hinweis mit Link zu den Rechtsquellen auf die Seite gestellt. Die Berichte müssen von der Genossenschaft bezahlt werden.

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