Erklärung der Genossenschafter*innen zum Kommissionsbericht

 „Als GENOSSENSCHAFTER*INNEN begrüßen wir die Klärung, dass Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen werden können. Damit bestätigt die Kommission eine Rechtsauffassung, die wir GENOSSENSCHAFTER*INNEN von Anfang an vertreten haben.

Ein kräftige Klatsche ist das Gutachten für den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und jene Genossenschaftsvorstände, die vor dem Volksentscheid mit der Behauptung, auch Genossenschaften könnten vergesellschaftet werden, gezielt Unsicherheit und Angst unter den Genossenschaftsmitgliedern geschürt haben.


„Auch von den Genossenschafter*innen, einem Zusammenschluss von Mitgliedern Berliner Wohnungsgenossenschaften, kommt eine Reaktion: Sie begrüßen den Bericht und die darin enthaltene „Klärung, dass Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen werden können.“ Vor dem Volksentscheid hatte insbesondere der BBU davor gewarnt, auch Genossenschaften könnten von  Vergesellschaftungen betroffen sein.“ (Tagesspiegel, 29. Juni)


Wenn der BBU und Genossenschaftsvorstände vor dem Volksentscheid Falschinformationen unter den Mitgliedern verbreitet haben, stehen sie nun in der Pflicht, dies zu korrigieren und die Mitglieder über die Ergebnisse der Kommission zu informieren.

Wir fordern den BBU und die Genossenschaftsvorstände auf, die Blockadehaltung gegen die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände als wichtigem Instrument einer sozialen Wohnungspolitik aufzugeben und sich aktiv in die Gestaltung der Umsetzung einzubringen.“

Stellungnahme zum Bericht der Kommision Vergesellschaftung

Mit der Vorlage des Abschlussberichtes der Kommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ist klargestellt: Vergesellschaftung ist im Rahmen der Landesverfassung möglich und Genossenschaften werden nicht enteignet, auch wenn sie mehr als 3000 Wohnungen besitzen. Unsere Erklärung hier.

Eckpunkte, die den Namen nicht verdienen

Am 14. Juni 2023 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nun nach mehreren Anläufen Eckpunkte für eine neue Wohngemeinnützigkeit vorgelegt (hier). Wie viele andere Verbände und Initiativen haben auch die Genossenschafter*innen in einer Pressemitteilung die Eckpunkte als vollkommen unzureichend kritisiert. Die Stellungnahme im Wortlaut:

„Diese dürftigen Eckpunkte zeigen die Uneinigkeit in der Bundesregierung in der Wohnungspolitik – dauerhaft bezahlbares Wohnen hat leider keine Priorität. Statt einen Rahmen für einen Gesetzentwurf zu liefern, wie gemeinnütziges Wohnen gefördert werden soll, werden Eckpünktchen vorgestellt, die dann auch noch unter Finanzierungvorbehalt gestellt werden.

Zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung mit dem Papier offiziell anerkennt, dass ein gemeinnütziger Sektor geschaffen werden muss, in dem die Rendite nicht die allein bestimmende Kraft ist. Mietpreissteigerungen und Verdrängung zerstören Existenzen und gefährden den sozialen Zusammenhalt. Wirtschaftliche Profite und Immobilienspekulation schaden allen. Dem Markt einen Teil des Wohnens durch ein Wohngemeinnützigkeitsgesetz zu entziehen, ist notwendig, um dauerhaft bezahlbare Mieten und ein selbstbestimmtes Wohnen zu gewährleisten.

Für Genossenschaften ist die Neue Wohngemeinnützigkeit die Wiederbelebung einer bewährten Idee. Die Grundsätze der Genossenschaftsbewegung – Selbstverwaltung, demokratische Mitbestimmung, bezahlbarer Wohnraum – entsprechen den alten Prinzipien der Wohngemeinnützigkeit. Sie müssen auch Teil einer Neuen Gemeinnützigkeit sein.

Die GENOSSENSCHAFTER*INNEN werden sich darum gemeinsam mit der Mieter*innenbewegung, den Gewerkschaften und den sozialen Verbänden dafür einsetzen, dass nach Vorlage der Eckpunkte schnell ein Gesetzentwurf entsteht, der den Namen „Neue Wohngemeinnützigkeit“ wirklich verdient, und dass dieses Vorhaben auch mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet wird.

Genossenschaften stehen für eine Wohnungspolitik für die Menschen, die bezahlbaren Wohnraum brauchen; für Selbstbestimmung und Mitwirkung bei wirtschaftlichen Entscheidungen; für einen Wohnungsmarkt, der sich nach den Bedürfnissen der Menschen richtet und nicht den Regeln der Profitmaximierung folgt. Die Neue Wohngemeinnützigkeit ist dafür ein entscheidender Schlüssel.“ 

Wohngemeinnützigkeit: Eckpünktchen statt Rahmenkonzept

Die Mietentwicklung gerade in den Ballungsgebieten ist dramatisch, das im Koalitionsvertrag angekündigte Wohngemeinnützigkeitsgesetz darum überfällig. Für Genossenschaften ist die Neue Wohngemeinnützigkeit die Wiederbelebung einer bewährten Idee. Die Grundsätze der Genossenschaftsbewegung – Selbstverwaltung, demokratische Mitbestimmung, bezahlbarer Wohnraum – entsprechen den alten Prinzipien der Wohngemeinnützigkeit. Darum unterstützen die Genossenschafter*innen aktiv die Bewegung für eine neue Wohngemeinnützigkeit. (Foto: R. Anasch/unsplash)

Unsere Stellungnahme zu den Eckpunkten vom 14. Juni: Hier

Weitere Stellungnahmen des Netzwerks Wohngemeinnützigkeit: Hier

„Immofemme“ – Genossenschaft zur Kapital-Akquise

Nach „Job und Wohnen“ und Molkenmarkt-Architekten-eG nun Immofemme: Die Liste der Wohnungsgenossenschaften mit genossenschaftsfernen Zielen wird immer länger. In seiner Juni-Ausgabe berichtet das Mietermagazin, die Mitgliederzeitung des Berliner Mietervereins,  unter der Überschrift „Genossenschaft zur Kapital-Akquise“ über dieses Unternehmen, das Frauen eine gute Rendite verspricht. Wir dokumentieren den Bericht mit freundlicher Genehmigung der Autorin. (mehr …)