Stellungnahme zum Bericht der Kommision Vergesellschaftung

Mit der Vorlage des Abschlussberichtes der Kommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ist klargestellt: Vergesellschaftung ist im Rahmen der Landesverfassung möglich und Genossenschaften werden nicht enteignet, auch wenn sie mehr als 3000 Wohnungen besitzen. Unsere Erklärung hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert