Neukölln eG: Vorstandskrise beendet, Satzungskommission eingerichtet

Seit der umstrittenen Kündigung einer Vorständin im November 2023 belastete ein Rechtsstreit die Arbeit der Genossenschaft. Nun kam eine Einigung, auch eine Satzungsreform soll es geben.

Die Aufregung war groß im November letzten Jahres – der Aufsichtsrat wollte eine Vorständin kündigen, rief extra eine außerordentliche Mitgliederversammlung zusammen. Doch die Mitglieder fühlten sich überrumpelt. Sie hatten im Vorfeld keinerlei Informationen erhalten, Nachfragen wurden abgewiegelt – und vor Ort konnten die Belege für ein Fehlverhalten nicht alle überzeugen. Am Ende kam zwar die nötige Mehrheit von 50 % der Stimmen für eine Kündigung des Dienstvertrages zusammen, nicht aber die 75 % Mehrheit für eine Amtsenthebung. Die Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG geriet in eine unmögliche Situation: Sie hatte eine Vorständin, die gekündigt, aber noch im Amt war.

Um die Genossenschaft arbeitsfähig zu halten, berief der Aufsichtsrat kurzfristig ein zusätzliches Vorstandsmitglied, die ausscheidende Vorständin hingegen klagte gegen ihre Entlassung. Der Rechtsstreit zog sich über Monate hin. Eine von den Vertreterinnen und Vertretern mehrfach angemahnte gütliche Einigung kam nicht zustande. Erst beinahe ein Jahr später bewegte sich etwas: Im Oktober 2024 teilte der Aufsichtsrat mit, dass ein Mediationstermin stattgefunden hatte. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich, die ausscheidende Vorständin legte ihr Amt zum 30.9.2024 nieder. Über die Details der Einigung können die Genossinnen und Genossen der GWN nur mutmaßen – hierüber wurde nichts Mitgeteilt. Wahrscheinlich ist jedoch, das durch eine finanzielle Abfindung ein weiterer kostspieliger Rechtsstreit vermieden wurde.

Nicht geklärt waren damit die Probleme von Intransparenz und fehlender demokratischer Beteiligung, die seit 2023 im Konflikt zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sichtbar wurden. Dem Vertrauensverlust soll nun durch eine Satzungsreform abgeholfen werden, die der Aufsichtsrat im November 2024 ankündigte. Vertreterinnen und Vertreter von Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliedern sollen sich Anfang nächsten Jahres in einer Kommission treffen, um den Entwurf für eine geänderte Satzung zu erarbeiten. Das letzte Wort darüber hat dann wieder die Mitgliederversammlung.

Ostseeplatz eG: 100 neue Wohnungen für 7 bis 11,50 € pro Quadratmeter

Die Ostseeplatz eG zeigt mit einem Wohnprojekt in der Nähe des Baumschulenwegs in Treptow-Köpenick, dass bei Nutzung aller Fördermittel preiswerter Wohnraum geschaffen werden kann.  Geplant sind zwei Häuser mit 16 Cluster mit zusammen 99 Wohnungen.

Die Ostseeplatz eG schreibt dazu: „Eine kunterbunte Bewohner:innenschaft braucht vielfältige Wohnungen. Dazu haben unsere Architekt:innen in einem ersten Schritt ein Technik- und Konstruktions-Raster entwickelt, um Möglichkeitenräume für unterschiedlichste Grundrisse zu eröffnen. Auf großen Etagen mit rund 260 bis 320 qm werden dann zusammen mit kleinen Gruppen von vier bis sieben Wohnparteien Wohnungen und damit zusammenhängende Gemeinschaftsflächen gestaltet, so genannte Wohnungscluster. Dabei entsteht Raum, um gemeinsam zu kochen, zu arbeiten oder zu spielen. Es kann auch kleine Einheiten z.B. für Singles oder Studierende geben, Einheiten für Patchwork-Konstellationen und solche für große Familien. In jedem Wohnungscluster ist eine nach DIN rollstuhlgerechte Wohnung vorgesehen. Vier der insgesamt 16 Cluster werden von Sozialen Trägern bespielt. Im Erdgeschoss planen wir zudem eine große Kindertagesstätte, eine Demenz-WG und kieznahes Gewerbe. Damit das Wohnen in der Stadt auch für Menschen mit wenig Geld bezahlbar bleibt, errichten wir hier ausschließlich Wohnungen nach den Förderstufen 1, 2 und 3 der Berliner Wohnungsbauförderbestimmungen mit Mieten zwischen 7,00 und 11,50 Euro pro qm Wohnfläche.“

Die beiden Häuser werden in Holzbauweise errichtet. Baubeginn ist nächstes Jahr, der Einzug ist für 2027 geplant.

 

BBU unglücklich: Mehr Weisungsrecht für die Generalversammlung

Für Genossenschaften bis 1500 Mitglieder künftig noch wertvoller: der Stimmzettel

Der vom Bundeskabinett am 6. November beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform wird dem „Ampel-Aus“ zum Opfer fallen, d.h. er muss in der kommenden Legislaturperiode neu vom Kabinett beschlossen werden. Es lohnt sich, den Umgang mit dem Gesetzentwurf im Auge zu behalten, denn neben viel technischem Digital-Gedöns geht er einige kleine Schritte in Richtung Demokratisierung der Genossenschaften, wie sie von Initiativen wie den Genossenschafter*innen seit langem gefordert werden. Die weitreichendste: In Genossenschaften bis zu 1500 Mitgliedern kann der Vorstand an die Weisungen der Generalversammlung gebunden werden. Gerade diese Regelung für mehr Demokratie stieß auf scharfe Kritik des GdW und seines Berliner Landesverbandes BBU. (mehr …)