Auf einen Blick: Berlins größte Wohnungsgenossenschaften

Foto: unsplash/Jonas Tebbe
Foto: unsplash/Jonas Tebbe

In Berlin sind rund 11% der Wohnungsbestände genossenschaftlich organisiert. Die rund 192.000 Wohnungen verteilen sich auf mehr als 80 Genossenschaften und umfassen Bestände in traditionsreichen Arbeitersiedlungen, Altbaubeständen in zentraler Lage, ehemals besetzten Häusern, Plattenbau-Quartieren und schicken neuen Ökohäusern. (mehr …)

BBU unglücklich: Mehr Weisungsrecht für die Generalversammlung

Für Genossenschaften bis 1500 Mitglieder künftig noch wertvoller: der Stimmzettel

Der vom Bundeskabinett am 6. November beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform wird dem „Ampel-Aus“ zum Opfer fallen, d.h. er muss in der kommenden Legislaturperiode neu vom Kabinett beschlossen werden. Es lohnt sich, den Umgang mit dem Gesetzentwurf im Auge zu behalten, denn neben viel technischem Digital-Gedöns geht er einige kleine Schritte in Richtung Demokratisierung der Genossenschaften, wie sie von Initiativen wie den Genossenschafter*innen seit langem gefordert werden. Die weitreichendste: In Genossenschaften bis zu 1500 Mitgliedern kann der Vorstand an die Weisungen der Generalversammlung gebunden werden. Gerade diese Regelung für mehr Demokratie stieß auf scharfe Kritik des GdW und seines Berliner Landesverbandes BBU. (mehr …)

Warum das Nutzungsentgeld in den meisten Genossenschaften zu hoch ist

Genossenschaften stecken ihre Überschüsse in die Instandhaltung von Wohnungen, Landeseigene in den Ausbau ihrer Bestände, und die Wiener Wohnen macht keine Überschüsse, sondern nimmt nur die Kostenmiete und sichert den sozialen Versorgungsauftrag. Das ist – sehr grob skizziert – das Ergebnis der Studie zu den Bewirtschaftungskosten öffentlicher und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen, die Andrej Holm am 25.10.24 auf einer gut besuchten Veranstaltung der GENOSSENSCHAFTER*INNEN vorstellte. (mehr …)

Novelle Genossenschaftsgesetz: Richtige Ziele, halbherzige Maßnahmen

Seit dem Frühsommer liegt der seit langem angekündigte Referentenwurf für ein “Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform” vor. Der unter der Federführung von Bundesjustizminister Buschmann (FDP) erarbeitete Gesetzentwurf verspricht eine Stärkung der Genossenschaft. Er setzt den Schwerpunkt auf Digitalisierung, Beschleunigung und Entbürokratisierung. Die GENOSSENSCHAFTER*INNEN haben in einer Stellungnahme für die Bundestagsfraktionen das Anliegen begrüßt, die Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften zu verbessern. Aber der Entwurf werde diesem Anspruch nur teilweise gerecht. „Problematisch ist aus unserer Sicht vor allem, dass er keine Präzisierung des Genossenschaftsbegriffs vornimmt und damit renditeorientierten Anleger*innen weiterhin Möglichkeiten des Missbrauchs der Rechtsform „Genossenschaft“ bietet.“
Die Stellungnahme der GENOSSENSCHAFTER*INNEN im Wortlaut: Hier
Der Referententwurf: Hier

„Mehr für die innergenossenschaftliche Demokratie tun“

Statement der GENOSSENSCHAFTER*INNEN auf dem Treffen mit dem Landesvorstand der LINKEN am 30.4.24

Wir sind von der Genossenschaftsidee überzeugt, weil Genossenschaften
• eine nichtstaatliche, demokratische Form des Kollektiveigentums sind
• starke Gemeinschaften entwickeln und Vereinzelung entgegenwirken (im Unterschied zu LWU)
• Selbstverwaltung und sicheres Wohnen bieten
• ein wichtiger Garant einer solidarischen Stadtgesellschaft waren und sind
• im Unterschied zu LWU einen guten Rahmen zum Ausprobieren neuer Wohnformen usw. bieten.

Wir haben uns vor einigen Jahren gegründet, weil wir diese Werte stärken und stärker sichtbar machen wollen. Dabei thematisieren wir auch Defizite in den realexistierenden Genossenschaften. Die neoliberale Politik der letzten 30 Jahre hat auch die Werte der Genossenschaft arg in Mitleidenschaft gezogen.
D.h. wir unterstützen alles,
• was die innergenossenschaftliche Demokratie stärkt
• was das solidarische Handeln der Genossenschaften gegenüber den eigenen Mitgliedern und der Stadtgesellschaft fördert
• was dazu beiträgt, Wohnungen dem finanzialisierten Wohnungsmarkt zu entziehen und wieder zu einer gemeinwirtschaftlichen Wohnungswirtschaft zurückzukehren.

Die Positionen der LINKEN für eine soziale Wohnungspolitik decken das weitgehend ab. Zu kurz kommt uns in der Politik der LINKEN jedoch die Förderung demokratischer/selbstverwalteter Strukturen im Wohnungswesen.
Anzuerkennen ist, dass die LINKE in den vergangenen Jahren auch die Genossenschaften stärker in den Blick nimmt. Aber nach wie vor setzt sie bei der Lösung der Wohnungskrise fast ausschließlich auf die LWU. Hier ist eine deutliche Korrektur notwendig. Die Genossenschaften müssen nicht nur förderpolitisch den LWU gleichgestellt werden, sondern auch in Diskurs und politischem Programm stärker als gleichberechtigter Teil der Lösung der Wohnungskrise und wichtiger Akteur in der Transformation des Wohnungsmarktes dargestellt werden. Selbstverständlich heißt das dann umgekehrt, dass auch die Genossenschaften die staatlichen Auflagen (Belegungsrecht, Erbpacht) akzeptieren müssen.

Bisher fehlt ein geschlossenes programmatisches und förderpolitisches Konzept, das deutlich aufzeigt, welche Rolle die LINKE den Genossenschaften bei der Transformation des Wohnungsmarktes gibt und konkretisiert, mit welchen Instrumenten sie diesen Prozess fördern wird. Wir sind gerne bereit, dabei mitzuwirken.