„Vermietung nur bei WBS-Schein“ – so eine Annonce verspricht eine bezahlbare Wohnung. Aber habe ich Anspruch auf einen solchen Schein? Die WBS-Vermietung ist nach der Einführung immer neuer Stufen komplexer und damit auch unübersichtlicher geworden. Die Genossenschafter*innen haben einen kurzen Überblick zusammengestellt.(Foto: Michael Balog/unsplash)
Wie hoch darf die Miete sein?
Im gebundenen Wohnungsbau verpflichten sich Bauträger für eine bestimmte Zeitspanne (oft 30 Jahre), Wohnungen zu einem staatlich regulierten Mietpreisniveau zu vermieten. Im Gegenzug erhalten sie Fördermittel (z. B. zinsgünstige Kredite, Baukostenzuschüsse oder Grundstücksvergünstigungen). Voraussetzung für die Anmietung einer solchen Wohnung ist ein „Wohnberechtigungschein“ (WBS). Ein WBS ist in Berlin in fünf Stufen aufgeteilt, für die unterschiedliche Mieten verlangt werden dürfen. Die folgenden Mietenoberwerte pro Quadratmeter (nettokalt) sind grobe Mittelwerte, da auch verschiedene Förderprogramme des Landes eine Rolle spielen. Die tatsächlichen Preise können daher je nach Förderjahrgang und Gebiet leicht abweichen:
WBS 100: 6,90 – 7,10 €/m²
WBS 140: 8,00 – 8,50 €/m²
WBS 160: 9,00 – 9,50 €/m²
WBS 180: 10,00 – 10,50 €/m²
WBS 220: 11,00 – 11,50 €/m²
Habe ich Anspruch auf einen WBS-Schein?
Hier wird das Nettoeinkommen berücksichtigt. Leben weitere Angehörige in der Wohnung, gibt es Zuschläge. Die folgende Tabelle zeigt die derzeit gültigen Obergrenzen.
Grundsätzlich können nur Familienmitglieder einen gemeinsamen WBS beantragen, keine Freund*innen, WGs oder Patchwork-Familien. Geflüchtete erhalten nur einen WBS, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und diese noch mindestens 12 Monate gültig ist.
Wie groß darf die Wohnung sein?
Die Wohnungsgröße muss „angemessen“ sein. Es gelten folgende Richtwerte:
1 P 1-2 Zimmer max. 50m²
2 P 2 Zimmer max. 65 m²
3 P 3 Zimmer max. 80m²
Für jede weitere Person gilt: plus 12m² (1 Zimmer). Meistens sind WBS-Wohnungen aber deutlich kleiner.
Wie ist das Antragsverfahren?
Das Antragsverfahren ist auf dem Serviceportal der Senatsverwaltung beschrieben: (https://service.berlin.de/dienstleistung/120671/)
Ausführlichere Hinweise zum WBS-Schein und den Bedingungen beim Mieten einer WBS-Wohnung finden sich auf den Seiten des Mietervereins:
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-72-tipps-zum-wohnberechtigungsschein-wbs.htm.
Auch bei Beratungsstellen und Bezirksverwaltungen gibt es Broschüren zu WBS.