DWe-Gesetzentwurf schafft Klarheit:

Keine Enteignung von Genossenschaften

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und  Prof. Dr. Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger, (Foto rechts), haben am 26. September das gemeinsam erarbeitete Vergesellschaftungsgesetz vorgestellt. Die GENOSSENSCHAFTER*INNEN begrüßen, dass damit trotz der Blockade des Senats ein weiterer Schritt zur Stärkung der Gemeinwirtschaft gemacht worden ist.  Besonders hervorzuheben sei die Klarstellung, dass große Genossenschaften nicht vergesellschaftet werden.

Hier die Erklärung im Wortlaut:

Erklärung der GENOSSENSCHAFTER*INNEN zur Vorlage des Vergesellschaftungsgesetzes durch die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“

Mehr Gemeinwirtschaft wagen

Am vierten Jahrestag des Volksbegehrens stellte die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ihr Vergesellschaftungsgesetz vor. Sie leistete eine Arbeit, die eigentlich der Senat hätte tun sollen: am 26.9.2021 hatten sich eine Million Berlinerinnen und Berliner per Referendum für die Enteignung und Vergesellschaftung der Berliner Bestände großer Wohnkonzerne ausgesprochen.
Doch umgesetzt wurde der Volksentscheid nicht.

Die Untätigkeit will die Initiative nun durch einen zweiten Volksentscheid korrigieren – statt eines Beschlusses wie 2021 soll über ein Gesetz abgestimmt werden. Der nun veröffentlichte Entwurf ist der erste Teil eines zweiteiligen Gesetzeswerks. Vorgelegt wurde ein „Vergesellschaftungsgesetz“ (VergG), noch versprochen ist ein zweites Gesetz, das die Einrichtung einer „Anstalt öffentlichen Rechts“ zur Verwaltung der Sozialisierten Wohnungen regelt.

Sie leistete eine Arbeit, die eigentlich der Senat hätte tun sollen: am 26.9.2021 hatten sich eine Million Berlinerinnen und Berliner per Referendum für die Enteignung und Vergesellschaftung der Berliner Bestände großer Wohnkonzerne ausgesprochen.
Doch umgesetzt wurde der Volksentscheid nicht.

Die Untätigkeit will die Initiative nun durch einen zweiten Volksentscheid korrigieren – statt eines Beschlusses wie 2021 soll über ein Gesetz abgestimmt werden. Der nun veröffentlichte Entwurf ist der erste Teil eines zweiteiligen Gesetzeswerks. Vorgelegt wurde ein „Vergesellschaftungsgesetz“ (VergG), noch versprochen ist ein zweites Gesetz, das die Einrichtung einer „Anstalt öffentlichen Rechts“ zur Verwaltung der Sozialisierten Wohnungen regelt.

Die Initiative Genossenschafter*innen begrüßt, dass Berlin mit dem vorgelegten Gesetz der Vergesellschaftung einen Schritt näher kommt. Das Gesetz hat nicht nur eine rechtssichere Regelung zur Entschädigung vorgelegt, die auf dem Erbrecht beruht, sondern auch juristisch hieb- und stichfeste Ausnahmeregelungen getroffen: landeseigene Unternehmen, kirchliche Unternehmen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen und Genossenschaften werden nicht vergesellschaftet. Die Ausnahmeregelung in §3 Abs. 2 des Gesetzes beruht auf den Ergebnissen einer Expert*innenkommission, die 2023 ihre Ergebnisse vorlegte. „Die Kommission unter dem Vorsitz von Justizministerin a.D. Hertha Däubler-Gmelin kam zu dem Ergebnis, dass eine Ausklammerung von Genossenschaften verfassungsrechtlich problemlos möglich ist. Anderslautende Befürchtungen erwiesen sich als offensichtlich unbegründet.“

Damit besteht Rechtssicherheit für alle Genossenschaftsmieterinnen und -mieter. Sie haben von einer Vergesellschaftung nichts zu befürchten.

Im Gegenteil: die genossenschaftliche Praxis der Gemeinwirtschaft wird gestärkt. Gemeinwirtschaft bedeutet, dass Wohnraum zum Nutzen der Mitglieder vorgehalten wird – und nicht zum Profit der Eigentümer. Die angestrebte Vergesellschaftung würde über 200.000 Wohnungen dauerhaft der Spekulation entziehen und den gemeinwirtschaftlichen Wohnungssektor Berlins sprunghaft erweitern. Sie wäre ein Signal, das Fonds und Finanzakteure von weiteren spekulativen Investments am Berliner Wohnungsmarkt abschreckt.

Dieses Signal an den Markt käme allen Mieterinnen und Mietern zu Gute: die Schaffung eines gemeinwirtschaftlichen Segments von 200.000 Wohnungen wird Mietsteigerungen am gesamten Markt dämpfen – vermittelt über den Mietspiegel. Das Preissignal wird sich auch auf dem Bodenmarkt bemerkbar machen. Zu recht kritisiert die Initiative die seit 2013 ohne jede Eigenleistung der Eigentümer in die Höhe geschossenen Bodenpreise. Vergesellschaftung würde diese Fehlentwicklung korrigieren. Rekommunalisierungen, aber auch Ankäufe durch Genossenschaften würden durch sinkende Bodenpreise spürbar erleichtert.

Stellungnahme als pdf: Stellungnahme VergesellGesetz DWE

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