Auf einen Blick: Berlins größte Wohnungsgenossenschaften

Foto: unsplash/Jonas Tebbe
Foto: unsplash/Jonas Tebbe

In Berlin sind rund 11% der Wohnungsbestände genossenschaftlich organisiert. Die rund 192.000 Wohnungen verteilen sich auf mehr als 80 Genossenschaften und umfassen Bestände in traditionsreichen Arbeitersiedlungen, Altbaubeständen in zentraler Lage, ehemals besetzten Häusern, Plattenbau-Quartieren und schicken neuen Ökohäusern. (mehr …)

„Wie finde ich eine Wohnung in einer Genossenschaft?“

„Ich suche eine Wohnung in einer Genossenschaft. Können Sie mir helfen?“ Dies ist eine oft gestellte Frage an die GENOSSENSCHAFTER*INNEN. Es gibt zwar Auflistungen von Berliner Genossenschaften, wer sich jedoch mit dieser Frage an die einzelnen Genossenschaften wendet, wird meist schnell enttäuscht. Fast alle haben einen Mitgliederstopp, heißt es. Doch es gibt Hintertüren. Einige haben wir gefunden und in einem kleinen Ratgeber zusammengestellt. (mehr …)

Broschüre: Genossenschaften einfach erklärt

GENOSSENSCHAFTEN – Einfach eine gute Idee! Das ist der Titel einer Broschüre, die das Genossenschaftsforum e.V. jetzt veröffentlicht hat. Alles, was man über Genossenschaften wissen muss, wird kompakt und anschaulich in einfacher Sprache erklärt. Die barrierefreie .pdf – Datei gibt es hier und als gedruckte Fassung im Cooperativ Werkraum.

Bessere Unterstützung für Genossenschafter*innen mit WB-Schein

Der Senat hat am 10. März auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, die Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes erlassen.

Senatorin Lompscher: „Die aktualisierte Verordnung berücksichtigt alle in Berlin bestehenden Wohnungsbauförderungen, insbesondere nunmehr auch die Förderung genossenschaftlichen Wohnens. Das betrifft zum einen Haushalte, die – insbesondere geförderten – Wohnraum einer Genossenschaft in Berlin beziehen möchten und als Voraussetzung dafür Geschäftsanteile dieser Genossenschaften erwerben müssen. Die Höhe der Geschäftsanteile kann je nach Genossenschaft variieren, wobei bei jüngeren Genossenschaften im Regelfall höhere Beträge zu zahlen sind. Zum anderen werden Berliner Genossenschaften aufgerufen, Projekte einzureichen, die insbesondere durch Neubau oder Bestandserweiterung zur Stärkung des Genossenschaftswesens in Berlin beitragen und durch die bereitgestellte Förderung dabei unterstützt werden.“

Voraussetzung im Rahmen der Gewährung der vorgenannten Förderungen ist u.a. bei der Überlassung einer geförderten Wohnung die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins. Das maßgebliche Einkommen kann dabei nun bezogen auf die unterschiedlichen Förderungsbedingungen bis zu 80 Prozent über der Bundeseinkommensgrenze des § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes liegen.

Im Ergebnis gibt es damit in Berlin weitere einkommensabhängige Möglichkeiten für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines. Damit wird auch zur sozialen Durchmischung der Wohnquartiere und Stabilisierung der Bewohnerstruktur beigetragen.

Quelle: Senats-Pressemitteilung vom 10.03.2020