Happy End beim Kuchenkaiser
Das Kuchenkaiserhaus am Kreuzberger Oranienplatz wurde jetzt von der Selbstbau eG übernommen, die Mieter*innen haben als Genossenschaft eine langfristige Perspektive bekommen. Wie berichtet, stand die Übernahme lange Zeit auf des Messers Schneide. Die Vorbesitzer*innen hatten eine Frist gesetzt, nach der sie das Haus an einen Privatinvestor verkaufen wollten. Wegen Verzögerungen bei der Genenehmigung einer Förderung durch die IBB wäre der Termin fast gerissen worden. Erst nach lauten Protesten – unter anderem durch das Bündnis Junge Genossenschaften (Protestbrief) – „beeilte“ sich die IBB, im April konnte der Kaufvertrag unterschrieben werden.
Aber Ende gut, alles gut. Peter Weber, Vorstand der SelbstBau e.G., freut sich, dass die SelbstBau e.G. „das Kuchen-Kaiser-Haus als weiteres Hausprojekt an diesem geschichtsträchtigen Ort erwerben konnte. Der Oranienplatz in Kreuzberg ist für viele Berliner*innen auch ein Symbol für den Kampf um eine soziale Stadterneuerung mit fairen Mieten.“
Ursula Schröder, Mieterin aus der Naunynstraße 46/Leuschnerdamm 43, sagt: „Unser Einsatz hat sich gelohnt. Nach zwei Jahren hoffen, bangen, stolpern, wieder aufstehen, sind wir am Ziel angekommen. Unser Haus ist gerettet, dem freien Markt abgetrotzt im sicheren Hafen der Genossenschaft gelandet.“
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung, nahm Kuchenkaiser zum Anlass, um mehr solcher Übernahmen zu fordern: „Jeder gemeinwohlorientierte Ankauf zeigt, dass kooperative Stadtentwicklung möglich ist und die Verwertungsspirale durchbrochen werden kann. Ich lade Hausgemeinschaften ein, sich an das Bezirksamt und die von uns geförderte AKS Gemeinwohl zu wenden, wenn ihnen ein ähnlicher Weg vorschwebt.“ (Quelle: Pressemitteilung Friedrichshain-Kreuzberg)


Fast zwei Jahre hatte eine von Vorstand und Aufsichtsrat berufene DPF-Satzungskommission eine Vorlage zur Neufassung der Satzung von 2008 erarbeitet, die die Vertreterversammlung am 30.5.24 beschloss. Ziel dieses Prozesses war die Anpassung an veränderte rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen und die Einrichtung von Beiräten, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, um das Recht der Mitglieder auf Mitsprache und Mitgestaltung festzuschreiben.
Auch in Genossenschaften ist es ein Ärgernis, wenn Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden, die meiste Zeit leerstehen oder gar als Ferienwohnungen weitervermietet werden. Die DIESE eG hat dem jetzt per Satzung einen Riegel vorgeschoben. Am 4.11.24 beschloss die Generalversammlung, folgende Passage in die Satzung aufzunehmen: „Das Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung oder einer sonstigen Nutzungseinheit setzt eine aktive und regelmäßige Nutzung durch das Mitglied voraus. Die Nutzung ausschließlich als Zweitwohnung sowie das dauerhafte Leerstehenlassen oder Nichtnutzen der Wohnung sind untersagt.“ DIESE-Vorstand Werner Landwehr begründete die Satzungsänderung unter anderem mit den wohnungspolitischen Zielen der DIESE eG: „Wir setzen uns dafür ein, dass das knappe Gut Wohnen richtig verteilt ist. Unser Richtwert ist 35 qm pro Person. Wer zwei Wohnungen nutzt, widerspricht diesem Grundprinzip.“