Letzte Meldung: 1892 Härtefall wird wohl abgelehnt

Die 1892 hat wohl keinen Erfolg mit dem Versuch, mit einem Härtefallantrag den Mietendeckel zu unterlaufen. Das legen zumindest Presseberichte über eine Pressekonferenz von Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) nahe. So schreibt das nd:  „Wenig Hoffnungen kann sich offenbar auch die Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 machen, was ihre Härtefallanträge betrifft, mit denen sie nach nd-Informationen für fast 4000 Wohnungen aus wirtschaftlichen Gründen eine Befreiung vom Mietendeckel beantragt hat. Das sind weit über die Hälfte der Anträge für berlinweit insgesamt 6211 Wohnungen, die bis Ende Januar bei der zuständigen Investitionsbank Berlin gestellt worden sind. »Das hat uns etwas Kopfzerbrechen bereitet«, sagt Scheel. Doch es könne nicht gemeint sein, dass die Besicherung von Bankkrediten nur auf die Mieteinnahmen einzelner Objekte gestützt sind. »Damit ist es entschieden«, so Scheel. (Der ganze Artikel hier: nd v. 22.2.2021)

Einladung: Ein Jahr Die Genossenschafter*innen

Vor einem Jahr, am 3. Februar 2020 haben wir uns in der „KuMi*13 – Ein Haus in Selbstverwaltung“ – zum ersten Mal getroffen und uns gleich Großes vorgenommen: einen Alternativen Genossenschaftstag zu veranstalten, mit dem wir unsere Anliegen in die Öffentlichkeit tragen wollen.

Unsere Ziele haben wir damals so beschrieben:

– Wir wollen ein Forum bieten für die Vernetzung aktiver Genossenschaftsmitglieder und die Demokratisierung des Genossenschaftswesens.
– Wir wollen die Idee der Genossenschaften als alternatives Wirtschaftsmodell zur Diskussion stellen und für eine solidarische Stadtentwicklung eintreten.
– Wir wollen Verbindungen knüpfen zwischen alten und neuen Wohnungsgenossenschaften und zur Mieter:innenbewegung.

Was haben wir erreicht, was nicht?

Das „Einjährige“ soll Anlass zur Befragung sein: von uns selbst und vor allem von anderen, die uns seither kritisch begleiten. Wo stehen wir? Wie soll es weitergehen?

Wir laden ein zum digitalen Geburtstagstreffen am Mittwoch, 17.2. um 19.30 Uhr.

Geburtstagsglückwünsche sind ebenso willkommen wie kritische Anmerkungen und Ideen.

Das Treffen findet statt auf: https://meet.jit.si/EinJahrDieGenossenschafter-innen

Anmeldungen unter info@genossenschafter-innen erleichtern uns die Planung, sind aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme.

 

Warum wir als Mitglieder der Möckernkiez-Genossenschaft das Volksbegehren zur Vergesellschaftung der großen Wohnungsunternehmen unterstützen

Als Mitglieder der Möckernkiez eG erklären wir unsere Unterstützung für das Volksbegehren zur Vergesellschaftung der großen Wohnungsunternehmen in Berlin. Hier erläutern wir unsere Motive und Ziele. Ausführliche Informationen zum Volksbegehren stehen im Internet unter https://www.dwenteignen.de.

Wir haben uns am Aufbau unserer Genossenschaft beteiligt oder sind zu einem späteren Zeitpunkt Mitglied geworden, weil wir diese Rechtsform als gesellschaftliche Alternative zum privatem Eigentum an Wohnraum verstehen und für uns persönlich langfristige Sicherheit zu leistbaren Mieten erreichen wollen.

Von seiner Entstehungsgeschichte her fühlt sich der Möckernkiez nicht nur den Interessen der Mitglieder verpflichtet, sondern will auch einen Beitrag zur solidarischen, inklusiven und ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung leisten. Deshalb haben wir als erstes größeres Unternehmen der deutschen Wohnungswirtschaft eine Gemeinwohlbilanz erstellt, die extern mit positivem Ergebnis geprüft wurde.

Wir verstehen uns als Teil der „Kreuzberger Mischung“, die mit ihrer Vielfalt an Lebensentwürfen für uns eine besondere Qualität von Urbanität ausmacht. Auch aus diesem Grund wehren wir uns dagegen, dass Finanzinvestor*innen die Stadt aufkaufen und die Bewohner*innen durch Mieterhöhung und Umwandlung in Eigentums­wohnungen vertreiben.

Das Volksbegehren zur Vergesellschaftung der renditeorientierten Unternehmen mit einem Bestand von über 3.000 Wohnungen richtet sich ausdrücklich nicht gegen gemeinwohlorientierte Anbieter von Wohnraum, beispielsweise kommunale Gesellschaften und Genossenschaften. Insgesamt wären rund 240.000 Wohnungen von der Vergesellschaftung betroffen. Ziel des Volksbegehrens ist es, die Spirale ständig steigender Mieten als Folge von spekulativen Aufkäufen zu durchbrechen und langfristige Sicherheit bei leistbaren Mieten zu gewährleisten: Denn Wohnen ist keine Ware, sondern zentraler Teil der sozialen Daseinsvorsorge. Aktuell in der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig ausreichend großer Wohnraum insbesondere für Familien ist.

Der Vorschlag zur Vergesellschaftung beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, wonach der Staat Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel gegen Entschädigung vergesellschaften kann. Ebenso auf das völkerrechtlich festgeschriebene Menschenrecht auf Wohnen („Internationales Abkommen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“) sowie auf Artikel 28 in der Berliner Verfassung („Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum.“).

Die Höhe der Entschädigung muss politisch ausgehandelt werden. Die Initiative hat dazu verschiedene Modelle berechnet. Danach kann die Entschädigung vollständig aus den bisherigen Mieten refinanziert werden, ohne den Landeshaushalt zu belasten (Details im Internet: https://www.dwenteignen.de/was-vergesellschaftung-kostet/).

Angedacht ist, dass die vergesellschafteten Wohnungen einer neu zu schaffenden Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) übergeben werden. Anders als die kommunalen, privatrechtlich organisierten Wohnungsgesellschaften Berlins hätte diese einen öffentlichen Zweck ohne Absicht der Gewinnerzielung zu erfüllen, wie beispielsweise die BVG. Für die AöR müssten aber – nach unserer Ansicht – neue Formen der Mit­bestimmung durch Mieterinnen und zivilgesellschaftliche Organisationen entwickelt werden.

Die Vergesellschaftung wäre ein weiterer Baustein für die Umsetzung einer gemeinwohlorientierten, nachhaltigen Stadtentwicklung in Berlin. Bereits existierende Ansätze dafür sind der Mietendeckel sowie der vom Senat kürzlich gegründete Berliner Bodenfonds, der dem Ankauf von Grundstücken durch die öffentliche Hand dient.

Als Mitglieder der Möckernkiez eG unterstützen wir das Volksbegehren und sammeln ab dem 26.02.2021 Unterschriften in der eigenen Genossenschaft und in der Nachbarschaft.

Berlin, im Februar 2021

Genossenschafter*innen unterstützen das Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co Enteignen

Am 26. Februar hat die 2. Phase des Volksbegehrens „DW & Co enteignen“ begonnen. 170.000 Unterschriften müssen bis zum 26. Juni gesammelt werden, damit es erfolgreich ist und alle Berliner*innen darüber abstimmen können. DIE GENOSSENSCHAFTER*INNEN unterstützen diese Vergesellschaftstungsinitiative. Auch aus einzelnen Genossenschaften kommt Unterstützung. Wir dokumentieren die Erklärungen im Wortlaut.

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Genossenschafter*innen unterstützen Volksbegehren zur Vergesellschaftung und gemeinwirtschaftlichen Verwaltung von Immobilienkonzernen

Gemeinwirtschaft und Genossenschaft gehören zusammen – daher unterstützen wir als Initiative „Genossenschafter*innen“ aus Berlin das Volksbegehren zur Vergesellschaftung und gemeinwirtschaftlichen Verwaltung von Immobilienkonzernen. Unsere Initiative existiert seit 2019 und vereint Aktive aus zwölf Berliner Wohnungsbaugenossenschaften. Sie alle begrüßen, dass das Vergesellschaftungs-Volksbegehren es geschafft hat, das Prinzip der Gemeinwirtschaft und die grundgesetzliche Sozialbindung von Eigentum wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen. Wir rufen alle Genossenschaftsmitglieder in Berlin auf, das Begehren mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Das Begehren sollte auch für uns Genossenschaftsmitglieder Anregung für eine dringend notwendige Debatte zur Erneuerung von Gemeinwirtschaft und Mitgliederdemokratie sein.
Vergesellschaftung und Genossenschaften
Obwohl vom Dachverband BBU, von der Marketinginitiative der Wohnungsgenossenschaften sowie von einzelnen Genossenschaftsvorständen immer wieder Gegenteiliges behauptet wurde, gefährdet das anstehende Vergesellschaftungs-Volksbegehren Genossenschaften in keiner Weise. Genossenschaften werden im Vorschlag der Initiative „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ ausdrücklich von der Vergesellschaftung ausgenommen. Gleichzeitig übernimmt das Volksbegehren mit dem Bezug auf „Gemeinwirtschaft“ und der demokratischen Selbstverwaltung von Wohnungsbeständen Grundprinzipien genossenschaftlichen Wirtschaftens.
Das Volksbegehren stützt sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der im Falle einer Vergesellschaftung die Überführung in „Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ vorsieht. Der Gedanke der Gemeinwirtschaft im Grundgesetz ist undenkbar ohne die starke Genossenschaftsbewegung, in der seit Ende des 19. Jahrhunderts Wohnungsbaugenossenschaften eine führende Stellung einnahmen. Schon in der Weimarer Verfassung von 1919 wurde Gemeinwirtschaft als Verfassungsprinzip genannt. Gemeint war damit eine Wirtschaft, die nicht den Profit der Eigentümer, sondern die Versorgung der Menschen mit notwendigen Gütern zum Ziel hatte. Auch wenn die Initiative als Ziel ihrer Vergesellschaftung die Rechtsform einer „Anstalt öffentlichen Rechts“ wählt, unterscheidet sich die vorgesehene Bewirtschaftung der Bestände kaum von dem, was viele Berliner Wohnungsgenossenschaften bis heute tun: sie orientieren sich bei der Preisbildung an den realen Kosten von Bau, Instandhaltung & notwendigen Rücklagen und können so günstige Mieten sichern.
Als Genossenschafter*innen wollen wir, dass es möglichst vielen ermöglicht wird, selbstbestimmt zu wohnen und das zu Mieten, an denen sich andere nicht bereichern. Neben der generellen Ausweitung genossenschaftlichen Wohnens sehen wir das Volksbegehren zur Vergesellschaftung und gemeinwirtschaftlichen Verwaltung von Immobilienkonzernen als einen wichtigen Schritt in diese Richtung an.

Hier die Erklärung als pdf: Genossenschafterinnen_DW-Enteignen

Stellungnahme zur Verfassungsklage von vier Berliner Wohnungsgenossenschaften gegen den Mietendeckel

Vier Berliner Wohnungsbaugenossenschaften haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Mietendeckel eingereicht, wie der Spiegel am 1. Februar berichtete. [LINK zu Spiegeltext]. Es sind die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG, die Charlottenburger Baugenossenschaft eG, die Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow eG und die Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eG.
Die Initiative „Die Genossenschafter*innen“ lehnt diesen Schritt ab. Mit der Klage handeln die vier Genossenschaften gegen die Interessen ihrer Mitglieder und fügen der Genossenschaftsbewegung Schaden zu. Auch die Argumente sind aus unserer Sicht abenteuerlich, sie erschweren eine nötige gemeinwirtschaftliche Wende auf dem Wohnungsmarkt.

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