Genossenschaften und das Vergesellschaftungs-Volksbegehren

“Werden auch wir morgen enteignet?” Diese Frage wirft die Marketinginitiative einiger Berliner Genossenschaften anlässlich der zweiten Sammelphase des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in den Raum. Viele Mitglieder sind nun verunsichert, doch die Antwort ist einfach: Nein. Der Beschluss des Volksbegehrens nimmt Genossenschaften eindeutig von der Vergesellschaftung aus. Juristisch wäre es sogar schwierig, sie zu vergesellschaften, denn Genossenschaften arbeiten bereits gemeinwirtschaftlich. Die Frage ist eher: Warum haben viele Genossenschaften heute Angst vor Gemeinwirtschaft?

Viel Gemeinsam – Viel Verunsicherung

Mehrere zehntausend Genossenschaftsmieterinnen und -mieter in Berlin bekommen im April 2021 den Einleger „Viel Gemeinsam“, erstellt im Auftrag der Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e.V., als Beilage ihrer Mitgliederzeitschriften (z.B. 1892 aktuell: Hier) . Dort wird unter dem bekannten Bauklötzchen-Logo als Aufmacher gefragt: „Werden auch wir morgen enteignet?“ und in einem Info-Kasten wird gleich die Antwort gegeben: „29 Wohnungsbaugenossenschaften haben jeweils über 3000 Wohnungen. Zusammen haben sie 140000 Wohnungen und 225000 Mitglieder. Folglich würden nicht nur 29 Genossenschaften enteignet, sondern auch gleichzeitig deren Mitglieder“.

Diese Behauptung ist schlicht falsch. Zwar hat die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vorgeschlagen, private Immobilienkonzerne ab 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften – jedoch gleichzeitig in jeder Äußerung stets betont, dass Landeseigene und Genossenschaften ausgenommen sind. Auch auf den amtlichen Unterschriftenbögen zur Unterstützung des Begehrens ist in zehntausendfacher Auflage folgender Satz zu lesen: „Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft.“ Letzteres meint Genossenschaften ebenso wie genossenschaftsähnliche Konstruktionen, etwa das Mietshäuser-Syndikat.

Wie beim Mietendeckel? Nein.

Die Autoren des Beilegers kennen natürlich diesen Sachstand, zitieren sogar die Ausnahmeregelung in den ersten Sätzen des Artikels. Dennoch behaupten sie in Überschrift und Info-Kasten das Gegenteil – und sorgen so für Verunsicherung. Der Beleg für eine vermeintliche Enteignung von Genossenschaften ist denkbar dünn: Die wohnungspolitische Sprecherin der SPD habe gesagt, ähnlich wie beim Mietendeckel könnten Genossenschaften „wegen der Gleichbehandlung“ bei Vergesellschaftung nicht ausgenommen werden. Eine Quelle ist nicht angegeben, eine Rückfrage bei den Initiator:innen des Volksbegehrens gab es nicht.

Doch was hat es auf sich mit der Gleichsetzung von Mietendeckel und Vergesellschaftung? Sie ist schlicht falsch. Der mittlerweile gekippte Mietendeckel war ein öffentliches Preisrecht, das den Wohnungsmietmarkt regulieren sollte – um sein Ziel zu erfüllen, müssen in der Tat alle Wohnungsunternehmen gleich behandelt und gedeckelt werden. Die von der Initiative angestrebte Vergesellschaftung von Immobilien nach Artikel 15 Grundgesetz verfolgt jedoch als Ziel, diese in „Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ zu überführen. Wohnungsbaugenossenschaften arbeiten jedoch bereits gemeinwirtschaftlich: Sie sind gemeinschaftlicher Besitz ihrer Mitglieder und dienen ihrer Versorgung mit Wohnraum. Wohnungsbaugenossenschaften zu enteignen würde also im Gegensatz zu Geist und Geschichte des Artikel 15 im Grundgesetz stehen.

Wo ist die Gemeinwirtschaft?

Die Marketinginitiative will von dieser Tradition jedoch nichts wissen. Sie schreibt: „Genossenschaften sind kein Gemeingut. Sie gehören über Mitgliedsanteile den Mitgliedern. Sie sind privatwirtschaftliche Unternehmen, formal eine juristische Person […] Sie erzielen Gewinne zur Reinvestition in den Bestand und können Dividenden an ihre Mitglieder ausschütten“. Diese Feststellung ist juristisch zu kurz gegriffen. Zwar sind Genossenschaften in der Tat Gemeingut „nur“ ihrer Mitglieder und nicht der gesamten Berliner Bevölkerung. Doch Artikel 15 des Grundgesetzes bezieht sich eben nicht nur auf „Gemeineigentum“, sondern ausdrücklich auch auf „andere Formen von Gemeinwirtschaft“. Und genau hierzu zählen Genossenschaften – zumindest dann, wenn ihr Hauptzweck eben nicht der Profit ist, sondern die Versorgung ihrer Mitglieder mit einem lebensnotwendigen Gut.

Von diesem Versorgungsauftrag für eine Gemeinschaft distanziert sich die Marketinginitiative jedoch. Nicht mit einem Wort wird in ihrer verkürzten Genossenschafts-Definition der eigentliche Zweck von Wohnungsbaugenossenschaften erwähnt: Wohnraum für ihre Mitglieder zu schaffen – mit Kapital, das der Einzelne nicht alleine aufbringen kann, eine Gemeinschaft aber schon. Stattdessen erscheint die Ausschüttung von Dividende für den Einzelnen als Zweck von Genossenschaften.

Zwar dürfen Genossenschaften auch Dividenden ausschütten. Als Zweck ist dies jedoch in den Satzungen der meisten Genossenschaften bestenfalls zweitrangig. Und auch die meisten Mitglieder schätzen ihre Genossenschaft vor allem als Vermieterin, die ihnen lebenslanges Wohnrecht bei erschwinglichen Mieten bietet. Genau dieser gemeinwirtschaftliche Zweck macht es recht einfach, Genossenschaften juristisch wasserdicht von einer Vergesellschaftung auszunehmen: Was schon Gemeinwirtschaft ist, muss nicht noch einmal vergesellschaftet werden.

Wir müssen reden – über Gemeinwirtschaft

Stellt das Volksbegehren also eine Gefahr für Wohnungsbaugenossenschaften dar? Nein. Eher andersherum: Die Marketinginitiative, die zum Glück nur eine Minderheit der Berliner Wohnungsgenossenschaften vertritt, gefährdet mit ihrer Definition die Stellung der Genossenschaften. Denn wenn diese nur „privatwirtschaftliche Unternehmen“ zum Zwecke der Erzielung einer Dividende wären, würden sie sich nicht von anderen Wohnungsunternehmen unterscheiden. Es gäbe keine Berechtigung, dass der Berliner Senat sie fördert – etwa mit kostenlosen Grundstücken aus Landeseigentum, wie es viele Genossenschaften als Vorbedingung für Neubau fordern. Wenn Genossenschaften sich von ihrer gemeinwirtschaftlichen Tradition lossagen, verlieren sie ihre Daseinsberechtigung. Das Auftreten manch einer Genossenschaft als „Unternehmen am Markt“, ihre Agitation nicht nur gegen den Mietendeckel sondern bereits gegen die zahnlose „Mietpreisbremse“ von 2015, ist die eigentliche Gefahr für die Genossenschaften und ihre Mitglieder. Es weist in Richtung eines ungezügelten Marktes, in dem es keinerlei Regeln oder Regulierung gibt – eine Dystopie, der sich die meisten Genossenschaftsmitglieder kaum anschließen dürften.

In den Veröffentlichungen des Volksbegehrens werden Genossenschaften dagegen als Musterbeispiel dafür gelobt, dass gut instandgehaltener Wohnraum auch ohne Spekulation und Höchstmieten finanzierbar ist. Die ur-genossenschaftliche Tradition der Gemeinwirtschaft wird durch das Volksbegehren erstmals seit 40 Jahren wieder öffentlich diskutiert. Zeit also, dass die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften in diesen Dialog eintreten, anstatt mit gewollten Missverständnissen Unsicherheit zu schüren. Wir müssen reden! Über Gemeinwirtschaft – und vielleicht auch darüber, wie diese Idee in manchen unserer Genossenschaften abhanden gekommen ist.

Ralf Hoffrogge, Aktiv bei Deutsche Wohnen & Co Enteignen und zufriedener Genossenschaftsmieter in Berlin

Den Text gibt es auch als Flyer (pdf) von DW & Co Enteignen: a5_genoss_pin_1_210427

10 Gedanken zu “Genossenschaften und das Vergesellschaftungs-Volksbegehren

  1. Sehr aufschlussreicher Artikel, danke! Aber die Frage, was diese Marketingstrategie bezwecken soll, bleibt doch noch immer unbeantwortet, oder? Was haben die Genossenschaften von dieser Art der Darstellung? Wer profitiert wie davon?

    1. Zu den Motive der Marketinginitiative muss man natürlich diese selbst fragen. Zum Glück vertritt sie nicht “die Genossenschaften”, auch wenn es so erscheinen soll, sondern nur eine Auswahl. Mir scheint es allerdings, dass sich einige Vorstände mehr mit der “Immobilienwirtschaft” als mit ihren Mitgliedern identifizieren. Denn Profiteur sind am Ende die Privaten Immobilienunternehmen: sie haben mit einzelnen Genossenschaften einen Akteur gefunden, der ein Soziales Image hat, und dennoch ihre neoliberale Agenda von De-Regulierung in die Öffentlichkeit Drückt. Zu den Leidenden gehören die Mieterinnen und Mieter – innerhalb und ausserhalb der Genossenschaften.

  2. Lebenslanges Recht auf Wohnraumversorgung heißt in der Praxis leider oft, dass Mitglieder zwar das Recht, aber nicht die finanziellen Mittel haben, sich bei Wiedervermietungen zu bewerben, weil die Mieten/NG stark erhöht werden. Oft werden daher mehr als die Hälfte der Wohnungen bei Wiedervermietung nach außen vergeben. Die neuen Mieter*innen müssen satzungsgemäß vor Unterzeichnung des Nutzungsvertrags in die Genossenschaft eintreten. Daher bleibt die Aussage formal richtig, dass die Genossenschaft ihre Mitglieder mit Wohnraum versorgt. Verdeckt wird so, dass ein besserverdienendes Klientel angeworben wird. Bezahlt werden mit den Mehreinnahmen u.a. Dividenden, Prämien und Boni von Altersversorgungskassen, Vorstandsgehälter, auch von angeschlossenen Stiftungen. Alteingesessene Mitglieder, die nicht mehr umziehen wollen, Anteile halten, ggf. auch der Altersversorgungskasse, profitieren davon. Angehörige der Mittelschicht, für die die erhöhten Mieten/NG dennoch tragbar sind, sind ebenfalls zufrieden (siehe oben). Wer auf der Strecke bleibt, sind viele Kleinverdiener*innen, Familien, Rentner*innen, die v.a. in Zeiten, in denen Genossenschaften mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gebaut haben, eingezogen sind, und vor allem auch ihre Kinder.
    Das lässt sich nicht schönreden, es ist tägliche Erfahrung vieler Genossenschaftsmitglieder.

    1. Das sind sehr interessante Beobachtungen. Allerdings sind die Miethöhen bei Genossenschaften ja recht unterschiedlich, auch bei Neu-Vermietungen – einige haben eine soziale Praxis, mit der die MieterInnen zufrieden sind, andere anscheinend nicht (mehr). Gibt es denn dazu Fallbeispiele? Gegebenenfalls per mail an die Kontaktadresse der GenossenschafterInnen.

      1. Das sind nicht nur interessante Beobachtungen, die Frau Sabisch schildert, sondern hier wird Realität erzählt und ich wünsche mir aufrichtig, dass Sie und Herr Taheri, die Sie ja beide Genossenschaftsmitglieder sind, sich auch in der Genossenschaftsbewegung engagieren und die Dinge nicht schönreden und als Minderheitenphänomen ab tun.

      2. Klar gibt es dazu Fallbeispiele ohne Ende, bei jeder Neuvermietung.
        Auch das sie die Nutzungsgebühren Mietspiegelorientiert erhöhen.
        Du brauchst ja nur mal im Bundesanzeiger die Geschäftsberichte lesen. Da steht doch alles drin….
        “Den Erhöhungsspielraum nutzen…” Solche Worte von einem Genossenschaftsvorstand zu LESEN! sagt doch alles. Da wird sich am Mietspiegel orientiert, und da wird auch drauf Bezug genommen, bei Erhöhungen. Eiskalt. Bis auf den letzten Cent.
        Da haben halt einige vergessen in wessen Auftrag sie eigentlich tätig sein sollten. Neuer Wohnraum wird finanziert, den sich dann die angeblich Nutzer, die den so dringen benötigten, gar nicht leisten können. Ein Wahnsinn.
        Es stimmt leider was hier so geschrieben wird. Vorstandgehälter die nicht offen gelegt werden. Ein überbordender Verwaltungsapparat. Je mehr Wohnungen, desto mehr Personal braucht man. Bezahlen müssen wir die jährlichen Tariferhöhungen mit der Anpassung der Nutzungsentgelte. Auch wenn wir selber nicht von solchen Tarifverträgen profitieren. Da bleibt natürlich auf lange Sicht nicht mehr viel übrig. Warum wir uns das alles gefallen lassen? Weil das inzwischen eine Vetternwirtschaft ist. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Verwalter die es gut meinen mit den Mitgliedern, haben es schwer etwas durchzusetzen, bleiben auch nicht lange. So verwandelt sich eine alte Genossenschaft im Laufe einiger Jahre in eine moderne Wohnungsbaugesellschaft. So baut man sich einen zukunftsfähigen Selbstbedienungsladen auf.
        Müssten nicht eigentlich alle aktiven Nutzer am Jahresende eine Spendenbescheinigung erhalten (anteilig), wenn die Genossenschaft so großzügig mit unseren Geldern umgeht? Ich meine das ist doch das Kapital der Genossen, und nicht das des Vorstandes. Die müssten wir doch eigentlich steuerlich geltend machen können 😊

    2. Danke für die Beobachtungen! Ich kann mir so auf die meinigen etwas besser einen Reim machen. Das muss dringend politisch aufgegriffen werden..

  3. „Ralf Hoffrogge, Aktiv bei Deutsche Wohnen & Co Enteignen und zufriedener Genossenschaftsmieter in Berlin „

    Sehr geehrter Herr Hoffrogge,
    ich vermute mal, dass Sie und auch Herr Taheri nicht Genossenschaftsmitglieder bei der 1892 eG sind, die leider nicht nur kleine Minderheitenmeinungen vertritt, sondern stellvertretend für andere große Genossenschaften erfolgreich gegen den Mietendeckel geklagt hat. Ebenso wenig vertritt die Marketinginitiative eine exotische Minderheitenmeinung, denn deren Beilagen liegen tausendfach in den Briefkästen von Genossenschafter:innen.

    In Ihrem Artikel versuchen Sie die verunsicherten Genossenschafter:innen zu beruhigen, da heißt es: „In den Veröffentlichungen des Volksbegehrens werden Genossenschaften dagegen als Musterbeispiel dafür gelobt, dass gut instand gehaltener Wohnraum auch ohne Spekulation und Höchstmieten finanzierbar ist.“ Von welchen Genossenschaften sprechen Sie da eigentlich? Wieso wurden die Genossenschaften von Ihrer Initiative ausgenommen, wenn viele von denen mittlerweile wie privatwirtschaftliche Immobilienkonzerne agieren?

    Weiter versuchen Sie die armen Genossenschaftsmitglieder:innen zu besänftigen: „Wohnungsbaugenossenschaften arbeiten jedoch bereits gemeinwirtschaftlich: Sie sind gemeinschaftlicher Besitz ihrer Mitglieder und dienen ihrer Versorgung mit Wohnraum. Wohnungsbaugenossenschaften zu enteignen würde also im Gegensatz zu Geist und Geschichte des Artikel 15 im Grundgesetz stehen.“ Ach, das Grundgesetz, da steht auch, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Ist aber noch ein langer Weg dahin, oder?

    Und nun aus dem Text der Marketinginitiative: „29 Wohnungsbaugenossenschaften haben jeweils über 3000 Wohnungen. Zusammen haben sie 140000 Wohnungen und 225000 Mitglieder. Folglich würden nicht nur 29 Genossenschaften enteignet, sondern auch gleichzeitig deren Mitglieder“. Jaaaa, ich bin dafür enteignet zu werden, denn meine Genossenschaft erfüllt zwar ihre formal-juristischen Kriterien, Herr Hoffrogge, aber mit Gemeinschaft und Genossenschaftsidee kann man den Vorständen leider überhaupt nicht kommen, da lob ich mir so manchen privaten Vermieter.

    Also, Abschlussfrage: Wieso setzt Ihre Initiative die privatwirtschaftlich geführten Genossenschaften, ab einem Bestand von über 3.000 Wohnungen, nicht auch auf die Vergesellschaftungs-Liste ihrer Initiative, damit diese eine Gesellschaftsform erhalten, die den Namen Genossenschaft auch verdient.
    PS: Hallo Genossenschafter*innen – bitte behaltet die Form meines Kommentars bei, insbesondere die Absätze, vielen Dank!

  4. Meine Frage:
    Welche Nachteile drohen den Mitgliedern, wenn deren Genossenschaft “enteignet” wird?

    “Ein Gespenst geht um in Europa…”

    1. Die Frage stellt sich nicht, da Genossenschaften nicht enteignet werden. In dem Volksentscheid heißt es: „Ziel einer Vergesellschaftung ist die Schaffung von Gemeineigentum, weshalb (…) gemeinwirtschaftlich verwaltete Unternehmen rechtssicher ausgenommen werden (…)“. Bei Wohnungsbaugenossenschaften handelt es sich um genau das: Gemeinwirtschaftlich verwaltete Unternehmen. In dem von “Deutsche Wohnen enteignen” vorgelegten Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz steht dementsprechend: „Nicht vergesellschaftungsreif sind gemeinwirtschaftliche Unternehmen des Privatrechts, insbesondere Genossenschaften (…)“.
      Auch alle demokratischen Parteien des Abgeordnetenhauses haben sich unmissverständlich gegen die Vergesellschaftung von Genossenschaften ausgesprochen. Und auch rechtlich ist man auf der sicheren Seite:
      • Artikel 15 des Grundgesetzes, auf dem der Volksentscheid fußt, ist eindeutig: Die Vergesellschaftung verfolgt das Ziel, die betreffenden Wohnungen in „Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ zu überführen. Deshalb können Genossenschaften, anders als profitorientierte Unternehmen wie Deutsche Wohnen & Co, nicht vergesellschaftet werden!
      • Senat, Abgeordnetenhaus, Bundestag und Immobilienwirtschaft haben Rechtsgutachten zum Volksentscheid eingeholt: Nicht eines der veröffentlichten Gutachten sieht ein Problem darin, Genossenschaften von der Vergesellschaftung auszunehmen.

      Durch die Enteignung der großen Konzerne wird der Spekulation ein Stück Boden entzogen, mehr Wohnungen werden Teil der Gemeinwirtschaft, was Voraussetzung ist für eine Beruhigung des Berliner Wohungsmarktes.

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