Neues Wohnprojekt in Hohenschönhausen
Am 3.12. wird das neue Urban-Coop-Projekt „Die Kurve“ vorgestellt, das noch Mitstreiter*innen sucht. Dazu schreibt Urban-Coop: „In Alt-Hohenschönhausen planen wir ein genossenschaftliches Wohnprojekt für ein gemeinschaftliches Zusammenleben zu günstigen Mieten – einen Steinwurf entfernt vom Obersee und dem Strandbad Orankesee und gut angebunden an das Leben in der Stadt. Mit einer Kerngruppe engagierter Menschen haben wir die Baugenossenschaft “Die Kurve eG” gegründet. In der Oberseestraße 110 plant sie Wohnungen, die für ein Leben in Gemeinschaft ausgelegt sind. Durch das Modell der Genossenschaft und die Integration vieler Gemeinschaftsräume ist Austausch und Begegnung Teil des Konzepts. Jenseits der “eigenen vier Wände” wird es im Haus verschiedene Gemeinschaftsräume geben, die allen Genoss*innen zur Nutzung offenstehen und gemeinsam verwaltet werden. Darüber hinaus ermöglicht dieses Projekt das Wohnen in mietpreisgebundenen Wohnungen zu bezahlbaren und sicheren Mieten.“ Mehr auf der Webseite https://www.urbancoopberlin.de/projekte/oberseestrasse-110/

Die Hausgemeinschaft Warschauer Str. 25/Kopernikusstr. 6 ist trotz breiter Unterstützung mit ihrem Versuch, über die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk das Haus mittelfristig in eine Genossenschaft umzuwandeln, gescheitert. In einer Stellungnahme vom 14. Juni erläutert die Hausgemeinschaft die Vorgeschichte und macht sich Gedanken über die Zukunft des Hauses, das von den Fonds, die das Haus gekauft hatten, systematisch heruntergewirtschaftet wurde. Wir dokumentieren die Erklärung im Wortlaut. 
Fast zwei Jahre hatte eine von Vorstand und Aufsichtsrat berufene DPF-Satzungskommission eine Vorlage zur Neufassung der Satzung von 2008 erarbeitet, die die Vertreterversammlung am 30.5.24 beschloss. Ziel dieses Prozesses war die Anpassung an veränderte rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen und die Einrichtung von Beiräten, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, um das Recht der Mitglieder auf Mitsprache und Mitgestaltung festzuschreiben.
Auch in Genossenschaften ist es ein Ärgernis, wenn Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden, die meiste Zeit leerstehen oder gar als Ferienwohnungen weitervermietet werden. Die DIESE eG hat dem jetzt per Satzung einen Riegel vorgeschoben. Am 4.11.24 beschloss die Generalversammlung, folgende Passage in die Satzung aufzunehmen: „Das Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung oder einer sonstigen Nutzungseinheit setzt eine aktive und regelmäßige Nutzung durch das Mitglied voraus. Die Nutzung ausschließlich als Zweitwohnung sowie das dauerhafte Leerstehenlassen oder Nichtnutzen der Wohnung sind untersagt.“ DIESE-Vorstand Werner Landwehr begründete die Satzungsänderung unter anderem mit den wohnungspolitischen Zielen der DIESE eG: „Wir setzen uns dafür ein, dass das knappe Gut Wohnen richtig verteilt ist. Unser Richtwert ist 35 qm pro Person. Wer zwei Wohnungen nutzt, widerspricht diesem Grundprinzip.“