Erklärung der Genossenschafter*innen zum Kommissionsbericht
„Als GENOSSENSCHAFTER*INNEN begrüßen wir die Klärung, dass Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen werden können. Damit bestätigt die Kommission eine Rechtsauffassung, die wir GENOSSENSCHAFTER*INNEN von Anfang an vertreten haben.
Ein kräftige Klatsche ist das Gutachten für den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und jene Genossenschaftsvorstände, die vor dem Volksentscheid mit der Behauptung, auch Genossenschaften könnten vergesellschaftet werden, gezielt Unsicherheit und Angst unter den Genossenschaftsmitgliedern geschürt haben.
„Auch von den Genossenschafter*innen, einem Zusammenschluss von Mitgliedern Berliner Wohnungsgenossenschaften, kommt eine Reaktion: Sie begrüßen den Bericht und die darin enthaltene „Klärung, dass Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen werden können.“ Vor dem Volksentscheid hatte insbesondere der BBU davor gewarnt, auch Genossenschaften könnten von Vergesellschaftungen betroffen sein.“ (Tagesspiegel, 29. Juni)
Wenn der BBU und Genossenschaftsvorstände vor dem Volksentscheid Falschinformationen unter den Mitgliedern verbreitet haben, stehen sie nun in der Pflicht, dies zu korrigieren und die Mitglieder über die Ergebnisse der Kommission zu informieren.
Wir fordern den BBU und die Genossenschaftsvorstände auf, die Blockadehaltung gegen die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände als wichtigem Instrument einer sozialen Wohnungspolitik aufzugeben und sich aktiv in die Gestaltung der Umsetzung einzubringen.“

Genossenschaften spielen in der Berliner Wohnungspolitik eine gewichtige Rolle. Und nicht immer eine rühmliche. Gerade in den letzten Jahren haben die Kampagnen einiger Genossenschaften sowie der Dachverbände gegen Mietendeckel und Vergesellschaftung die Frage aufgeworfen, ob Genossenschaften wirklich Teil einer gemeinwirtschaftlichen, an Solidarität und Selbstverwaltung ausgerichteten Wohnungspolitik sind. In einer von der Rosa-Luxemburg-Stiftung herausgegebenen Veröffentlichung der Initiative „Die Genossenschafter*innen“ wird diese Frage aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet.
Am Himmelfahrtswochenende (27.-29. Mai 2022) wird eine große bundesweite Konferenz rund um die Themen Enteignung und Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen in den Räumen der TU Berlin stattfinden. Eröffnet wird die Konferenz von Balakrishnan Rajagopal, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Wohnen. In Podiumsdiskussionen und Workshops werden Hintergründe der derzeitigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt beleuchtet, Alternativen diskutiert und Praxiserfahrungen weitergegeben.
Die GENOSSENSCHSCHAFTER*INNEN bringen auf dem Kongress die genossenschaftliche Perspektive mit zwei Veranstaltungen am Samstagnachmittag ein. Um 14 Uhr geht es um Selbstverwaltung und Demokratisierung des Wohnens in unterschiedlichen Rechtsformen und Eigentumsverhältnissen, um 16.30 Uhr untersuchen wir Chancen und Grenzen der Vorschläge für eine neue Gemeinnützigkeit.