Das Mietendeckel-Urteil: Es darf wieder zugelangt werden

“Schattenmiete in Genossenschaften” war als Thema unserer Online-Veranstaltung am Donnerstag, 15. April geplant. Es kam anders. Am Morgen des 15. hatte des Bundesverfassungsgerichts den Mietendeckel für grundgesetzwidrig erklärt, da das Land hier keine Zuständigkeit habe. Klar, dass damit Rechtsanwältin Franziska Dams, die wir als Expertin eingeladen hatten, mit neuen Fragen konfrontiert war. Was bedeutet diese Entscheidung konkret für die betroffenen Mieter:innen und Genoss:innen? Franziska Dams erläuterte die rechtliche Situation und wies darauf hin, dass, wenn die Genossenschaft nicht verzichtet, die Nachforderungen sofort und vollumfänglich bezahlt werden müssen.
Auch die politische Dimension der BVG-Entscheidung wurde diskutiert. Dabei zeigte sich, welche existenzielle Bedrohung die Situation auf dem Wohnungsmarkt für viele Menschen bedeutet. Umso wichtiger ist es daher, aufzuzeigen, welchen Spielraum die Genossenschaften haben, wenn sie ihre soziale Verantwortung wahrnehmen wollen.

Wohnungsgenossenschaften in Berlin –

Ein aktueller Überblick

 

Dieser Text wird derzeit aktualisiert.

In Berlin gibt es insgesamt 1,97 Mio. Wohnungen. Der überwiegende Teil, mehr als 83 % der Wohnungen werden von Mieterinnen und Mietern bewohnt. Dazu zählen auch die Wohnungen der Berliner Wohnungsgenossenschaften. Von den 1.644.000 Mietwohnungen befinden sich ca. 11,5 % in der Hand von Genossenschaften. Insgesamt gehören den Berliner Genossenschaften knapp 190.000 Wohnungen, von denen wiederum 27.000 belegungsgebundene Wohnungen sind.

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Stellungnahme zur Verfassungsklage von vier Berliner Wohnungsgenossenschaften gegen den Mietendeckel

Vier Berliner Wohnungsbaugenossenschaften haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Mietendeckel eingereicht, wie der Spiegel am 1. Februar berichtete. [LINK zu Spiegeltext]. Es sind die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG, die Charlottenburger Baugenossenschaft eG, die Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow eG und die Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eG.
Die Initiative “Die Genossenschafter*innen” lehnt diesen Schritt ab. Mit der Klage handeln die vier Genossenschaften gegen die Interessen ihrer Mitglieder und fügen der Genossenschaftsbewegung Schaden zu. Auch die Argumente sind aus unserer Sicht abenteuerlich, sie erschweren eine nötige gemeinwirtschaftliche Wende auf dem Wohnungsmarkt.

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Appell: Mehr “Lompscher” in der Stadtentwicklungspolitik

Nach dem Rücktritt von Katrin Lompscher haben sich verschiedene Initiativen aus der Mietenbewegung für “Kontinuität und Zuspitzung” in der Berliner Wohnungspolitik ausgesprochen. In einer Stellungnahme fordern sie die Fortsetzung des mieter*innenfreundlichen Kurses der ehemaligen Senatorin für Stadtentwicklung und den Ausbau der Kommunikation mit stadt- und mietenpolitisch Aktiven. Die Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus, die Verpflichtung der Landeswohnungsunternehmen auf Mietenbegrenzung, Vorkaufslösungen, der Schutz des lokalen Gewerbes und nicht zuletzt eine Ausweitung der Mieter*innenbeteiligung sind Aufgaben, die beharrlich auch gegen den Widerstand der Immobilienwirtschaft fortgeführt werden müssen.

Auch DIE GENOSSENSCHAFTER*INNEN haben die Stellungnahme unterzeichnet und machen damit deutlich, dass soziale Stadtentwicklungspolitik ein gemeinsames Interesse von Mieten-Initiativen und vielen Mitgliedern aus Wohnungsgenossenschaften ist.

Der genaue Wortlaut der Stellungnahme und die Liste der Unterstützer*innen ist hier zu finden: https://www.bizim-kiez.de/blog/2020/08/11/stellungnahme-nach-ruecktritt-katrin-lompscher/

Mehr Möglichkeiten für Genossenschaften beim Vorkaufsrecht

Genossenschaften sollen bessere Bedingungen für den Kauf von Häusern bekommen, für die das Vorkaufsrecht geltend gemacht wurde. Florian Schmidt, Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, kündigte an, dazu demnächst Gespräche mit Genossenschaften, Bezirken und dem Senat aufzunehmen.

“Genossenschaft statt Aktiengesellschaft” – Protest eines Mieters der vom Verkauf bedrohten Häuser auf der Mietendemo am 20.6.

Hintergrund sind die Erfahrungen, die mit dem geplanten Verkauf von 23 Häusern an die Deutsche Wohnen AG gemacht wurden. Um den Verkauf für die 16 Häuser abzuwenden, die im Milieuschutzgebiet liegen, hatten drei Bezirke das Vorkaufsrecht geltend gemacht. Schmidt: “Wir haben ein Gewitter an Solidarität und Unterstützung erlebt. Die Mieter*innen haben sich für das Vorkaufsrecht eingesetzt und viele Genossenschaften waren interessiert, Häuser zu übernehmen. Am Ende haben drei Genossenschaften für den Erwerb mehrerer Häuser zur Verfügung gestanden. Doch wir haben auch gemerkt, dass wir die Verfahren für genossenschaftlichen Erwerb noch verbessern müssen. Daher werden wir eine Auswertung der Ereignisse vornehmen und Bezirke, Senat und Genossenschaften zu einem Treffen einladen, um über notwendige Rahmenbedingungen zu sprechen.”

Letztendlich hat die DW die 23 Häuser doch bekommen. Die Drohung mit dem Kauf der Häuser durch Genossenschaften und die WBM führte aber immerhin dazu, dass der inzwischen in den DAX aufgestiegene Aktienkonzern eine weitreichende Abwendungsvereinbarung unterschrieb, mit der das Unternehmen für die Dauer von 20 Jahren auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verzichtet. Auch darf die DW nur solche energetischen Modernisierungen durchführen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist oder die vom Bezirk allgemein durch Richtlinien zugelassen werden. Diese Vereinbarung ist im Falle eines Weiterverkaufs auch von dem Rechtsnachfolger einzuhalten.

Die Mieter*innen der Häuser, die mit vielen kreativen Aktionen für den Kauf der Häuser durch Genossenschaften und städtische Wohnungsgesellschaften gekämpft haben, sind nicht wirklich glücklich: „Wir wissen, dass die Abwendungsvereinbarung 16 Häusern eine relative Sicherheit gewähren kann“, heißt es in einer Erklärung. Doch das politische Ziel, „mit der Kommunalisierung der Häuser den Weg zu ebnen, um den Immobilienspekulanten künftig den Anreiz des Ankaufs in Berlin zu nehmen“, konnte nicht erreicht werden.
(Quelle: Pressemitteilung des Bezirks v. 10.7. : HIER)


Zum Vorkaufsrecht hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Informationsblatt in 6 Sprachen veröffentlicht: Hier

“Die Wohnungsnot ist gewollt”

Tut uns leid, aber hierauf haben nur registrierte Mitglieder der Initiative Zugriff. Wenn Sie bei uns mitarbeiten möchten, senden Sie bitte ein email an info@genossenschafter-innen.de

Bessere Unterstützung für Genossenschafter*innen mit WB-Schein

Der Senat hat am 10. März auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, die Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes erlassen.

Senatorin Lompscher: „Die aktualisierte Verordnung berücksichtigt alle in Berlin bestehenden Wohnungsbauförderungen, insbesondere nunmehr auch die Förderung genossenschaftlichen Wohnens. Das betrifft zum einen Haushalte, die – insbesondere geförderten – Wohnraum einer Genossenschaft in Berlin beziehen möchten und als Voraussetzung dafür Geschäftsanteile dieser Genossenschaften erwerben müssen. Die Höhe der Geschäftsanteile kann je nach Genossenschaft variieren, wobei bei jüngeren Genossenschaften im Regelfall höhere Beträge zu zahlen sind. Zum anderen werden Berliner Genossenschaften aufgerufen, Projekte einzureichen, die insbesondere durch Neubau oder Bestandserweiterung zur Stärkung des Genossenschaftswesens in Berlin beitragen und durch die bereitgestellte Förderung dabei unterstützt werden.“

Voraussetzung im Rahmen der Gewährung der vorgenannten Förderungen ist u.a. bei der Überlassung einer geförderten Wohnung die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins. Das maßgebliche Einkommen kann dabei nun bezogen auf die unterschiedlichen Förderungsbedingungen bis zu 80 Prozent über der Bundeseinkommensgrenze des § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes liegen.

Im Ergebnis gibt es damit in Berlin weitere einkommensabhängige Möglichkeiten für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines. Damit wird auch zur sozialen Durchmischung der Wohnquartiere und Stabilisierung der Bewohnerstruktur beigetragen.

Quelle: Senats-Pressemitteilung vom 10.03.2020

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