Breites Bündnis gegen Neubau um jeden Preis

Der Naturschutzbund  NABU Berlin,  der Berliner Mieterverein und die Architektenkammer Berlin fordern eine Wende in der Wohnungspolitik. Statt Bauen um jeden Preis gelte es, vorhandene Flächenpotenziale zu erschließen, heißt es in dem Ende Januar vorgelegten Forderungskatalog. Dass ein großes Baupotenzial auf asphaltierter Fläche existiert, zeigt der NABU Berlin in seinem gerade aktualisierten Positionspapier „Stadtnatur statt Versiegelung“. Ganze 1.140 Hektar Fläche – mehr als drei Mal so viel wie die Fläche des Tempelhofer Feldes – stehen potenziell für eine Bebauung zur Verfügung. Dabei handelt es sich vorrangig um große Parkplätze, einstöckige Supermärkte oder Autohäuser.  Der Umbau von bereits existierenden Gebäuden und die Umverteilung von Wohnfläche ist dem Berliner Mieterverein ein besonderes Anliegen. Denn besonders bei Abriss würden kleinere, bezahlbare Wohnungen durch Wohnungen ersetzt, die weit teurer sind und mehr Wohnfläche pro Kopf aufweisen. Theresa Keilhacker, Präsidentin der Architektenkammer Berlin, forderte darum eine Änderung der Bauordnung, um “dem Abriss erhaltenswerter Bausubstanz Einhalt (zu) gebieten.” Mehr Information hier.

Mit ähnlichen Forderungen trat Ende Januar auch die “Berlin Plattform”, ein Zusammenschluss von Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Mietervereinen, an die Öffentlichkeit. Der Bausenator müsse künftig als Umbausenator agieren. In “Sieben Eckpunkte für eine klimagerechte und soziale Stadtentwicklungspolitik” wird neben der klimagerechten Wende der Wohnungspolitik eine stärkere Gemeinwohlorientiertung gefordert. So sollen zehn Prozent der öffentlichen Neubaugrundstücke an Neu- undJunggenossenschaften, Mietsyndikate und Hausvereine vergeben werden. Mehr Informationen hier

 

2022 – ein wohnungspolitischer Rückblick

Das vierte Jahr unseres Bestehens neigt sich dem Ende zu – im Mai 2023 werden wir unseren fünften Geburtstag feiern. Wo stehen die Berliner Genossenschaften, wo die Genossenschafter*innen heute? Ein Jahresrückblick.

Wohnungspolitisch war 2022 ein schwieriges Jahr: Die Vorkaufsregelung, ein zaghafter Schritt zur Bändigung der Spekulation auf dem Wohnungsmarkt, wurde von den Gerichten einkassiert. Die Entscheidung über die Vergesellschaftung, von der Mehrheit der Berliner:innen im Volksentscheid 2021 beschlossen, wurde auf die lange Kommissionsbank geschoben. Und das von Bürgermeisterin Giffey als Wundermittel gepriesene Bündnis mit der privaten Wohnungswirtschaft hat “viel gewollt und wenig erreicht” (Berliner Zeitung, 14.12.), was nicht verwundert, da man auf freiwillige Vereinbarungen setzte, sonst wäre die private Wohnungswirtschaft ausgestiegen. (mehr …)

Im Wortlaut: Die Abschlusserklärung

Wohnraum ist keine Ware – Vergesellschaftung jetzt umsetzen
Auf dem Börsenparkett kann man nicht wohnen. Und dennoch besitzen nicht Privathaushalte, Kleinvermieter*innen oder Kommunen, sondern Aktiengesellschaften die größten Wohnungsbestände unserer Republik. Viele dieser Wohnungen stammen aus öffentlichen Beständen, wurden mit Steuergeldern und Subventionen erbaut – und seit den 1990ern zu Spottpreisen privatisiert. Seit dem Ende der Wohnungsgemeinnützigkeit 1990 gaben Staat und Kommunen Wohnungspolitik in die Hände des Marktes.
Die Auswirkungen auf unsere Städte und ihr soziales Leben sind verheerend. Mietpreise steigen, das Angebot an leistbarem Wohnraum schrumpft weiterhin, Hunderttausende von Sozialwohnungen fallen aus der Bindung. Menschen rutschen in die Armut ab, oder werden aus ihrem sozialen Umfeld vertrieben
Doch eine Neuordnung des Wohnungsmarktes ist nicht in Sicht. Wo überhaupt eingegriffen wird, sind die Maßnahmen oberflächlich oder kosmetisch. Der „Milieuschutz“ ist seit der gerichtlichen Abschaffung des Vorkaufsrechtes völlig zahnlos, Ersatz ist nicht in Sicht. Ähnlich ging es auch der einzig mutigen Reform der letzten Jahre: dem Berliner Mietendeckel. Er weckte Hoffnungen auf eine Regulierung der Mietpreise, wie sie in der Gründerzeit der Republik selbstverständlich war. Doch ein in unseren Augen skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entzog den Ländern unter der Hand diese Kompetenz und brachte den Mietendeckel zu Fall.
Seitdem kommt aus der Politik gar nichts mehr, die Mieterinnen und Mieter werden alleine gelassen. Die einst im Mieterschutz federführende Berliner Landesregierung wirkt wie gelähmt, das im Wahlkampf 2021 gegebene Sozialdemokratische Versprechen eines „Mietenmoratorium“ ist längst gebrochen. Objektive Hindernisse für mutige Maßnahmen gibt es nicht: ein Bundesmietendeckel wäre morgen umsetzbar. Doch es fehlt der politische Wille.
Gegenimpulse kommen vor allem aus den sozialen Bewegungen unserer Städte, am deutlichsten jüngst aus Berlin: Eine Million Menschen forderten per Volksentscheid ein Gesetz zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Die hinhaltende Taktik des Berliner Senats gegenüber diesem Akt der Volkssouveränität ist ein Skandal, den wir verurteilen. 100 Tage Nichtstun bis überhaupt erst eine Kommission zusammentrat, deren Kompetenzen bis heute unklar sind – das ist das Gegenteil von dem versprochenen „Respekt“ für das Abstimmungsergebnis.
Das Fremdeln der Berliner Politik mit dem Volksentscheid zeigt, dass viele Entscheiderinnen und Entscheider noch nicht verstanden haben: Der Markt schafft keinen bezahlbaren Wohnraum.
Wir fordern daher die Abkehr von der Marktsteuerung im Wohnungswesen. Wohnungen sind keine Ware, sie gehören nicht an die Börse.
Bauen um jeden Preis ist auch in ökologischer Hinsicht für das Erreichen der Klimaziele keine Lösung. Der immense Ressourcen- und Flächenverbrauch im renditegetriebenen Bau- und Wohnungssektor macht auch in klimapolitischer Hinsicht ein Umsteuern hin zu demokratisch kontrolliertem und dem Gemeinwohl verpflichteten Wohnraum notwendig.
Erstes Ziel aller Wohnungspolitik müssen öffentliche und gemeinwirtschaftliche Eigentumsformen sein. Dieses Prinzip nennen wir „Vergesellschaftung“. Dazu gehört die Enteignung großer Wohnungskonzerne – aber auch politische Regulierungen, die Profite mit Wohnraum begrenzen, Mieterrechte stärken und die Bewirtschaftung von Wohnraum demokratischer Kontrolle unterstellen.

Folgende Schritte halten wir für notwendig:
– Partnerschaften, Runde Tische und ähnliche Abkommen mit Immobilienkonzernen waren bisher stets zum Schaden der Mieterinnen und Mieter. Sie sind sofort zu beenden, in Kommunen, Ländern und auf Bundesebene.
– Das von der Bevölkerung mehrheitlich gewollte Berliner Vergesellschaftungsgesetz muss ernsthaft angegangen werden. Die damit befasste Expert*innenkommission muss öffentlich tagen und konkrete Umsetzungswege aufzeigen.
– Bauen um jeden Preis ist keine Lösung. Wir brauchen keine Sozialwohnungen, die in wenigen Jahren wieder Spekulationsobjekt werden. Es muss daher in Bund, Ländern und Kommunen gelten: Öffentliche Gelder nur für Bauten in öffentlichem Eigentum oder in gemeinwirtschaftlicher Trägerschaft.
– Privatisierung von Wohnraum, aber auch Grund und Boden in öffentlichem und staatlichem Besitz muss gestoppt werden. Privatisierungsagenturen wie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) aber auch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) müssen radikal reformiert werden und zu Vergesellschaftungsagenturen werden, die öffentliches Eigentum gemeinnützig verwalten und vermehren.
– Die Bundesregierung muss den Mietendeckel freigeben. Wir brauchen eine sofortige Öffnungsklausel im Bundesrecht, die Länder und Kommunen erlaubt, Miethöhen wirksam zu regulieren.
– Das Vorkaufsrecht der Kommunen muss wiederhergestellt und gestärkt werden. Die Möglichkeit, einen Vorkauf per „Abwendungsvereinbarung“ zu stoppen, muss entfallen, Vorkäufe müssen deutlich unterhalb der gegenwärtig spekulativ überhöhten „Marktpreise“ möglich sein.
Mittelfristig müssen Maßnahmen wie Vorkaufsrecht und Mietendeckel und Zweckentfremdungsverordnungen zusammengeführt werden zu Wohnungswirtschaftsgesetzen auf Landesebene. Ihr Ziel muss sein, die Möglichkeit von Profiten mit der gegenwärtigen Wohnungsnot zu reduzieren und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums wiederherzustellen. Auch hier muss der Bund Öffnungsklauseln erlassen, damit die Länder wirksame Regeln erlassen können.

“Wer abreißt, ist von gestern!”

BWV zu Köpenick ignoriert soziale und ökologische Folgen von Neubau

Das Zitat der Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker, scheint beim Vorstand des Beamten-Wohnungsvereins zu Köpenick auf taube Ohren zu treffen. In Marienfelde plant die Wohnungsgenossenschaft, 48 gut erhaltene und günstige Wohnungen abzureißen und durch wesentlich teurere zu ersetzen. Dass dies ausgerechnet von einer Genossenschaft betrieben wird, verwundert, ist aber leider auch kein Einzelfall. Betroffen sind 12 Mietparteien im Luckeweg mit einem Durchschnittsalter von 70 Jahren, die trotz des lebenslangen Wohnrechts als Genossenschaftsmitglieder ausziehen müssten. Ein von der Fraktion „Die Linke“ in der BVV Tempelhof-Schöneberg eingebrachtes Gutachten von Matthias Bauer belegt, dass Abriss und Neubau nicht nur sozial, sondern auch ökologisch nicht vertretbar sind. Betroffene Mieter wenden sich an die Öffentlichkeit (Offener Brief der Mietergemeinschaft Luckeweg 31 – 37).

Berliner Koalitionsvertrag: Beton statt Beteiligung

Der Koalitionsvertrag – Rolle Rückwärts in die Zukunft

 

Für Genossenschafter:innen ist der Koalitionsvertrag der Berliner rgr-Koalition eine große Enttäuschung. Festgeschrieben wird ein ideenloses Weiter-So selbst an den Stellen, an denen Fehlentwicklungen längst deutlich zu erkennen sind. Statt neue Wege beim Ausbau preiswerten Wohnraums in Selbstverwaltung aufzuzeigen, setzt der Koalitionsvertrag ganz auf das Giffey’sche “Bauen, bauen, bauen”. Was das für die Zukunft heißt, zeigt sich derzeit gerade in Hamburg, der Stadt, von der Berlins neue Bürgermeisterin gern als wohnungspolitisches Vorbild schwärmt. Dort wurde der Mietspiegel jetzt um 7,3% angehoben. Wier haben einen kurzen Gang durch den Koalitionsvertrag aus gemeinwirtschaftlicher Sicht unternommen. (mehr …)

Bezirksamt übt Vorkaufsrecht für 26 Wohnungen zu Gunsten der Genossenschaft SelbstBau eG aus

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat im August sein Vorkaufsrecht für das Grundstück „Boxhagener Str. 37/Gärtnerstr. 19“ zu Gunsten der Wohnungsgenossenschaft SelbstBau e.G. ausgeübt. Das Grundstück umfasst 26 Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten und liegt im sozialen Erhaltungsgebiet „Boxhagener Platz“.

Die Käufergesellschaft war nicht dazu bereit, die Musterabwendung des Bezirksamts zu unterzeichnen. Die landeseigene WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH stand für den Erwerb des Grundstücks aus wirtschaftlichen Gründen nicht zur Verfügung.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unterstützt den Erwerb durch die Bereitstellung eines Förderdarlehens. Die Senatsverwaltung für Finanzen bezuschusst den Erwerb mit zehn Prozent aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds“ (SIWANA). Zudem stellt die Investitionsbank Berlin (IBB) ein Darlehen bereit.

In einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bezirksamt hat sich die Genossenschaft dazu verpflichtet, für 20 Jahre das Grundstück nicht in Eigentumseinheiten umzuwandeln, auf den Anbau von Balkonen und Aufzügen zu verzichten, sowie energetische Modernisierungsmaßnahmen nur durzuführen, soweit hierzu eine Rechtspflicht besteht.

Vorstandsmitglied der Wohnungsgenossenschaft SelbstBau e.G. Peter Weber: „Das Haus ist nicht nur unsere zweites genossenschaftliche Wohnprojekt in der Boxhagener Straße, sondern dort auch das zweite mit einem Kino im Erdgeschoss. So können wir weiter dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erhalten. Mietergenossenschaften sind mehr als Wohnen!

Der Friedrichshain-Kreuzberger Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management Florian Schmidt: „Die Vorkaufsbilanz in Friedrichshain-Kreuzberg hat sich mit diesem Vorkauf erneut verbessert. In 2021 konnte das Vorkaufsrecht fünfmal ausgeübt werden und 13 Mal wurde das Vorkaufsrecht abgewendet. Insgesamt wurden 512 Wohnungen gesichert. Mit der Gründung eines bezirklichen Vorkaufsrats und der Verlängerung der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts von zwei auf drei Monate sehe sich ich das Vorkaufsrecht deutlich gestärkt. Die Verfahren mit potentiellen Drittkäufe*innen, insbesondere mit Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Privaten gilt es weiter zu optimieren.“

(Quelle: PM BA Kreuzberg-Friedrichsthain)

“Die Genossenschaftsförderung wirkt nicht, wie sie soll”

Wohnungsbaugenossenschaften haben lange Wartelisten. Viele nehmen keine neuen Mitglieder mehr auf, denn sie können den Bedarf nicht decken. Daran hat auch die Berliner Politik einen Anteil, denn die Genossenschaften benötigen wegen ihrer Bindungen auf dem überhitzten Wohnungsmarkt Unterstützung. Die Förderung für genossenschaftlichen Neubau und zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen funktioniert nicht. Was muss sich ändern, damit das Berliner Genossenschaftswesen zu neuer Blüte gelangt, frage Elisabeth Voss in einer umfangreichen Analyse im Mietermagazin des Berliner Mietervereins. Zum Text:  HIER

29.10. Podiumsdiskussion zur Lage der Wohnungsgenossenschaften

In vielen deutschen Städten wütet der Mietenwahnsinn. Steigende Preise, oft angetrieben durch die Profitinteressen internationaler Großkonzerne, drohen immer mehr Menschen aus ihrem Zuhause zu verdrängen. In der Folge sprach sich vor wenigen Wochen eine deutliche Mehrheit der Berliner*innen für eine Vergesellschaftung der Bestände der größten Wohnungsbesitzer aus, um sie in gemeinwirtschaftliche Formen zu überführen.
Genossenschaften zeigen wie eine gemeinwirtschaftliche Organisation von Wohnraum aussehen kann: Die Wohnungen gehören den Mitgliedern, Mietsteigerungen sind eher moderat, Überschüsse aus der Vermietung werden überwiegend in die Bestände investiert. Mitglieder haben ein lebenslanges Wohnrecht, Vorstände werden von demokratisch gewählten Vertreter*innen bestimmt.
Die genossenschaftliche Praxis ist vielfältig. Einerseits sind Genossenschaften attraktiv für alternative Wohnprojekte, eine immer größer werdende Zahl junger Genossenschaften organisiert sich und stellt die Selbstverwaltung der Mitglieder ins Zentrum. Auch für bezirkliche Rückkaufstrategien spielen Genossenschaften eine Rolle. Andererseits bleiben etliche Genossenschaften hinter den demokratischen Idealen zurück, und Mitbestimmung beschränkt sich auf das formal Notwendige. Nicht selten agieren Genossenschaftsvorstände eher wie private Immobilienmanager und nicht wie Vertreter*innen der Gemeinwirtschaft.
Aus diesem Spannungsfeld ergeben sich viele Fragen: Welche politischen Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Demokratie im Genossenschaftswesen zu stärken? Wie können Genossenschaftsmitglieder schon jetzt aktiv werden und sich einbringen? Welche Rolle können Genossenschaften als gemeinwirtschaftliche Unternehmen in einer sozialen und solidarischen Wohnraumgestaltung spielen? Über diese und weitere Fragen diskutieren Jochen Biedermann, Wenke Christoph und Ralf Hoffrogge.
Zu diesen Fragen haben DIE GENOSSENSCHAFTER*INNEN die Broschüre „Selbstverwaltet und solidarisch Wohnen“ verfasst, die von der Rosa-Luxemburg-Stiftung herausgegeben wird. Hier wird die Entwicklung von Genossenschaften skizziert, ihre Rolle für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik erläutert und es gibt konkrete Tipps zum aktiv werden in der eigenen Genossenschaft. Die Broschüre wird ebenfalls im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt.

Wann? 29.10.2021, 19 Uhr
Wo? Franz-Mehring-Platz 1, Salon im 1. OG. Die Veranstaltung wird außerdem live im Internet
übertragen.

Jochen Biedermann (angefragt) ist für Bündnis90/Die GRÜNEN Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,
Soziales und Bürgerdienste in Berlin Neukölln. In dieser Rolle setzt er sich aktiv gegen Verdrängung
ein, zum Beispiel durch eine aktive Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts in besonders
schützenswerten Wohngebieten.

Wenke Christoph (DIE LINKE) ist seit August 2020 Staatssekretärin für Wohnen in der der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin und Mitbegründerin des Arbeitskreises
Linke Metropolenpolitik. Sie vernetzte europaweit soziale Bewegungen in der Mieten- und
Wohnungspolitik.

Ralf Hoffrogge ist Mitglied der Genossenschafter*innen und einer der Sprecher der Kampagne
„Deutsche Wohnen & Co enteignen!“, die am 26.09. einen Volksentscheid zur Vergesellschaftung
großer Wohnungsbestände in Berlin gewonnen hat.

+++Anmeldung unter https://www.rosalux.de/veranstaltung/es_detail/PD77I ist notwendig. +++

Livestream der Veranstaltung

Steuerberater zu Mietendeckel-Nachzahlungen:
“Argumente sind konstruiert und ziemlich weit hergeholt”

Hand mit Geldscheinen
Demütiger Genosse beim Überreichen der Nachzahlung (Foto: Christian Dubovan on Unsplash)

Viele Genossenschaften, die wegen hoher Nutzungsentgelte von den Regelungen des Mietendeckel-Gesetzes betroffen waren, fordern die entgangenen Summen nun nach dem Scheitern des Gesetzes vor dem BVerfG nach. Als Begründung verweisen die Vorstände u.a. auf das Steuerrecht. Wir haben dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Sven Schneider (Name geändert) verschiedene Schreiben von Genossenschaftsvorständen zur Prüfung vorgelegt. Sein Fazit:  “Die Argumente erscheinen konstruiert nach dem Motto: Wir wollen auf jeden Fall nachfordern – wie können wir das begründen?”

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Wie sollen Genossenschaften gefördert werden?

Wie sollen Genossenschaften und andere gemeinwirtschaftlich ausgerichtete Wohnungsunternehmen in Berlin künftig gefördert werden? Dazu hat das Netzwerk “Gemeinwohlorientierte Immobilienakteur*innen” (GI) jetzt ein “Impulspapier” vorgelegt. Schwerpunkte sind mehr Transparenz bei der Vergabe, Anpassung der Fördersummen an den jeweiligen Bedarf sowie einen eigenständigen Förderweg für genossenschaftlichen Anteilserwerb. Besonderen Diskussionsstoff dürfte die Forderung bieten, eine Förderung nicht mehr an der Rechtsform, sondern an inhaltlichen Kriterien auszurichten. (mehr …)

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