Neukölln eG: Vorstandskrise beendet, Satzungskommission eingerichtet
Seit der umstrittenen Kündigung einer Vorständin im November 2023 belastete ein Rechtsstreit die Arbeit der Genossenschaft. Nun kam eine Einigung, auch eine Satzungsreform soll es geben.
Die Aufregung war groß im November letzten Jahres – der Aufsichtsrat wollte eine Vorständin kündigen, rief extra eine außerordentliche Mitgliederversammlung zusammen. Doch die Mitglieder fühlten sich überrumpelt. Sie hatten im Vorfeld keinerlei Informationen erhalten, Nachfragen wurden abgewiegelt – und vor Ort konnten die Belege für ein Fehlverhalten nicht alle überzeugen. Am Ende kam zwar die nötige Mehrheit von 50 % der Stimmen für eine Kündigung des Dienstvertrages zusammen, nicht aber die 75 % Mehrheit für eine Amtsenthebung. Die Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG geriet in eine unmögliche Situation: Sie hatte eine Vorständin, die gekündigt, aber noch im Amt war.
Um die Genossenschaft arbeitsfähig zu halten, berief der Aufsichtsrat kurzfristig ein zusätzliches Vorstandsmitglied, die ausscheidende Vorständin hingegen klagte gegen ihre Entlassung. Der Rechtsstreit zog sich über Monate hin. Eine von den Vertreterinnen und Vertretern mehrfach angemahnte gütliche Einigung kam nicht zustande. Erst beinahe ein Jahr später bewegte sich etwas: Im Oktober 2024 teilte der Aufsichtsrat mit, dass ein Mediationstermin stattgefunden hatte. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich, die ausscheidende Vorständin legte ihr Amt zum 30.9.2024 nieder. Über die Details der Einigung können die Genossinnen und Genossen der GWN nur mutmaßen – hierüber wurde nichts Mitgeteilt. Wahrscheinlich ist jedoch, das durch eine finanzielle Abfindung ein weiterer kostspieliger Rechtsstreit vermieden wurde.
Nicht geklärt waren damit die Probleme von Intransparenz und fehlender demokratischer Beteiligung, die seit 2023 im Konflikt zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sichtbar wurden. Dem Vertrauensverlust soll nun durch eine Satzungsreform abgeholfen werden, die der Aufsichtsrat im November 2024 ankündigte. Vertreterinnen und Vertreter von Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliedern sollen sich Anfang nächsten Jahres in einer Kommission treffen, um den Entwurf für eine geänderte Satzung zu erarbeiten. Das letzte Wort darüber hat dann wieder die Mitgliederversammlung.



Fast zwei Jahre hatte eine von Vorstand und Aufsichtsrat berufene DPF-Satzungskommission eine Vorlage zur Neufassung der Satzung von 2008 erarbeitet, die die Vertreterversammlung am 30.5.24 beschloss. Ziel dieses Prozesses war die Anpassung an veränderte rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen und die Einrichtung von Beiräten, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, um das Recht der Mitglieder auf Mitsprache und Mitgestaltung festzuschreiben.
Auch in Genossenschaften ist es ein Ärgernis, wenn Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden, die meiste Zeit leerstehen oder gar als Ferienwohnungen weitervermietet werden. Die DIESE eG hat dem jetzt per Satzung einen Riegel vorgeschoben. Am 4.11.24 beschloss die Generalversammlung, folgende Passage in die Satzung aufzunehmen: „Das Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung oder einer sonstigen Nutzungseinheit setzt eine aktive und regelmäßige Nutzung durch das Mitglied voraus. Die Nutzung ausschließlich als Zweitwohnung sowie das dauerhafte Leerstehenlassen oder Nichtnutzen der Wohnung sind untersagt.“ DIESE-Vorstand Werner Landwehr begründete die Satzungsänderung unter anderem mit den wohnungspolitischen Zielen der DIESE eG: „Wir setzen uns dafür ein, dass das knappe Gut Wohnen richtig verteilt ist. Unser Richtwert ist 35 qm pro Person. Wer zwei Wohnungen nutzt, widerspricht diesem Grundprinzip.“
Genossenschaften stecken ihre Überschüsse in die Instandhaltung von Wohnungen, Landeseigene in den Ausbau ihrer Bestände, und die Wiener Wohnen macht keine Überschüsse, sondern nimmt nur die Kostenmiete und sichert den sozialen Versorgungsauftrag. Das ist – sehr grob skizziert – das Ergebnis der Studie zu den Bewirtschaftungskosten öffentlicher und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen, die Andrej Holm am 25.10.24 auf einer gut besuchten Veranstaltung der GENOSSENSCHAFTER*INNEN vorstellte.