Kommentar: Die revolutionärste der Parteien

Mietenwahlkampf überall. Auch die SPD hat jetzt ihre Forderungen zusammengefasst. Auf einer Fraktionsklausur Ende Januar wurden sie verabschiedet. Es ist ein All-Inklusive Paket geworden, in dem nicht einmal Art. 15 GG fehlt. Was ist davon zu halten, fragen wir in einem Kommentar.

Kommentar: Die revolutionärste der Parteien

Man reibt sich die Augen und glaubt es kaum: Die SPD ist ab sofort die revolutionärste der Parteien. Die Partei, die seit 1996 – mit einer linken Unterbrechung von 2016 bis 2021 – den Bausenator stellt, die alle Versprechen von Marktregulierung und preiswertem Wohnen nicht gehalten hat, die die Bezirke entmachtet hat, damit Investoren teure Hochhaustürme in die Stadt setzen, die die LWUs hat machen lassen, was sie wollen, die die Mitbestimmungsrechte der Stadtgesellschaft geschliffen und Steuerungselemente wie die Wohnraumversorgung zerschlagen hat, hinterlässt nach all den 25 Jahren Verantwortung für das Bauressort eine stolze Bilanz: unbezahlbare Mieten selbst für die Mittelschichten, Verdrängung und Wohnungslosigkeit  und eine Innenstadt im Griff der Investoren. Diese Partei schreibt nun alles auf, was so passieren müsste, damit die Stadt lebenswert wird: weitreichende Eingriffsrechte in die Verfügungsgewalt über das Eigentum durch ein Wohnraumsicherungsgesetz, Mietenkataster, Sozialquote auch für ungebundene Wohnungen, ja selbst der Vergesellschaftungsparagraph Art. 15 GG muss herhalten. So steht es in der „Teilresolution Mieten“, die auf der Fraktionsklausur Ende Januar in Rostock beschlossen wurde (Link: https://www.spdfraktion-berlin.de/sites/default/files/documents/teilresolution-mieten_3.pdf)

Wer nicht gerade unter Amnesie leidet, wird schnell erkennen: All das ist nicht neu, all das wird in dieser oder anderer Form seit langem diskutiert, das meiste stand in der einen oder anderen Form bereits in früheren SPD-Wahlprogrammen. All das hätte längst umgesetzt werden können. Ist es aber nicht. Hinter der bösen CDU verstecken kann sich die SPD auch nicht – niemand hat sie gezwungen, als Juniorpartnerin (!) in diese Koalition zu gehen, da es auch für einen rot-rot-grünen Senat gereicht hätte.

Neu ist auch nicht die Hintertür im Kleingedruckten. Die Vorschläge stehen unter Prüfvorbehalt. Selbst zur Anwendbarkeit des Art 15 GG, die die (von der SPD-erfundene!) Expertenkommission bereits feststellte, soll erst einmal ein „fundiertes Rechtsgutachten“ erstellt werden. Ach ja, und eine Expertenkommission soll es auch wieder geben – diesmal zum Mietrecht.

Same procedure as every election year also. Aber in der Parteizentrale in der Müllerstraße (und in Spandau!) sagt man sich wohl: Das Gedächtnis ist kurz, Papier ist geduldig, Wahlkampf ist Wahlkampf, Hauptsache Krach – und nach der Wahl ticken die Uhren sowieso anders. Fragt sich nur, ob Mieterinnen und Mieter, denen nach all den Jahren eines SPD-Bausenators das Wasser bis zum Hals steht, das auch so sehen.

Ein Gedanke zu “Kommentar: Die revolutionärste der Parteien

  1. Die SPD hat Berlin von 2016 bis 2023 gemeinsam mit Grünen und Linken regiert. Den größten Teil dessen, was der der SPD-Fraktion jetzt in der Klausur eingefallen ist, hätten ihre Koalitionspartner mit ihr in dieser Zeit gern umgesetzt. Das war leider nicht möglich, weil die SPD all das mit Fleiß und gegen ihren linken Flügel hintertrieben hat. In Erinnerung ist mir aus dieser Zeit besonders die Heckenschützin Spranger (damals wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion), die dann später mit Giffey eine kongeniale Unterstützung fand.

    Dass Giffey nach großzügigen Spenden aus der Immobilienwirtschaft für ihren Wahlkampf 2021 (darunter 19.999 € von Primus-Immobilien) Gewissensnöte hinsichtlich einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände gezeigt hat, ist unvergessen.

    Aus der aktuellen Fraktion waren viele Abgeordnete auch noch bei rot-rot-grün dabei. Vor diesem Hintergrund empfinde ich einige Passagen aus dem Papier als schamlos. Hier ein paar Kostproben:

    – „Über eine Million Berliner*innen haben 2021 demokratisch entschieden, Art. 15 GG im Wohnungssektor anwenden zu wollen. Dieser Volksentscheid ist kein Symbol, sondern ein Auftrag.“

    – …. sind wir „dazu aufgerufen, das stärkste verfassungsrechtliche Instrument zur sozialstaatlichen Ordnung des Wohnens zu nutzen: Artikel 15 Grundgesetz. Wir sagen dabei ausdrücklich: Die SPD will nicht Privatwohnungen in Gemeineigentum überführen.“

    – „Anders als die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ wollen wir uns nicht mit der Überführung von nur 200.000 Wohnungen zufriedengeben.“

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