„Genossenschaften werden für Lobby-Ziele der Konzerne instrumentalisiert““

In den Gesprächen am Rande der Protestkundgebung beim Parlamentarischen Abend des BBU am 8.7. wurde viel diskutiert, wie auf die Kampagne des BBU zu reagieren sei. Warum rückt der BBU jetzt plötzlich die Genossenschaften wieder nach vorn? Wie sollten Genossenschafter*innen  damit umgehen? Darüber sprachen wir mit Thomas Korn, Jurist bei DWE und Sarah Beyer (Mitglied der FriedrichsHeim eG, sowie bei DWE aktiv).

Genossenschafter*innen: Die Debatte um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen wird hitzig geführt. Während Verbände wie der BBU vor rechtlichen Risiken und einer Gefährdung von Genossenschaften warnen, sieht die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen darin den einzigen Weg aus der Wohnungsnot. Fangen wir mit der Rolle des BBU an. Der Verband tritt aktuell als Schutzschild für die Genossenschaften auf. Wie bewertet Ihr diese Strategie?

Thomas Korn: Man muss sich fragen, wer hier eigentlich wen schützt. Der BBU war ursprünglich ein Verband der sozialen Wohnungswirtschaft. Doch in den letzten Jahren ist er faktisch zum Sprachrohr von Konzernen wie Deutsche Wohnen oder Vonovia verkommen. Dass der BBU nun plötzlich die Genossenschaften in den Vordergrund rückt, ist ein rein strategisches Manöver im Hinblick auf die Berlin-Wahlen. Man versucht, die Genossenschaften für die eigenen Lobby-Ziele einzuspannen und eine Angstspirale zu schüren, wohlwissend, dass Genossenschaften niemals Ziel einer Vergesellschaftung sein werden.

Die Ausnahme der Genossenschaften ist sicher

Genossenschafter*innen: Aber genau hier setzen die Bedenken an: Kann man rechtlich überhaupt sauber zwischen einem profitorientierten Konzern und einer Genossenschaft unterscheiden, wenn beide mehr als 3.000 Wohnungen besitzen?

Thomas Korn: Ja, absolut. Das ist juristisch kein Problem. In §3 des Gesetzentwurfs ist explizit festgelegt, dass das Gesetz keine Anwendung auf gemeinwirtschaftliche Unternehmen des Privatrechts – und insbesondere auf Genossenschaften – findet. Auch die Expertenkommission war sich hier einig: Die fehlende Privatnützigkeit der Bewirtschaftung bei Genossenschaften rechtfertigt diese Ausnahme. Das ist vollkommen vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG.
Und für diejenigen, die immer noch an einen „Domino-Effekt“ glauben: Sollte diese einhellige Expertenmeinung wider Erwarten nicht standhalten, würde das nicht bedeuten, dass plötzlich Genossenschaften enteignet werden. Es würde schlicht bedeuten, dass das gesamte Gesetz in dieser Form nicht zur Anwendung käme. Die Angst, dass Genossenschaften „aus Versehen“ vergesellschaftet werden, ist also eine reine Erfindung für den Wahlkampf.

„Nicht Konkurrenten, sondern Verbündete“

Genossenschafter*innen: Du bist Mitglied in einer Genossenschaft und gleichzeitig bei DWE aktiv. Du erlebst also beide Welten. Warum siehst Du keinen Konflikt zwischen dem Genossenschaftsmodell und der Forderung nach Vergesellschaftung?

Sarah Beyer: Im Gegenteil, ich sehe eine enorme Synergie. Eigentlich haben die DWE und die Genossenschaften alles gemeinsam: Es geht uns beiden darum, Wohnraum dem reinen Profitstreben zu entziehen. Genossenschaften sind das lebende Beispiel dafür, dass Wohnen als Gemeinwohl funktioniert. Wir sind nicht „Konkurrenten“, sondern Verbündete gegen die Finanzialisierung des Wohnraums. Ich glaube, die Initiative kann viel von den Genossenschaften lernen – insbesondere, wie man Bewohner und Mitglieder wirklich einbindet und wie eine echte gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung in der Praxis aussieht. Die Genossenschaften sind quasi das Vorbild für das, was wir mit der Vergesellschaftung der Konzerne erreichen wollen: Demokratisierung des Wohnens.

Genossenschafter*innen: Kritiker sagen, dass eine Vergesellschaftung den Markt nicht entspannt, weil keine neuen Wohnungen entstehen. Was sagst Du dazu?

Sarah Beyer: Wenn wir nur bauen, aber die bestehenden Bestände den Konzernen überlassen, steigen die Mieten im gesamten Kiez mit. Das Prinzip der Genossenschaft ist die langfristige Sicherung von bezahlbarem Wohnraum. Wenn wir die großen Konzerne vergesellschaften, schaffen wir eine ähnliche Sicherheit für tausende weitere Berlinerinnen und Berliner, die aktuell in Konzernwohnungen leben. Es geht nicht nur um die Anzahl der Wohnungen, sondern um die Machtverhältnisse. Wir wollen weg von der Abhängigkeit von Aktionären und hin zu einer Struktur, in der die Menschen, die dort wohnen, wieder ein Mitspracherecht haben – genau, wie wir es in der Genossenschaft leben.

Genossenschafter*innen: Kommen wir zum finanziellen Aspekt. Die Milliardensummen für Entschädigungen schrecken viele ab. Ist das für das Land Berlin und die Steuerzahler nicht ein untragbares Risiko?

Thomas Korn: Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Die Entschädigung nach Art. 15 GG erfolgt nicht zum Marktwert, sondern ist eine „angemessene“ Entschädigung, die deutlich darunter liegt. Genauer gesagt erhalten die Konzerne den Sachwert der Immobilien, jedoch ohne die Bodenspekulationen der letzten Jahre. Diese Kosten sind zudem vollständig über die Mieteinnahmen der vergesellschafteten Bestände refinanzierbar. Dem Land Berlin und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern entstehen somit keine zusätzlichen Kosten.
Aktuell landen etwa 40 % der Mieten der börsennotierten Immobilienkonzerne in den Taschen von privaten Investoren und Aktionären. Dieses Geld wird aus Berlin herausgesaugt, um Renditen an globalen Märkten zu generieren. Wenn wir vergesellschaften, fällt dieser Profittransfer weg. Das Geld ist bei den Menschen in der Stadt viel besser aufgehoben und fließt direkt in die lokale Wirtschaft, anstatt in anonyme Investmentfonds. Zudem ermöglicht die Vergesellschaftung eine bessere Instandhaltung und ökologische Modernisierung der Häuser, da endlich wieder Geld für die Substanz übrig bleibt.

Genossenschafter*innen: Zum Abschluss: Viele Genossenschaften schweigen aktuell zur Vergesellschaftung oder lassen sich durch Verbände wie den BBU verunsichern. Was würdest Du den Vorständen und Mitgliedern der Genossenschaften mitgeben?

„Sich nicht instrumentalisieren lassen“

Sarah Beyer: Ich möchte sie ermutigen, sich nicht von Lobby-Interessen der großen Konzerne instrumentalisieren zu lassen. Genossenschaften haben eine lange Tradition des solidarischen Wohnens und der Selbstverwaltung. Ich würde mich riesig freuen, wenn sich die Genossenschaften wieder verstärkt auf ihre eigenen Werte besinnen und erkennen, dass die Vergesellschaftung der Konzerne eigentlich genau das ist, wofür Genossenschaften seit jeher stehen: Wohnraum als soziales Recht und nicht als Anlageobjekt. Wenn Genossenschaften die Vergesellschaftung aktiv unterstützen, senden wir ein starkes Signal: Wir wollen eine Stadt, in der die Menschen entscheiden, wie sie wohnen – und nicht die Konzerne. Das wäre ein echter Sieg für die gesamte soziale Wohnungswirtschaft.

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf unter https://dwenteignen.de/unser-gesetz

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