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![]() DPF eG: Mitbestimmung und stadtpolitische VerantwortungFast zwei Jahre hatte eine DPF-Satzungskommission eine Vorlage zur Neufassung der Satzung von 2008 erarbeitet, um Mitgliederrecht zu stärken. Am 30. Mai wurde die neue Satzung von der Vertreterversammlung beschloss. |
Autor: Günter Piening
Ostseeplatz eG übernimmt historisches Bockbrau-Haus
Aktualisierung: Nach der Übernahme durch die Ostseeplatz war erstmals der Keller zugänglich. Hier
Die Ostseeplatz eG hat das historische Schwankhaus auf dem Gelände der ehemaligen Bockbrauerei in Friedrichshain-Kreuzberg übernommen und damit den Verbleib des „Archivs der Jugendkulturen“ und des Theaters „Thikwa“ gerettet. Im Keller des Schwankhauses befindet sich eine ehemalige Nazi-Waffenfabrik, die in Kooperation mit dem Denkmalschutzamt als Erinnerungsstätte entwickelt werden soll. Auf dem Rest des Geländes baut die Bauwert AG Eigentumswohnungen, die bis 1,5 Mio. € kosten sollen. Mehr hier.
Warum das Nutzungsentgeld in den meisten Genossenschaften zu hoch ist
Genossenschaften stecken ihre Überschüsse in die Instandhaltung von Wohnungen, Landeseigene in den Ausbau ihrer Bestände, und die Wiener Wohnen macht keine Überschüsse, sondern nimmt nur die Kostenmiete und sichert den sozialen Versorgungsauftrag. Das ist – sehr grob skizziert – das Ergebnis der Studie zu den Bewirtschaftungskosten öffentlicher und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen, die Andrej Holm am 25.10.24 auf einer gut besuchten Veranstaltung der GENOSSENSCHAFTER*INNEN vorstellte. (mehr …)
NEU: Handreichung „Bilanzen einfach erklärt“
Wer verstehen will, wie die Genossenschaft wirtschaftet, wo Überschüsse entstehen, wofür sie verwandt werden und vieles anderes mehr, kommt um das Studium des jährlichen Geschäftsberichtes nicht herum. Allerdings schrecken „Aktiva“, „Passiva“, „Abschreibungen“ und andere Begriffe der Rechnungslegung viele ab, den Bericht in die Hand zu nehmen. Eine der häufigsten Wünsche, die an die GENOSSENSCHAFTER*INNEN herangetragen wurden, waren denn auch Hilfestellungen beim Studium der Bilanzen. Darum haben wir eine kleine Handreichung mit Erläuterung der wichtigsten Verfahren und Begriffe erarbeitet und geben Hinweise darauf, welche Kenziffern für Genossenschaftsmitglieder besonders interessant sind.
Genossenschaftliches Wirtschaften verstehen: Geschäftsberichte, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung: pdf zum Download
Ernüchternde Bilanz der Genossenschaftsförderung
Die Berliner Genossenschaftsförderung findet nach wie vor kein großes Echo. Das geht aus den Zahlen hervor, die der Senat jetzt in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Grünen Abgeordneten Katrin Schmidberger ( Drucksache 19-20206, hier) vorlegte. Demnach hat seit dem In-Kraft-Treten der neuen Genossenschaftsförderung am 30.6.2023 nur die GSP eG – Genossenschaft selbstverwaltete Projekte – Fördermittel aus dem Neubauprogramm abgerufen. Etwas stärker war die Nachfrage bei der Förderung beim Bestandserwerb – hier haben vier Genossenschaften Mittel beantragt. Auffallend ist, dass bis auf eine Ausnahme – der Wohnungsbau-Verein Neukölln eG – nur „Junge Genossenschaften“ die Programme nutzen. Die Traditionsgenossenschaften, die über hohe Rücklagen verfügen und sowohl neu bauen als auch Bestände kaufen könnten, klagen zwar über die hohen Bau- und Sanierungskosten, lehnen aber die Programme ab, da die Förderung an die Vergabe eines Teils der Wohnungen an Mitglieder mit WBS-Schein verbunden ist. An dieser Verweigerungshaltung hat auch die Anhebung der Mietobergrenzen offenbar nichts geändert. So kann in der sogenannten Förderstufe 3 ein Nutzungsentgelt von 11,50 EUR nettokalt je m² Wohnfläche genommen werden. (Einen guten Überblick über die Förderprogramme gibt es hier )
Auch das Förderprogramm zur Unterstützung des Erwerbs von Anteilen, die zweite Säule der Genossenschaftsförderung, läuft nach wie vor weitgehend ins Leere. Seit Juni 2023 wurden 21 Anträge gestellt, davon wurden sechs genehmigt und sieben sind noch in der Bearbeitung. Hintergrund hier ist, dass die Förderung eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit durch die IBB voraussetzt. Diejenigen, die es am nötigsten haben – Menschen mit sehr geringem Einkommen oder Geflüchtete – werden so von der Förderung ausgeschlossen. Die GENOSSENSCHAFTER*INNEN fordern daher schon seit langem eine Neuorientierung in der Förderung des Erwerbs von Anteilsscheinen (hier und hier )
Neues Mietenkonzept: WBS-Quoten für das Recht auf Wohnen
Die Fraktion der LINKEN im Abgeordnetenhaus hat Eckpunkte für ein Gesetz zur Sicherung preiswerten Wohnraums vorgelegt. Damit sollen die Spielräume genutzt werden, die das Land für eine mietpreisdämpfnede Wohnungspoilitk zur Verfügung hat. Besonders ein Vorschlag dürfte für hitzige Debatten sorgen: Vermieter*innen, die in Berlin mindestens 50 Wohneinheiten besitzen, sollen bis zu 35 Prozent der jährlich neu vermieteten Wohnungen an WBS-Berechtigte zu festgesetzten Mieten vergeben. Dieses soll auch für Genossenschaften gelten. Wir fragten Niklas Schenker, den Sprecher für Mieten, Wohnen, öffentlichen Wohnungsbau und Wohnungsbauförderung der Linksfraktion, zu den Hintergründen.
Genossenschaftsförderung: Privatisierung städtischen Bodens nach 10 Jahren möglich?
Der Senat hat in Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Katalin Gennburg (Die LINKE) präzisiert, ob und wie Genossenschaften, die ein städtisches Grundstück bekommen haben, die Wohnungen in Privateigentum umwandeln können. Interessant ist dieses vor dem Hintergrund der geplanten „Architektengenossenschaft“, die gern ein Stück vom Molkenmarkt erwerben möchte. Wie ist die Neuregelung zu bewerten und welche Folgen kann das haben, fragten wir die Abgeordnete.
Wie werden Genossenschaften an Stadtquartieren beteiligt?
Wenn landeseigene Grundstücke vergeben werden, sollen Genossenschaften mit 25% beteiligt werden. So hat es die Berliner CDU/SPD-Koalition festgelegt. Bisher ist die Bilanz aber ernüchternd. Von den zu vergebenden Grundstücken der 22 Projekte ist gerade mal bei einer die Beteiligung einer Genossenschaft geklärt.
Baugenossenschaft Ideal: Nach Beschwerde fristlose Kündigung
„Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, eine vernachlässigte Wohnanlage und ein fragwürdiger Verein, der jahrelang diverse Tanz- und Mal-Kurse über die Mieten finanzierte – bei der Baugenossenschaft Ideal scheint einiges im Argen zu liegen. Einer Mieterin, die das nicht hinnehmen will, wurde nun fristlos gekündigt.“ So beschreibt das Mietermagazin die Situation bei der Ideal: https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1223/genossenschaft-ideal-tanz-auf-den-missstaenden-122308a.htm
Nach Vorstandsentlassung: Unruhe in der Wohnungsgenossenschaft Neukölln
Höchstes Beschlussgremium einer Genossenschaft ist die Generalversammlung. Damit die Mitglieder – oder bei großen Genossenschaften die Vertreter:innen – sachgerecht entscheiden können, haben sie ein Informationsrecht. Je wichtiger die Entscheidung, desto mehr Informationen benötigen sie. Häufig aber zeigen sich Aufsichtsrat und Vorstand nicht sehr auskunftsfreudig. Ein besonders krasses Beispiel bietet derzeit die Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG, wo die Vertreterversammlung über die fristlose Entlassung eines Vorstandsmitglieds entscheiden sollte, die Begründungen dafür aber im Vagen blieben. Seitdem tobt die Gerüchteküche. (mehr …)