Vertreterwahl 1892 eG

Zur Vertreter:innenwahl in der 1892 eG erreichte uns folgende Zuschrift:

„In der 1892 eG gibt es derzeit die Vertreterwahl 2023. Alle Mitglieder:innen bekommen Wahlunterlagen und können für ihren Wahlbezirk die Kandidatinnen und Kandidaten wählen. Hierzu gibt es eine Kandidatenbroschüre, in der für jeden Wahlbezirk sämtliche Kandidat:innen mit oder ohne Foto aufgeführt sind. Ich erfahre folgende Informationen zu jeder Person: Adresse, Alter, seit wann Mitglied und den Beruf. Wie soll ich mich nun entscheiden? Wer sieht am besten aus? Nehme ich lieber den Handwerker oder den Akademiker, die ja auch im Bundestag inzwischen die Mehrheit bilden. Kurzum: Ich wähle niemanden und schmeiße die Unterlagen in „die Rundablage“, denn so kann ich keine Entscheidung treffen. Schade!

Was müsste sich ändern, damit ich beim nächsten Mal doch mitmache? Ich möchte gern wissen, wofür die Personen stehen. Wollen Sie Neubau? Sind Sie dafür, wenn die Genossenschaften, ohne Ihre Mitglieder:innen zu fragen,, vor dem Verfassungsgericht klagen? Also, wofür stehen Sie? Was bedeutet Ihnen genossenschaftliches Wohnen. Für welche Inhalte stehen sie? In vielen anderen (großen) Genossenschaften läuft es wohl ähnlich schematisch ab und daran müsste sich etwas ändern, finde ich.“

Hinweis

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Unruhe in Groß-Berlin – Mitgliederversammlung verweigert Entlastung

Die Wohnbau-Genossenschaft Groß-Berlin eG in Spandau-Hakenfelde hat etwa 320 Wohnungen. Bis 2018 ging es dort beschaulich zu. Dann begann die Katastrophe. Der Vorstand, ein ehemaliger Prüfer des BBU, kaufte für rund 1,5 Mio € eine Immobilie in der Nähe. Das wurde viel teurer als geplant. Das Fundament musste erneuert werden, Asbest wurde gefunden, insgesamt zeigt der Bau konstruktive Mängel.  4,7 Mio € sind bisher für sechs Wohnungen (!) geplant. Die Kreditsumme musste erheblich erhöht werden, statt einem leichten Plus wie in den Jahren zuvor machte die Genossenschaft mächtig Minus. 1,8 Mio € schiebt sie nun als Verlustvortrag vor sich her. Das ist mehr als die jährlichen Mieteinnahmen der gesamten Genossenschaft. (mehr …)

Möckernkiez streicht BBU aus der Satzung

Zu den Genossenschaften, deren Mitgliedschaft im Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) in der Satzung verankert ist,  gehörte bisher die Möckernkiez eG in Kreuzberg.  Am 7. Juni nun beschloss die Mitgliederversammlung mit der notwendigen Mehrheit von 75%, den entsprechenden Paragrafen aus der Satzung zu streichen und durch eine Formulierung zu ersetzen, die sich in den meisten Genossenschaftssatzungen findet: „Die Genossenschaft wird von dem Prüfverband geprüft, dem sie angehört“. Nun soll im Laufe des Jahres entschieden werden, welchem Prüfverband der Möckernkiez zukünftig angehören will.

Der Antrag wurde vom Aufsichtsrat auf die Tagesordnung gesetzt. Vorausgegangen war eine kritische Auseinandersetzung in der Mitgliedschaft mit den politischen Positionen des BBU, inbesondere zum Mietendeckel und zur Frage der Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Die für einen MV-Antrag erforderliche Unterschriftenzahl von 10% wäre nur schwer zu erreichen gewesen, da nur etwa ein Viertel der Mitglieder in der Genossenschaft wohnt. Daher wählte man einen anderen Weg: Eine Petition an den Aufsichtsrat sollte dem Anliegen der Mitglieder Nachdruck verleihen. Innerhalb von wenigen Tagen kamen mehr als 80 Unterschriften zusammen, die dem Aufsichtsrat im Februar übergeben wurden. Der Aufsichtsrat entschloss sich, diesen Mitgliederwillen ernst zu nehmen und den Antrag auf Satzungsänderung auf die Tagesordnung der MV zu setzen.

Der Antrag wurde ohne Diskussion zur Abstimmung gestellt. Ein Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung fand keine Mehrheit, und schließlich stimmten rund 80% der Anwesenden für die Satzungsänderung.

Bis Ende des Jahres wollen Vorstand und Aufsichtsrat nun entscheiden, welchem Prüfverband der Möckernkiez künftig angehört. Um eine Meinungsbildung auch in der Mitgliedschaft zu ermöglichen, bereiten einige Genoss:innen für den Herbst eine Veranstaltung zum Für und Wider einzelner Prüfverbände vor (s. auch unseren Beitrag: Raus aus dem BBU – aber wohin)

„Wer abreißt, ist von gestern!“

BWV zu Köpenick ignoriert soziale und ökologische Folgen von Neubau

Das Zitat der Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker, scheint beim Vorstand des Beamten-Wohnungsvereins zu Köpenick auf taube Ohren zu treffen. In Marienfelde plant die Wohnungsgenossenschaft, 48 gut erhaltene und günstige Wohnungen abzureißen und durch wesentlich teurere zu ersetzen. Dass dies ausgerechnet von einer Genossenschaft betrieben wird, verwundert, ist aber leider auch kein Einzelfall. Betroffen sind 12 Mietparteien im Luckeweg mit einem Durchschnittsalter von 70 Jahren, die trotz des lebenslangen Wohnrechts als Genossenschaftsmitglieder ausziehen müssten. Ein von der Fraktion „Die Linke“ in der BVV Tempelhof-Schöneberg eingebrachtes Gutachten von Matthias Bauer belegt, dass Abriss und Neubau nicht nur sozial, sondern auch ökologisch nicht vertretbar sind. Betroffene Mieter wenden sich an die Öffentlichkeit (Offener Brief der Mietergemeinschaft Luckeweg 31 – 37).

Bezirksamt übt Vorkaufsrecht für 26 Wohnungen zu Gunsten der Genossenschaft SelbstBau eG aus

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat im August sein Vorkaufsrecht für das Grundstück „Boxhagener Str. 37/Gärtnerstr. 19“ zu Gunsten der Wohnungsgenossenschaft SelbstBau e.G. ausgeübt. Das Grundstück umfasst 26 Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten und liegt im sozialen Erhaltungsgebiet „Boxhagener Platz“.

Die Käufergesellschaft war nicht dazu bereit, die Musterabwendung des Bezirksamts zu unterzeichnen. Die landeseigene WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH stand für den Erwerb des Grundstücks aus wirtschaftlichen Gründen nicht zur Verfügung.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unterstützt den Erwerb durch die Bereitstellung eines Förderdarlehens. Die Senatsverwaltung für Finanzen bezuschusst den Erwerb mit zehn Prozent aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds“ (SIWANA). Zudem stellt die Investitionsbank Berlin (IBB) ein Darlehen bereit.

In einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bezirksamt hat sich die Genossenschaft dazu verpflichtet, für 20 Jahre das Grundstück nicht in Eigentumseinheiten umzuwandeln, auf den Anbau von Balkonen und Aufzügen zu verzichten, sowie energetische Modernisierungsmaßnahmen nur durzuführen, soweit hierzu eine Rechtspflicht besteht.

Vorstandsmitglied der Wohnungsgenossenschaft SelbstBau e.G. Peter Weber: „Das Haus ist nicht nur unsere zweites genossenschaftliche Wohnprojekt in der Boxhagener Straße, sondern dort auch das zweite mit einem Kino im Erdgeschoss. So können wir weiter dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erhalten. Mietergenossenschaften sind mehr als Wohnen!

Der Friedrichshain-Kreuzberger Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management Florian Schmidt: „Die Vorkaufsbilanz in Friedrichshain-Kreuzberg hat sich mit diesem Vorkauf erneut verbessert. In 2021 konnte das Vorkaufsrecht fünfmal ausgeübt werden und 13 Mal wurde das Vorkaufsrecht abgewendet. Insgesamt wurden 512 Wohnungen gesichert. Mit der Gründung eines bezirklichen Vorkaufsrats und der Verlängerung der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts von zwei auf drei Monate sehe sich ich das Vorkaufsrecht deutlich gestärkt. Die Verfahren mit potentiellen Drittkäufe*innen, insbesondere mit Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Privaten gilt es weiter zu optimieren.“

(Quelle: PM BA Kreuzberg-Friedrichsthain)

Kumi*13 und „Wohnkunst in Biesenthal eG“
schließen Kooperation mit XENION e.V.

Ende November schloss das psychosoziale Zentrum XENION zwei Kooperationen, um die Aufnahme von geflüchteten Familien im selbstorganisierten Wohnprojekt Kumi*13 (Foto) und im Genossenschaftsprojekt Wohnkunst im Biesenthal eG (kurz: WoKuBi) zu ermöglichen. XENION ver­mittelt Wohnraum in Gemeinschaftswohnprojekten und neuen Wohnquartieren an geflüchtete Menschen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind. Die Finanzierung der benötigten Einlagen soll über Spenden und Privatkredite aufgebracht werden.

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Genossenschaften und ihre Hochglanzbroschüren

Von einem Mitglied der Berliner Baugenossenschaft (bbg) erreichte und folgende Zuschrift: „Die bbg versendet alljährlich ihren Geschäftsbericht an alle ihre Mitglieder:innen. Da die Genossenschaft über 7.021 Wohnungen verfügt, sind das eine Menge Geschäftsberichte, die per Post an die Haushalte gesendet werden. Die Hochglanzbroschüre ist 67 Seiten dick und aus hochwertigem Papier. Weil ich den Geschäftsbericht nicht zugeschickt haben wollte, rief ich bei der Genossenschaft an, um diesen abzubestellen, was aber nicht möglich ist. Ich bekomme ihn nach wie vor zugestellt. Mir würde es genügen ihn Online als PDF-Dokument einsehen zu können, was sicherlich kostbare Ressourcen einspart, gerade auch im Hinblick auf die Bedrohung durch den Klimawandel. Alle guten Argumente verhallen aber ins Nichts und vielleicht hilft ein wenig Öffentlichkeit, um die Herren Vorstände zum Einlenken zu bewegen.“

Steuerberater zu Mietendeckel-Nachzahlungen:
„Argumente sind konstruiert und ziemlich weit hergeholt“

Hand mit Geldscheinen
Demütiger Genosse beim Überreichen der Nachzahlung (Foto: Christian Dubovan on Unsplash)

Viele Genossenschaften, die wegen hoher Nutzungsentgelte von den Regelungen des Mietendeckel-Gesetzes betroffen waren, fordern die entgangenen Summen nun nach dem Scheitern des Gesetzes vor dem BVerfG nach. Als Begründung verweisen die Vorstände u.a. auf das Steuerrecht. Wir haben dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Sven Schneider (Name geändert) verschiedene Schreiben von Genossenschaftsvorständen zur Prüfung vorgelegt. Sein Fazit:  „Die Argumente erscheinen konstruiert nach dem Motto: Wir wollen auf jeden Fall nachfordern – wie können wir das begründen?“

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Mietendeckel: Diese Genossenschaften verzichten auf Nachzahlung

Das Verfassungsgerichtsurteil vom 15. April, mit dem der Berliner Mietendeckel wegen fehlender Landeszuständigkeit für ungültig erklärt wurde, hat in den Genossenschaften eine breite Diskussion über Nachforderungen ausgelöst. Einige Genossenschaften haben bereits entschieden, auf Nachzahlungen zu verzichten. Neben der 1892 (s. Artikel) gehören dazu die Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG und die GeWoSüd.

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Letzte Meldung: 1892 Härtefall wird wohl abgelehnt

Die 1892 hat wohl keinen Erfolg mit dem Versuch, mit einem Härtefallantrag den Mietendeckel zu unterlaufen. Das legen zumindest Presseberichte über eine Pressekonferenz von Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) nahe. So schreibt das nd:  „Wenig Hoffnungen kann sich offenbar auch die Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 machen, was ihre Härtefallanträge betrifft, mit denen sie nach nd-Informationen für fast 4000 Wohnungen aus wirtschaftlichen Gründen eine Befreiung vom Mietendeckel beantragt hat. Das sind weit über die Hälfte der Anträge für berlinweit insgesamt 6211 Wohnungen, die bis Ende Januar bei der zuständigen Investitionsbank Berlin gestellt worden sind. »Das hat uns etwas Kopfzerbrechen bereitet«, sagt Scheel. Doch es könne nicht gemeint sein, dass die Besicherung von Bankkrediten nur auf die Mieteinnahmen einzelner Objekte gestützt sind. »Damit ist es entschieden«, so Scheel. (Der ganze Artikel hier: nd v. 22.2.2021)