Mitgliederzeitungen starten Desinformationskampagne gegen den Volksentscheid

Die Kampagne der Wirtschaftsverbände gegen die Umsetzung des Vergesellschaftungs-Volksentscheids hat die Genossenschaften erreicht. Die Mitgliederzeitungen der Charlottenburger Baugenossenschaft eG , der Berlin Wittenauer Wohnungsbaugenossenschaft eG (GEWIWO) und der Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow eG (EWG) übernahmen unkommentiert und ohne Kennzeichnung das Musterinterview, in dem die BBU-Vorständin Maren Kern suggestive Fragen stellt, die sie auch  selbst beantwortet (Link). Leser*innen müssen den Eindruck bekommen, dass das Mitgliedermagazin selbst die Fragestellerin war.
Dazu erklären die Genossenschafter*innen: Das ist keine saubere Mitgliederinformation. Das ist Propaganda im Gewand eines Interviews – und die Mitglieder bezahlen das mit ihren Beiträgen. Genossenschaften sind demokratische Selbstverwaltungskörperschaften. Ihre Mitgliederzeitungen gehören den Mitgliedern, nicht der Lobbyarbeit des Prüfverbandes. Wer dort eine Position vertritt, muss sie als solche kenntlich machen und die Gegenposition zu Wort kommen lassen. Ein Text, dessen Fragen und Antworten aus derselben Feder stammen, ohne dass die Leser*innen das erfahren, verletzt diesen Grundsatz. Was aber können Genossenschafter*innen tun?

Was Genossenschafter*innen tun können

– Sprecht Vorstand und Aufsichtsrat mündlich oder schriftlich an. Fragt nach, wer den Abdruck veranlasst hat, warum die Urheberschaft der Fragen nicht kenntlich gemacht wurde – und fordert zukünftig eine ausgewogene Information, in der alle Seiten zu Wort kommen. Denn das ist gerade die Stärke der Genossenschaften: unterschiedliche Positionen zu diskutieren, damit sich die Genoss*innen selbst ein Bild machen können. Mit seinem Vorgehen zerstört der BBU diesen genossenschaftlichen Konsens.
– Tragt das Thema in die Nachbarschaft und in Versammlungen. Wenn auf der Generalversammlung der Bericht des Vorstandes ansteht, kann man die Öffentlichkeitsarbeit der Genossenschaft thematisieren.
– Informiert Euch mit anderen Quellen und redet mit Nachbar*innen über diese fragwürdige Vorgehensweise: Der Text beinhaltet Suggestivfragen und Angstmache. Für die Behauptungen fehlen Belege.

Drei Behauptungen – und was von ihnen bleibt

Behauptung 1: „Auch Genossenschaften könnten vergesellschaftet werden.“

Mit dieser Sorge arbeitete Frau Kern schon beim Volksentscheid von 2021. Genau deshalb hat die vom Senat eingesetzte Expertenkommission diese Frage besonders gründlich geprüft. Das Ergebnis: Genossenschaften sind von der Vergesellschaftung ausgenommen,  weil ihre Wirtschaftslogik nicht auf Profitmaximierung ausgerichtet ist. Sie erwirtschaften keine Renditen für Anleger, sondern versorgen ihre Mitglieder. Genau dieser Unterschied ist das Kriterium – und ist der Grund, warum die Genossenschaften außen vor bleiben. Deswegen war der Beschluss der Jurist*innen in der Expertenkommission einstimmig – auch die konservativen Mitglieder schlossen aus, dass Genossenschaften vergesellschaftet werden können. Wer den Mitgliedern trotzdem einredet, ihre Wohnung stehe zur Disposition, verbreitet nicht Sorge, sondern Angst wider besseres Wissen.

Behauptung 2: „Das Land kann sich das nicht leisten.“

Auch hier wird mit gezinkten Karten gespielt. Die Konzerne erhalten kein Bargeld aus dem Landeshaushalt, sondern verzinste Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu 100 Jahren. Bedient werden diese aus den laufenden Mieteinnahmen der übernommenen Bestände – so wie heute die Kredite der Konzerne aus eben diesen Mieten bedient werden. Der Unterschied: Was heute als Dividende an Aktionäre abfließt, bleibt künftig im Bestand. Außer einer Anschubfinanzierung wird der Haushalt also nicht belastet.

Behauptung 3: „Verstaatlichung.“

Dieser Begriff fällt immer wieder – und er trifft nicht zu. Vergesellschaftung – und um die geht es in Art. 15 GG – ist nicht Verstaatlichung. Die Bestände gehen nicht in Landeseigentum über sondern an eine Anstalt öffentlichen Rechts (AÖR), die demokratisch verfasst ist und das Recht auf Selbstverwaltung hat. Mieter*innen, Beschäftigte und Stadtgesellschaft bestimmen mit. Mit dieser Struktur steht die AÖR einer Genossenschaft deutlich näher als einem Staatsbetrieb.

Der BBU will die Genossenschaften mit falschen Behauptungen vor den Karren von Vonovia, seinem größten Beitragszahler spannen. Wenn Genossenschaftsvorstände das mitmachen, kann die Antwort nur sein:

NICHT IN UNSEREM NAMEN.

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