DPF eG: Mehr Mitbestimmung und stadtpolitische Verantwortung
Fast zwei Jahre hatte eine von Vorstand und Aufsichtsrat berufene DPF-Satzungskommission eine Vorlage zur Neufassung der Satzung von 2008 erarbeitet, die die Vertreterversammlung am 30.5.24 beschloss. Ziel dieses Prozesses war die Anpassung an veränderte rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen und die Einrichtung von Beiräten, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, um das Recht der Mitglieder auf Mitsprache und Mitgestaltung festzuschreiben.
Interessant ist auch die neu gefasste Präambel. Hier werden die genossenschaftlichen Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung erweitert und der Förderzweck neu definiert: Es geht um gute, sichere und sozial verantwortbare Versorgung mit Wohnungen, es geht um Gleichbehandlung im Sinne des AGG und die Ächtung von intolerantem, undemokratischem und „treuwidrigem“ Verhalten. Und es geht um stadtpolitische Verantwortung: „Gute Nachbarschaft in unseren Wohnquartieren und die Unterstützung progressiver Ansätze bei der Lösung der Wohnungsfrage als sozialer Frage sind wichtige Anliegen unserer Genossenschaft.“
Wer ist die DPF eG? Sie wurde im Mai 1957 als Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (AWG) Deutsche Post Berlin gegründet und fusionierte 1969 mit der AWG Einheit. Aufgrund eines bestehenden Freundschaftsvertrages mit einer polnischen Partnergenossenschaft trug sie seitdem den Namen AWG Deutsch-Polnische Freundschaft. Im Zuge der Vereinigung kam es 1990 zur Umgründung zur heutigen Wohnungsbaugenossenschaft DPF eG.

Auch in Genossenschaften ist es ein Ärgernis, wenn Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden, die meiste Zeit leerstehen oder gar als Ferienwohnungen weitervermietet werden. Die DIESE eG hat dem jetzt per Satzung einen Riegel vorgeschoben. Am 4.11.24 beschloss die Generalversammlung, folgende Passage in die Satzung aufzunehmen: „Das Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung oder einer sonstigen Nutzungseinheit setzt eine aktive und regelmäßige Nutzung durch das Mitglied voraus. Die Nutzung ausschließlich als Zweitwohnung sowie das dauerhafte Leerstehenlassen oder Nichtnutzen der Wohnung sind untersagt.“ DIESE-Vorstand Werner Landwehr begründete die Satzungsänderung unter anderem mit den wohnungspolitischen Zielen der DIESE eG: „Wir setzen uns dafür ein, dass das knappe Gut Wohnen richtig verteilt ist. Unser Richtwert ist 35 qm pro Person. Wer zwei Wohnungen nutzt, widerspricht diesem Grundprinzip.“
Weil der Senat die Vergesellschaftung blockiert und damit die Stimme von über einer Millionen Berliner*innen weiter ignoriert, hat die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ am 26.9.23 einen zweiten Volksentscheid, diesmal einen Gesetzesvolksentscheid, angekündigt:
Ist es sinnvoll, dass die Genossenschafter*innen mehr Austausch mit wohnungspolitisch aktiven Genossenschaftsmitgliedern in anderen Städten pflegen? Um das abzuklären, nahm eine kleine Delegation Ende September am Mietencamp 2023 in Frankfurt/Main teil, einem von der Aktion Mietenstopp organisierten Treffen wohnungspolitischer Verbände und Initiativen aus dem Bundesgebiet. 