Nach Vorstandsentlassung: Unruhe in der Wohnungsgenossenschaft Neukölln

Höchstes Beschlussgremium einer Genossenschaft ist die Generalversammlung. Damit die Mitglieder – oder bei großen Genossenschaften die Vertreter:innen – sachgerecht entscheiden können, haben sie ein Informationsrecht. Je wichtiger die Entscheidung, desto mehr Informationen benötigen sie. Häufig aber zeigen sich Aufsichtsrat und Vorstand nicht sehr auskunftsfreudig. Ein besonders krasses Beispiel bietet derzeit die Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG, wo die Vertreterversammlung über die fristlose Entlassung eines Vorstandsmitglieds entscheiden sollte, die Begründungen dafür aber im Vagen blieben. Seitdem tobt die Gerüchteküche. (mehr …)


CDU/SPD wollen Grundstücke künftig nicht mehr nur in Erbpacht vergeben, sondern wieder verkaufen – an Genossenschaften. Die Tinte unter dem schwarz-roten Koalititonsvertrag war noch nicht getrocknet, da kreisten schon die Geier über dem Berliner Grundstücksmarkt. Als Erster meldete sich Tobias Nöfer vom Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg e.V. (AIV) mit der Ankündigung, eine Genossenschaft gründen zu wollen, deren wesentliches Ziel es sei, städtische Grundstücke zu erwerben und zu bebauen. Vor allem das Filetstück Molkenmarkt gerät dabei ins Blickfeld.
Die Havelschanze ist ein attraktives Wohngebiet am Spandauer Nordhafen. Hier entsteht auf einer Brache eine schicke Wohnanlage mit 110 Wohnungen. Die Anlage ist ein Projekt der „Ersten Mitarbeiterwohnungsbaugenossenschaft Job & Wohnen Berlin eG“. „Job & Wohnen“ rühmt sich, Facharbeitermangel und Wohnungsnot gleichermaßen zu bekämpfen. Aber ist das Unternehmen wirklich eine Wohnungsgenossenschaft? Daran hat selbst der Wohnungsverband GdW Zweifel.