DWe-Gesetzentwurf schafft Klarheit: Keine Enteignung von Genossenschaften
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und Prof. Dr. Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger, (Foto rechts), haben am 26. September das gemeinsam erarbeitete Vergesellschaftungsgesetz vorgestellt. Die GENOSSENSCHAFTER*INNEN begrüßen, dass damit trotz der Blockade des Senats ein weiterer Schritt zur Stärkung der Gemeinwirtschaft gemacht worden ist. Besonders hervorzuheben sei die Klarstellung, dass große Genossenschaften nicht vergesellschaftet werden.
Hier die Erklärung im Wortlaut: (mehr …)

Seit Juni ist Eike Roswag-Klinge Präsident der Berliner Architektenkammer. Der freischaffende Architekt und Professor für Baukonstruktion und klimaadaptive Architektur an der TU Berlin betont – wie schon seine Vorgängerin Theresa Keilhacker – die Notwendigkeit ressourcenschonenden Bauens durch verstärkte Investitionen in den Bestand. Nach seiner Vorstellung sollen Genossenschaften eine stärkere Rolle bei der Bereitstellung preiswerten Wohnraums durch „minimalinvasive Maßnahmen“ im Bestand übernehmen. In Berlin gebe es viel Leerstand: „Wenn wir nur Teile davon aktivieren würden, könnten wir unseren Wohnungsbedarf längst decken.“ (Foto: Unsplash/Etienne Girardet) 

Das Bündnis Junger Genossenschaften (BjG), ein Zusammenschluss von 40 kleinen Wohnungsgenossenschaften, hat den Umgang des Senats mit den Genossenschaften scharf kritisiert. Gesprächsangebote würden nicht wahrgenommen, Förderanträge nur schleppend bearbeitet, das Entscheidungsverfahren sei intransparent. In einem auf der Webseite des Bündnisses veröffentlichten Offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister, die Senatsmitglieder und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses kündigen die Jungen Genossenschaften an, das „Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ zu verlassen, wenn die Förderblockade bis Mitte Februar nicht aufgelöst sei. (Foto: unsplash)
Genossenschaften stecken ihre Überschüsse in die Instandhaltung von Wohnungen, Landeseigene in den Ausbau ihrer Bestände, und die Wiener Wohnen macht keine Überschüsse, sondern nimmt nur die Kostenmiete und sichert den sozialen Versorgungsauftrag. Das ist – sehr grob skizziert – das Ergebnis der Studie zu den Bewirtschaftungskosten öffentlicher und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen, die Andrej Holm am 25.10.24 auf einer gut besuchten Veranstaltung der GENOSSENSCHAFTER*INNEN vorstellte. 