Die Berichte über die Geschichte der jüdischen Familie Smedesmann, die aus der Genossenschaft „Charlotte“ vertrieben wurde, ist Sympton, kein Einzelfall: Unser Dossier zur schnellen Unterwerfung der Genossenschaft 1933
Unser Autor Norbert Peters zeichnet bei seinem Gang durch die Genossenschaftsgeschichte nach, wie die NSDAP teilweise auf viel Anpassung und wenig Widerstand stieß, als sie 1933 begann, aus Genossen „Volksgenossen“ zu machen. Peters hat in der Möckernkiez eG am Kreuzberger Gleisdreieckpart die Initiative „Erinnerungsort Gleis 1“ ins Leben gerufen, die an die Judentransporte in das Lager Theresienstadt erinnert, die über das Gleisdreieck-Gelände verliefen, und Studienfahrten nach Theresienstadt organisiert. (mehr hier)
von N O R B E R T P E T E R S
Auf den ersten Blick scheinen die Begriffe Genosse (Partei-, Kampf-, Zeit-, Eid- oder Volksgenosse) wie auch Genossenschaft semantisch die gleiche Wurzel zu haben. Landläufig und sprachhistorisch hergeleitet bezeichnet man mit dem Wort „Genosse“ jemanden, mit dem man eine gemeinsame Erfahrung geteilt hat, der dieselben oder zumindest sehr ähnliche Einstellungen und Ziele hat und auf den man sich deshalb verlassen kann. Daher werden gerade die Mitglieder und Aktivisten sozialdemokratischer, sozialistischer und kommunistischer Parteien und Gewerkschaften untereinander als „Genossinnen“ und „Genossen“ bezeichnet, oftmals sogar geduzt, um ihre Verbundenheit auszudrücken. Die Verwendung des Begriffs „Genosse“ als politische Form der Anrede stammt in Preußen-Deutschland aus der Gründungszeit der Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP).
Das Wort „Volksgenosse“ gibt es seit dem Ende des 18. Jahrhunderts und wurde ursprünglich für „Landsmann“ gebraucht. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts wird „Volksgenosse“ auch für Angehörige einer solidarischen Sozialgemeinschaft verwendet. Dem steht der Begriff „Angehöriger der Blutsgemeinschaft“ gegenüber, den sektiererische völkische Gruppierungen seit dem 19. Jahrhundert verstärkt benutzten, auch und gerade mit einer nationalistischen und antisemitischen Grundierung.
Die NSDAP, auf völkischen Spuren, wandelte das Wort „Genosse“ zu „Parteigenosse“ und „Volksgenosse“ um. Schon in „Mein Kampf“ hatte Hitler die Begriffe „Volks- und Rassegenossen“, und „rassen- und nationalbewußte Volksgenossen“ in Abgrenzung von der Anrede „Genosse“ in den sozialistischen Parteien und Organisationen in den NS-Sprachgebrauch eingeführt. Am deutlichsten und in Gesetzesform gegossen fand diese nicht nur begriffliche Verschiebung ihren Ausdruck auf dem Nürnberger Reichsparteitag am 15. September 1935: Das „Reichsbürgergesetz“ teilte die Deutschen in „Staatsbürger“ und „Reichsbürger“ auf. Nur Angehörige „deutschen und artverwandten Blutes“ sollten einen Anspruch auf politische Rechte haben. Jüdinnen und Juden konnten lediglich Staatsangehörige des Deutschen Reichs sein: „Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“ Dem Begriff „Volksgenosse“ wurde demnach semantisch eine rassenideologische Funktion zugeschrieben.
Die nationalsozialistische Ideologie hatte damit die ursprünglich emanzipatorische Zielsetzung des Begriffs „Genosse“ als Ausdruck des gemeinsamen Kampfes für Befreiung von kapitalistischer Ausbeutung und staatlicher Bevormundung pervertiert. „Volksgenosse“ wurde zum allgegenwärtigen Schlagwort im Dritten Reich, mit dem Reden, Kundgebungen und Schriftgut versehen wurden – eine gleichschaltende Formel für alle Mitglieder der „Volksgemeinschaft“. Das Erkennungswort „Genosse“ zur Anrede in den Arbeiterparteien wurde nun in offiziellen Verlautbarungen durch „Parteigenosse“ ersetzt, mit dem sich NSDAP-Mitglieder eine Vorrangstellung verschaffen wollten. Die Partei sollte aufgrund ihrer Massenbasis die Vorhut der künftigen deutschen „Volksgemeinschaft“ sein. Diese angebliche Gemeinschaft sollte als Grundlage für den nationalsozialistischen Staat fungieren und schloss alle aus, die aus rassischen, biologischen, politischen oder sozialen Gründen als „unerwünscht“ galten.
Diese Ausgrenzung von Menschen aus der Gemeinschaft vollzog sich angesichts des absoluten Machtanspruchs der Nationalsozialisten nicht allein auf der sprachlichen Ebene, sondern wurde unmittelbar nach der Regierungsübernahme allerorten und in rasender Geschwindigkeit spürbar. Davon besonders betroffen waren, neben dem jüdischen Bevölkerungsteil, der stärkste politische Gegner – Arbeiterparteien, Gewerkschaften und ihnen nahestehende Einrichtungen, das Genossenschaftswesen inklusive. Schlag auf Schlag, schon lange vor dem 30. Januar 1933 vorbereitet, traf es die Arbeiterbewegung, exemplarisch beschrieben im Rundschreiben des Reichsorganisationsleiters der NSDAP, Robert Ley, Nr. 6/33 der NSDAP, 21. April 1933, zur geplanten Zerschlagung der Gewerkschaften und der Beschlagnahmung des Gewerkschaftsvermögens:
„Dienstag, den 2. Mai 1933, vormittags 10 Uhr, beginnt die Gleichschaltungsaktion gegen die freien Gewerkschaften. SA bzw. SS ist zur Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der Inschutznahme der in Frage kommenden Persönlichkeiten einzusetzen. Im Reich werden besetzt: die Leitung der Verbände, die Gewerkschaftshäuser und Büros der freien Gewerkschaften, die Parteihäuser der SPD, soweit dort Gewerkschaften untergebracht sind; in Schutzhaft werden genommen: alle Verbandsvorsitzenden, die Bezirkssekretäre (…), Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Gauleiters zulässig. Die Übernahme der Gewerkschaften muss in der Form vor sich gehen, dass dem Arbeiter und Angestellten das Gefühl gegeben wird, dass diese Aktion sich nicht gegen ihn, sondern gegen ein mit den Interessen der deutschen Nation nicht übereinstimmendes System richtet. Heil Hitler!“
Auch gegen die Genossenschaften mit ihren mehreren Millionen Mitgliedern, allein je Hunderttausende in den Konsumgenossenschaften und den Baugenossenschaften, gingen die NS-Machthaber vor, denn der Gedanke der Selbsthilfe, die demokratisch gewählte Betriebsleitung und die durch die Mitglieder kontrollierte Unternehmensführung widersprachen der NS-Ideologie, welche das Führerprinzip durchsetzen wollte.
In der Genossenschaftsbewegung gab es unterschiedliche Strategien zum Umgang mit dem NS-System – abwarten, opponieren oder sich anpassen:
Widerständige Konsumgenossenschaften
Unter den Genossenschaften standen die Konsumgenossenschaften dem neuen politischen und wirtschaftlichen System am kritischsten gegenüber, kamen doch ihre Mitglieder überwiegend aus Arbeiterkreisen und profitierten als Verbraucher von den selbstorganisierten Genossenschaften mit ihren günstig hergestellten, erworbenen und zum Kauf angebotenen Waren für den täglichen Bedarf.
Wirtschaftszweige, die in der aufkommenden Industrialisierung notleidend wurden oder Krisen vorbeugen wollten, hatten ursprünglich zu neuen genossenschaftlichen Formen organisierter Selbsthilfe gegriffen und konnten damit konkrete Bedürfnisse auch von Minderbemittelten unmittelbar befriedigen. Gegen die zumeist sozialdemokratisch-städtisch geprägten Konsumgenossenschaften zogen die Nationalsozialisten allerdings massiv ins Feld, verteilten Plakate und Aufkleber „Kauft nicht beim Konsum“, um sie wirtschaftlich in die Knie zu zwingen und sie ihres Besitzes berauben zu können, was ihnen 1934 gelang, als auch die Konsumgesellschaften in einen NS-kontrollierten Dachverband eintreten mussten.
Willfährige Agrargenossenschaften
Schon vor 1933 hatten die Verbandsspitzen der deutschen Genossenschaftsorganisation versäumt, sich zum Demokratieprinzip der Genossenschaftsidee zu bekennen und innerhalb der Organisation lebendig zu halten. Dadurch hatten die Nationalsozialisten leichtes Spiel, was sich besonders deutlich am Beispiel der landwirtschaftlichen Genossenschaften, zumeist im Raiffeisen-Verband organisiert, dem „Reichsnährstand“ zeigt: Die Nationalsozialisten „(…) sammelten aus dem ideologischen Gut der Agrarbewegung alles, was sie vorfanden, und gaben es als nationalsozialistische Idee neu aus.“ Schon im Frühsommer 1933 hatte Reichsbauernführer und Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Walther Darré die Kontrolle über sämtliche Kräfte errungen, die an der Erzeugung und am Vertrieb von Landwirtschaftsprodukten beteiligt waren, ohne auf den Widerstand der landwirtschaftlichen Genossenschaften zu stoßen. Die NS-Propaganda vermittelte zudem erfolgreich den Eindruck: „Der Genossenschaftsgedanke ist nicht nur ein urdeutscher Gedanke, sondern diese Idee ist in ihrem Wesen auch vollkommen nationalsozialistisch (…).“ Genossenschaftliches Wirken sei schon immer von nationalistischem Geist durchdrungen gewesen. Darrés Blut- und Boden-Mentalität zeigt sich auch in seinen Schriften:
„Wir haben (…) das Bauerntum zugleich als Nährstand und als Blutsquelle des Volkes betrachtet. Der einheitliche Zug, der (…) wurzelt in der nationalsozialistischen Anschauung von der lebensgesetzlichen Einheit des Bauern und des Hofes, des Volkes und des Ackerbodens. (…) Darauf beruht die bevölkerungspolitische und ernährungswirtschaftliche Sicherung des Staates. In diesem Sinne ist das Gesetz der Einheit von Blut und Boden ein Grundgedanke des nationalsozialistischen Staatsgedankens.“
Diese Wertschätzung des deutschen Bauerntums im NS-Staat verfing bei den meisten Agrariern und ließ sie leichten Herzens auf genossenschaftliche Selbstorganisation verzichten, zumal ihnen die NS-Ideologie zusätzliches Bauernland in Form von „Lebensraum im Osten“ versprach, sodass landwirtschaftliche Interessen und die Blut- und Boden-Ideologie der Nationalsozialisten sich gewissermaßen als „Brüder im Ungeist“ fanden.
Der 1930 aus einem Zusammenschluss entstandene „Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiffeisen – e.V.“ war mit rund 4 Millionen Mitgliedern der größte Verband der Welt. An der Spitze der Organisation standen zwei gleichberechtigte Präsidenten. Fast zeitgleich mit der Verbandsgründung wurde die „Stiftungsgemeinschaft des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiffeisen – e.V.“ gegründet. In der Stiftungsgemeinschaft wurde das Vermögen insbesondere der beiden großen Verbände zusammengelegt. Dieses Vermögen weckte Begehrlichkeiten auf Seiten der NSDAP, sodass bereits im Frühjahr 1933 ein „Reichskommissar für das Genossenschaftswesen“ eingesetzt wurde, der auch angebliche Gerüchte über Korruption und Vetternwirtschaft „überprüfen“ sollte. Einer der beiden Präsidenten der Genossenschaft wurde daraufhin unter dem Verdacht der Untreue verhaftet und zu Gefängnishaft verurteilt. Die erhobenen Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage, zwangen aber den Präsidenten dazu, seinen Rücktritt zu erklären. An seine Stelle trat der „Reichsführer des deutschen Bauernstandes“ Walther Darré. Damit war die Gleichschaltung der Raiffeisen-Genossenschaft faktisch vollzogen. Als eine von vier Spitzenorganisationen des deutschen Genossenschaftswesens gehörten fortan alle landwirtschaftlichen Genossenschaften dem Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiffeisen – e.V. an.
Raiffeisen als Profiteur der Arisierung
Raiffeisen und seine Stiftung waren auch aktiv an der Aneignung jüdischen Eigentums durch Arisierung beteiligt. Als exemplarisch kann die 1934/35 geführte Auseinandersetzung um die Villa von Felicia Lachmann-Mosse, Erbin des jüdischen Verlegers Rudolf Mosse, angesehen werden. Nach Mosses Tod führten Felicia Mosse und ihr Mann Hans Lachmann die Geschäfte fort. Da der Reichsverband, vorher Mieter eines Anwesens aus dem Besitz der Mosses, dieses Haus 1936 in einer Zwangsversteigerung weit unter Wert erworben hatte, kam es nach dem Ende der NS-Herrschaft zu einem Prozess über die von der Familie Lachmann-Mosse geforderte Rückerstattung. Der Reichsverband lehnte eine Restitution mit der Begründung ab, „dass es ihm nicht bekannt gewesen sei, aus welchem Grunde das Haus zur Zwangsversteigerung gelangte.“
Tatsächlich wurden Felicia und Hans Lachmann-Mosse als Inhaber der Rudolf Mosse OHG kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme gezwungen, einen Stiftungsvertrag zu unterzeichnen, der
zur Gründung der „Rudolf Mosse Stiftung GmbH“ führte. Lachmann-Mosse soll dabei von einem SA-Sturmbannführer mit vorgehaltener Pistole bedroht und zu der Einwilligung gezwungen worden sein, „den Betrieb auf schleunigstem Wege in arische Hände zu überführen“. Der Stiftungsvertrag und weitere rechtswidrige Maßnahmen dienten lediglich dazu, das Eigentum der Inhaber durch Verkauf zu „arisieren“. Die wirtschaftlichen Aktivitäten und Beteiligungen des Reichsverbands der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiffeisen – e.V. in der Zeit von 1933 bis 1945 warten noch darauf, erforscht zu werden. Dass die Genossenschaft eine große Affinität zu den verbrecherischen Zielen der NS-Herrschaft besaß und sich dem System nur allzu gern unterwarf, ist aber unbestreitbar.
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Zwar war der genossenschaftliche Leitsatz des solidarischen Miteinanders durchaus im nationalsozialistischen Sinne, trotzdem hatten sich 1934 auch die letzten ungebundenen Genossenschaften einem Dachverband anzuschließen. „Am Ende des Prozesses (…) wurden alle Genossenschaften in die Deutsche Arbeitsfront integriert und die Vermögen auch liquidiert und vom Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront übernommen.“ (Günther Ringle) Die genossenschaftlichen Vorstände, vorwiegend aus der SPD, wurden zumeist durch NSDAP-Mitglieder ersetzt. In den Genossenschaften galt das „Führerprinzip“, demokratische Mitbestimmung war ausgeschlossen.
Die Deutsche Arbeitsfront und die gleichgeschalteten Genossenschaften wollten oder mussten sich in den Dienst des Vierjahresplans stellen, der den Weg in den Krieg bereiten sollte. Planwirtschaftliche Eingriffe, die Vorbereitung einer Kriegswirtschaft und die Rüstungsproduktion und eine auf Pump basierende Geldpolitik führten zu einem enormen Staatsdefizit, welches den Expansionsdruck Deutschlands noch zusätzlich dazu anheizte, die Ressourcen der eroberten Gebiete systematisch durch Raub, Zwangsarbeit, Besatzungsabgaben und Requirierung auszubeuten.
Auch die meisten Baugenossenschaften stellten sich dieser Politik nur allzu bereitwillig zur Verfügung, entließen ihre jüdischen Mitglieder und ließen ihre Verwicklung in das NS-System über lange Jahre im Verborgenen. Nur einzelne Untersuchungen gibt es dazu, z. B. für die Charlottenburger Baugenossenschaft und den „Berliner Spar- und Bauverein“, heute „Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG“ (1892).
Die Gleichschaltung der Genossenschaft 1892 begann schon im Frühjahr 1933. Als eines der ersten gemeinnützigen Wohnungsunternehmen hatte man auf einer Vertreterversammlung beschlossen, künftig „im Sinne der nationalsozialistischen Bewegung“ zu agieren. Unter heftigem Druck sah sich der Vorstand des 1892 gezwungen „auf Veranlassung des Kampfbundes der nationalen Regierung“ alle seine Ämter niederzulegen. Schon einen Monat später fand sich eine „neue Führung“ der Genossenschaft entsprechend „den politischen Machtverhältnissen der nationalen Revolution.“ Demokratische Bewohnerversammlungen wurden verboten. Der Weiterbetrieb von Wohlfahrts- und Bildungseinrichtungen wie Kindergärten oder Bibliotheken blieb erlaubt, musste sich allerdings strengen staatlichen Vorgaben und Kontrollen unterwerfen. Durch die weitgehenden Befugnisse eines neuen Reichskommissars, der berechtigt war, Satzungen eigenmächtig zu verändern, war der 1892 wie alle Baugenossenschaften faktisch entmachtet. Die Publikationsorgane des 1892, der Geschäftsbericht und eine Mitgliederzeitschrift, wurden gleichgeschaltet und zu reinen Propagandaorganen der Nationalsozialisten.
Juden wurden nach und nach zum Verlassen der Siedlungen genötigt. Am 12. November 1938 wurde eine diesbezügliche Rechtsverordnung erlassen: „Ein Jude kann nicht Mitglied einer Genossenschaft sein. Jüdische Mitglieder von Genossenschaften scheiden zum 31. Dezember 1938 aus. Eine besondere Kündigung ist nicht erforderlich“. Die Gleichschaltungspolitik, die Verfolgung von Mitgliedern der Arbeiterparteien und jüdischen Mitbewohnern sowie das Schüren von Ängsten sorgten für ein Klima, das den gemeinschaftlich-reformerischen Geist weitgehend auslöschte.
Insgesamt geht das Kapitel „Genossenschaften und ihre Einstellung zum Nationalsozialismus“ als eher unrühmliches in die deutsche Wirtschaftsgeschichte ein. Mit dem autoritären Nationalsozialismus und dem basisorientierten Genossenschaftswesen prallten ab 1933 zwei grundsätzlich konträre Wertvorstellungen aufeinander: Eine totalitäre NS-Diktatur und die traditionell demokratische Organisation der Genossenschaften. Nach dem Scheitern der Demokratie in der Weimarer Republik setzte das NS-Regime gezielt auf die Schwächung und schließlich Beseitigung demokratischer Strukturen und Prozesse, auch auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Selbstorganisation des Genossenschaftswesens. Genossenschaften seien als historisches Relikt im neuen nationalsozialistischen Wohlfahrtsstaat überflüssig geworden. Diese den tatsächlichen Machtverhältnissen entsprechende Erkenntnis belegt, dass die Genossenschaften im Deutschen Reich von 1933 bis 1945 als potenzieller Gegner des Regimes schon früh gleich- und damit ausgeschaltet werden konnten und nur auf wenig Widerstand stießen. Im Gegenteil: Genossenschaften besonders im Agrarbereich, aber auch in den Bau- und Wohnungsgenossenschaften, trieben die Umsetzung der Gleichschaltung aktiv voran. Bereits 1934 war die Gleichschaltung der Genossenschaften abgeschlossen, daran konnten auch der mutige, größtenteils von Einzelnen praktizierte Widerstand sowie stille oder offene Verweigerung nichts ändern.
Nur zögerlich hat sich im Bereich des Genossenschaftswesens ein Prozess entwickelt, in dem man sich zu seiner historischen Verantwortung bekennt, aktive Erinnerungsarbeit leistet und dazu aufruft, derartigen Entwicklungen künftig von vornherein einen Riegel vorzuschieben.
In Berlin mit seinen vielen aus der Arbeiterbewegung Anfang des 20. Jahrhunderts entstandenen Wohnungsgenossenschaften hat jetzt ein wichtiges Kapitel für die Aufklärung über NS-Unrecht in der Verantwortung von Genossenschaften die Charlottenburger Baugenossenschaft („Charlotte“) geschrieben. In ihrem Mitgliedermagazin wird auf das Schicksal der jüdischen Familie Smedesmann aufmerksam gemacht, welches eine Genossin dazu inspirierte, die Geschichte dieser verfolgten Familie in Romanform darzustellen. Die Schilderung dieser Lebensgeschichte bringt „Charlotte“ zu dem niederschmetternden Fazit: „Auch Genossenschaften sind nicht immun gegen menschenverachtende Ideologien.“ Die Gleichschaltung der 1907 gegründeten Genossenschaft begann 1933. Als eines der ersten gemeinnützigen Wohnungsunternehmen hatte man auf einer Vertreterversammlung beschlossen, künftig „im Sinne der nationalsozialistischen Bewegung“ zu agieren. Im Mitgliedermagazin heißt es zu diesen Unterwerfungsmaßnahmen: „(…) aus heutiger Sicht nur sehr schwer zu ertragen! Aber sie sind Teil der Historie der Charlottenburger Baugenossenschaft. […] Es ist mehr als nur bedrückend, es ist beschämend – und es bewegt uns dazu, nicht wegzuschauen, sondern Verantwortung zu übernehmen.“
