Das Senatsprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein hat seit dem Start 2018 die Zielgruppe verfehlt. Es gab kaum Bewilligungen. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wurde 2025 Null Euro bewilligt. Das zeigt die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen Abgeordneten Katrin Schmidberger.
Seit 2021 wurden den Angaben zufolge nur 21 Fälle gefördert – eine absurd geringe Zahl angesichts des Problems, vor dem gerade Menschen stehen, die eine Genossenschaft gründen oder in eine neue Genossenschaft ziehen wollen. Da neue Genossenschaften kein Kapital im Rücken haben, müssen sie teure Geschäftsanteile von den Wohnenden nehmen, um einigermaßen erträgliche monatliche Nutzungsentgelte zu erreichen. Das hat zu einer starken Mittelschichtsorientierung in neuen Genossenschaften geführt. Mit dem Förderprogramm sollte auch Menschen mit niedrigerem Einkommen das Wohnen in einer Genossenschaft ermöglicht werden (ein anderes Modell siehe hier). Das Scheitern des Programms war von Anfang vorausgesagt worden, da es die Kreditwürdigkeit der Fördergeldempfänger voraussetzte, ein Kriterium, dass das Gros der Zielgruppe nicht erfüllen konnte – ansonsten wären sie nicht auf WBS angewiesen (mehr hier). Dies wurde mit der Antwort auf die parlamentarische Anfrage bestätigt. Die häufigsten Ablehnungsgründe, so die Senatsverwaltung seien „Kein nachhaltiges Einkommen (Sozialleistungen, befristete Arbeitsverträge, Student:innen)“ und „Rechnerische monatliche Unterdeckung“.
pdf-Dokument hier: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26655.pdf
