Dossier: 1933 – Genossenschaften unterm Hakenkreuz

Die Berichte über die Geschichte der jüdischen Familie Smedesmann, die aus der Genossenschaft „Charlotte“ vertrieben wurde, ist Sympton, kein Einzelfall:  Unser Dossier zur schnellen Unterwerfung der Genossenschaft 1933

Unser Autor Norbert Peters zeichnet bei seinem Gang durch die Genossenschaftsgeschichte nach, wie die NSDAP teilweise auf viel Anpassung und wenig Widerstand stieß, als sie 1933 begann, aus Genossen „Volksgenossen“ zu machen. Peters hat in der Möckernkiez eG am Kreuzberger Gleisdreieckpart die Initiative „Erinnerungsort Gleis 1“ ins Leben gerufen, die an die Judentransporte in das Lager Theresienstadt erinnert, die über das Gleisdreieck-Gelände verliefen, und Studienfahrten nach Theresienstadt organisiert. (mehr hier)

von  N O R B E R T   P E T E R S




Auch gegen die Genossenschaften mit ihren mehreren Millionen Mitgliedern, allein je Hunderttausende in den Konsumgenossenschaften und den Baugenossenschaften, gingen die NS-Machthaber vor, denn der Gedanke der Selbsthilfe, die demokratisch gewählte Betriebsleitung und die durch die Mitglieder kontrollierte Unternehmensführung widersprachen der NS-Ideologie, welche das Führerprinzip durchsetzen wollte.

In der Genossenschaftsbewegung gab es unterschiedliche Strategien zum Umgang mit dem NS-System – abwarten, opponieren oder sich anpassen:

Widerständige Konsumgenossenschaften

Unter den Genossenschaften standen die Konsumgenossenschaften dem neuen politischen und wirtschaftlichen System am kritischsten gegenüber, kamen doch ihre Mitglieder überwiegend aus Arbeiterkreisen und profitierten als Verbraucher von den selbstorganisierten Genossenschaften mit ihren günstig hergestellten, erworbenen und zum Kauf angebotenen Waren für den täglichen Bedarf.

Wirtschaftszweige, die in der aufkommenden Industrialisierung notleidend wurden oder Krisen vorbeugen wollten, hatten ursprünglich zu neuen genossenschaftlichen Formen organisierter Selbsthilfe gegriffen und konnten damit konkrete Bedürfnisse auch von Minderbemittelten unmittelbar befriedigen. Gegen die zumeist sozialdemokratisch-städtisch geprägten Konsumgenossenschaften zogen die Nationalsozialisten allerdings massiv ins Feld, verteilten Plakate und Aufkleber „Kauft nicht beim Konsum“, um sie wirtschaftlich in die Knie zu zwingen und sie ihres Besitzes berauben zu können, was ihnen 1934 gelang, als auch die Konsumgesellschaften in einen NS-kontrollierten Dachverband eintreten mussten.

Willfährige Agrargenossenschaften

Schon vor 1933 hatten die Verbandsspitzen der deutschen Genossenschaftsorganisation versäumt, sich zum Demokratieprinzip der Genossenschaftsidee zu bekennen und innerhalb der Organisation lebendig zu halten. Dadurch hatten die Nationalsozialisten leichtes Spiel, was sich besonders deutlich am Beispiel der landwirtschaftlichen Genossenschaften, zumeist im Raiffeisen-Verband organisiert, dem „Reichsnährstand“ zeigt: Die Nationalsozialisten „(…) sammelten aus dem ideologischen Gut der Agrarbewegung alles, was sie vorfanden, und gaben es als nationalsozialistische Idee neu aus.“ Schon im Frühsommer 1933 hatte Reichsbauernführer und Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Walther Darré die Kontrolle über sämtliche Kräfte errungen, die an der Erzeugung und am Vertrieb von Landwirtschaftsprodukten beteiligt waren, ohne auf den Widerstand der landwirtschaftlichen Genossenschaften zu stoßen. Die NS-Propaganda vermittelte zudem erfolgreich den Eindruck: „Der Genossenschaftsgedanke ist nicht nur ein urdeutscher Gedanke, sondern diese Idee ist in ihrem Wesen auch vollkommen nationalsozialistisch (…).“ Genossenschaftliches Wirken sei schon immer von nationalistischem Geist durchdrungen gewesen. Darrés Blut- und Boden-Mentalität zeigt sich auch in seinen Schriften:

„Wir haben (…) das Bauerntum zugleich als Nährstand und als Blutsquelle des Volkes betrachtet. Der einheitliche Zug, der (…) wurzelt in der nationalsozialistischen Anschauung von der lebensgesetzlichen Einheit des Bauern und des Hofes, des Volkes und des Ackerbodens. (…) Darauf beruht die bevölkerungspolitische und ernährungswirtschaftliche Sicherung des Staates. In diesem Sinne ist das Gesetz der Einheit von Blut und Boden ein Grundgedanke des nationalsozialistischen Staatsgedankens.“

Diese Wertschätzung des deutschen Bauerntums im NS-Staat verfing bei den meisten Agrariern und ließ sie leichten Herzens auf genossenschaftliche Selbstorganisation verzichten, zumal ihnen die NS-Ideologie zusätzliches Bauernland in Form von „Lebensraum im Osten“ versprach, sodass landwirtschaftliche Interessen und die Blut- und Boden-Ideologie der Nationalsozialisten sich gewissermaßen als „Brüder im Ungeist“ fanden.

Der 1930 aus einem Zusammenschluss entstandene „Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiffeisen – e.V.“ war mit rund 4 Millionen Mitgliedern der größte Verband der Welt. An der Spitze der Organisation standen zwei gleichberechtigte Präsidenten. Fast zeitgleich mit der Verbandsgründung wurde die „Stiftungsgemeinschaft des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiffeisen – e.V.“ gegründet. In der Stiftungsgemeinschaft wurde das Vermögen insbesondere der beiden großen Verbände zusammengelegt. Dieses Vermögen weckte Begehrlichkeiten auf Seiten der NSDAP, sodass bereits im Frühjahr 1933 ein „Reichskommissar für das Genossenschaftswesen“ eingesetzt wurde, der auch angebliche Gerüchte über Korruption und Vetternwirtschaft „überprüfen“ sollte. Einer der beiden Präsidenten der Genossenschaft wurde daraufhin unter dem Verdacht der Untreue verhaftet und zu Gefängnishaft verurteilt. Die erhobenen Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage, zwangen aber den Präsidenten dazu, seinen Rücktritt zu erklären. An seine Stelle trat der „Reichsführer des deutschen Bauernstandes“ Walther Darré. Damit war die Gleichschaltung der Raiffeisen-Genossenschaft faktisch vollzogen. Als eine von vier Spitzenorganisationen des deutschen Genossenschaftswesens gehörten fortan alle landwirtschaftlichen Genossenschaften dem Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiffeisen – e.V. an.

Raiffeisen als Profiteur der Arisierung

Raiffeisen und seine Stiftung waren auch aktiv an der Aneignung jüdischen Eigentums durch Arisierung beteiligt. Als exemplarisch kann die 1934/35 geführte Auseinandersetzung um die Villa von Felicia Lachmann-Mosse, Erbin des jüdischen Verlegers Rudolf Mosse, angesehen werden. Nach Mosses Tod führten Felicia Mosse und ihr Mann Hans Lachmann die Geschäfte fort. Da der Reichsverband, vorher Mieter eines Anwesens aus dem Besitz der Mosses, dieses Haus 1936 in einer Zwangsversteigerung weit unter Wert erworben hatte, kam es nach dem Ende der NS-Herrschaft zu einem Prozess über die von der Familie Lachmann-Mosse geforderte Rückerstattung. Der Reichsverband lehnte eine Restitution mit der Begründung ab, „dass es ihm nicht bekannt gewesen sei, aus welchem Grunde das Haus zur Zwangsversteigerung gelangte.“

Tatsächlich wurden Felicia und Hans Lachmann-Mosse als Inhaber der Rudolf Mosse OHG kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme gezwungen, einen Stiftungsvertrag zu unterzeichnen, der
zur Gründung der „Rudolf Mosse Stiftung GmbH“ führte. Lachmann-Mosse soll dabei von einem SA-Sturmbannführer mit vorgehaltener Pistole bedroht und zu der Einwilligung gezwungen worden sein, „den Betrieb auf schleunigstem Wege in arische Hände zu überführen“. Der Stiftungsvertrag und weitere rechtswidrige Maßnahmen dienten lediglich dazu, das Eigentum der Inhaber durch Verkauf zu „arisieren“. Die wirtschaftlichen Aktivitäten und Beteiligungen des Reichsverbands der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiffeisen – e.V. in der Zeit von 1933 bis 1945 warten noch darauf, erforscht zu werden. Dass die Genossenschaft eine große Affinität zu den verbrecherischen Zielen der NS-Herrschaft besaß und sich dem System nur allzu gern unterwarf, ist aber unbestreitbar.

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