Am 14. Oktober hat der Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ in erster Lesung beraten. Regierungsparteien und die meisten Verbände loben ihn als Fortschritt für die Genossenschaften. Für kritische Genossenschaftsmitglieder, die sich mehr Demokratie und einen besseren Schutz vor Missbrauch der Rechtsform erhofft hatten, ist er dagegen eine Enttäuschung. Unterm Strich ist die Novelle eine Modernisierungs- und Missbrauchsnovelle, aber keine Demokratisierungsnovelle. Mit der „mittelbaren Förderung“ in § 1 öffnet sie zudem neue Spielräume für Investoren, deren Folgen noch nicht abzusehen sind. Wir bewerten die wichtigsten Veränderung hier.
