25.000mal „Nicht in unserem Namen“

Unser Flyer „„Angstmache gegen Gemeinwirtschaft – Nicht in unserem Namen“, in dem wir Argumente gegen die Anti-Vergesellschaftungs-kampagne von BBU und Wirtschaftsverbänden zusammenstellten, war ein voller Erfolg. Zusätzlich zu den von unserer Initiative gedruckten 20.000 Exemplaren ließ die Linke Lichtenberg 5000 Flyer nachdrucken. Mehr als 40 Genossenschafter*innen füllten die Briefkästen in rund 20 Genossenschaften in Ost und West. Im Erbbauverein Moabit (EVM), wo der Angstmache-Brief des Vorstandes besonders viele Genossenschaftsmitglieder empört, wurden sechs Wohnanlagen im gesamten Stadtgebiet „bedient“. Am 20. Oktober trafen sich die Flyer-Verteiler*innen, um den Erfolg zu feiern und über die Situation in den Berliner Wohnungsgenossenschaften zu reden. Einen Kurzbericht über die Veranstaltung lesen Sie hier

BBU-Kampagne: „Nicht in unserem Namen“ wird unüberhörbar

Die Kampagne gegen Enteignungen der Immobilienwirtschaft ist in den Genossenschaften breit angelaufen und hat unerwartete Folgen: Mehr denn je protestieren Mitglieder gegen die Übernahme der Parolen durch die Vorstände. Ein Mitglied des „Erbbauvereins Moabit“ erstattete Anzeige gegen den Vorstand »wegen des Verdachts auf Veruntreuung«

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Zu Wasser und zu Lande: Lauter Widerspruch gegen die geplante BBU-Kampagne

Unter der Lupe: Der BBU und sein Unternehmensnetzwerk

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) ist der einflussreiche Verband der Wohnungswirtschaft, an dem in Berlin keine Politik vorbeikommt. Mit seinen Kampagnen gegen Mietendeckel und Vergesellschaftung versucht er, die öffentlichen Debatten um eine gemeinwohlorientierte Transformation des Wohnungsmarktes zu bestimmen. Aber der BBU ist mehr als Maren Kern, die als Vorstandsvorsitzende im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht. Unter dem Dach des Vereins arbeitet ein verschachteltes Konglomerat von Unternehmen, das mit einem Rundumsorglospaket die Wohnungsunternehmen an sich bindet. Wir haben es uns näher angeschaut. (mehr …)

BBU unglücklich: Mehr Weisungsrecht für die Generalversammlung

Für Genossenschaften bis 1500 Mitglieder künftig noch wertvoller: der Stimmzettel

Der vom Bundeskabinett am 6. November beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform wird dem „Ampel-Aus“ zum Opfer fallen, d.h. er muss in der kommenden Legislaturperiode neu vom Kabinett beschlossen werden. Es lohnt sich, den Umgang mit dem Gesetzentwurf im Auge zu behalten, denn neben viel technischem Digital-Gedöns geht er einige kleine Schritte in Richtung Demokratisierung der Genossenschaften, wie sie von Initiativen wie den Genossenschafter*innen seit langem gefordert werden. Die weitreichendste: In Genossenschaften bis zu 1500 Mitgliedern kann der Vorstand an die Weisungen der Generalversammlung gebunden werden. Gerade diese Regelung für mehr Demokratie stieß auf scharfe Kritik des GdW und seines Berliner Landesverbandes BBU. (mehr …)

DWe kritisiert BBU: Mietpreiserhöhungen sind „irrwitzig und sozial verheerend“

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ übt scharfe Kritik  am  Vorstoß des BBU zu deutlichen Mietpreissteigerungen. „Der BBU muss in einem Paralleluniversum leben. Während in unserer Stadt jeden Tag Menschen wegen horrender Mietsteigerungen aus ihren Kiezen verdrängt werden, tausende Wohnungen aus den Sozialbindungen fallen und die Wohnungslosigkeit für jeden sichtbar ansteigt, fordern die Lobbyisten des BBU ernsthaft deutliche Mietsteigerungen. Was die Berlinerinnen und Berliner stattdessen dringend brauchen ist ein sofortiger Mietenstopp, die Wiederherstellung des Vorkaufsrechts und selbstverständlich die schnellstmögliche Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung profitorientierter Wohnungskonzerne“, so Ida Mühlhaus, Sprecherin der Initiative. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut

Möckernkiez streicht BBU aus der Satzung

Zu den Genossenschaften, deren Mitgliedschaft im Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) in der Satzung verankert ist,  gehörte bisher die Möckernkiez eG in Kreuzberg.  Am 7. Juni nun beschloss die Mitgliederversammlung mit der notwendigen Mehrheit von 75%, den entsprechenden Paragrafen aus der Satzung zu streichen und durch eine Formulierung zu ersetzen, die sich in den meisten Genossenschaftssatzungen findet: „Die Genossenschaft wird von dem Prüfverband geprüft, dem sie angehört“. Nun soll im Laufe des Jahres entschieden werden, welchem Prüfverband der Möckernkiez zukünftig angehören will.

Der Antrag wurde vom Aufsichtsrat auf die Tagesordnung gesetzt. Vorausgegangen war eine kritische Auseinandersetzung in der Mitgliedschaft mit den politischen Positionen des BBU, inbesondere zum Mietendeckel und zur Frage der Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Die für einen MV-Antrag erforderliche Unterschriftenzahl von 10% wäre nur schwer zu erreichen gewesen, da nur etwa ein Viertel der Mitglieder in der Genossenschaft wohnt. Daher wählte man einen anderen Weg: Eine Petition an den Aufsichtsrat sollte dem Anliegen der Mitglieder Nachdruck verleihen. Innerhalb von wenigen Tagen kamen mehr als 80 Unterschriften zusammen, die dem Aufsichtsrat im Februar übergeben wurden. Der Aufsichtsrat entschloss sich, diesen Mitgliederwillen ernst zu nehmen und den Antrag auf Satzungsänderung auf die Tagesordnung der MV zu setzen.

Der Antrag wurde ohne Diskussion zur Abstimmung gestellt. Ein Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung fand keine Mehrheit, und schließlich stimmten rund 80% der Anwesenden für die Satzungsänderung.

Bis Ende des Jahres wollen Vorstand und Aufsichtsrat nun entscheiden, welchem Prüfverband der Möckernkiez künftig angehört. Um eine Meinungsbildung auch in der Mitgliedschaft zu ermöglichen, bereiten einige Genoss:innen für den Herbst eine Veranstaltung zum Für und Wider einzelner Prüfverbände vor (s. auch unseren Beitrag: Raus aus dem BBU – aber wohin)

Raus aus dem BBU – aber wohin?

Der BBU sieht sich nicht als sozialer, gemeinwirtschaftlich orientierter Akteur, sondern als ein Verband, der die Renditeoptimierung seiner Mitglieder an die erste Stelle stellt: „Der BBU sichert als Interessenverband die Rahmenbedingungen für die nachhaltige Ertragskraft seiner Mitgliedsunternehmen.“ – so heißt es gleich zu Anfang auf der Homepage. Entsprechend massiv hat er in den letzten Jahren jede politische Initiative attackiert, die eine Beschränkung von Mietpreissteigerungen vorsah. Das passt zwar zur Politik des BBU-Mitglieds Vonovia, aber kaum zu den Vorstellungen von solidarischem Wohnen, dem sich die Genossenschaftsbewegung verpflichtet fühlen sollte. Kein Wunder, dass der Austritt aus dem BBU bei vielen Genossenschaftsmitgliedern ein Thema ist. Aber was ist die Alternative? (mehr …)

BBU – Totengräber der Genossenschaftsbewegung

Dass Genossenschaften nicht enteignet werden, liegt in der Logik des Artikel 15 des Grundgesetzes, der die gesetzliche Grundlage für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ bildet. Dort heißt es, dass Privateigentum in Gemeineigentum oder „in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ überführt werden kann. Da Genossenschaften zu diesen „anderen Formen“ gehören, können sie gar nicht enteignet werden, denn sie sind schon Teil der Gemeinwirtschaft. Das galt lange Zeit. Doch dann kam Maren Kern, als Vorstand des BBU höchste Verbandsrepräsentantin der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen, und erklärte: „Genossenschaften sind zwar gemeinwohlorientiert, aber nicht gemeinwirtschaftlich.“ (so zuletzt in einer BBU-Pressemitteilung vom 10.9.) (mehr …)