Sondierungspapier für Genossenschaften enttäuschend. Ein Kommentar

Im Wahlkampf haben die Parteien einige Vorhaben angekündigt, um Genossenschaften als wichtiges Element eines gemeinwirtschaftlichen Wohnungssektors zu fördern. Im Sondierungspapier, das Linke, Grüne und SPD zur Grundlage ihrer Koalitionsverhandlungen vorgelegt haben, tauchen Genossenschaften aber nur unter „ferner liefen“ auf. Stattdessen setzt das Papier fast ausschließlich auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen – und schweigt zur Demokratisierung des Wohnens. Wir haben das Sondierungspapier „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ einer kritischen Analylse unterzogen.
Rund 30 Seiten umfasst das Sondierungspapier „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ und ist damit weit mehr als eine grobe Skizze einiger Politikfelder. Niklas Schenker, mietenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, betont in einem Beitrag für Jacobin (Schenker/Möller) zwar, dass viele Instrumente erst in den Koalitionsverhandlungen festgelegt werden. Doch mit seiner Themenauswahl und Schwerpunktsetzung steckt das Papier bereits einen sehr engen Rahmen für den künftigen Koalitionsvertrag ab. Was hier fehlt, wird es schwer haben, in den Verhandlungen berücksichtigt zu werden.

Was steht im Sondierungspapier?

Im Kapitel zur Wohnungspolitik heißt es: „Die drei Parteien sind sich einig, dass die Lösung der Wohnungskrise die entscheidende soziale Frage der Zukunft ist. Zur Lösung dieser Herausforderung vereinbaren die drei Parteien einen Maßnahmenmix aus Neubau, Durchsetzung von Recht und Ordnung auf dem Wohnungsmarkt sowie der Deckelung von Mietpreisen. Mindestens die Hälfte des Neubaus soll durch landeseigene Wohnungsunternehmen und gemeinwohlorientierte Akteure erfolgen. Dazu soll ein öffentliches Wohnungsbauprogramm gestartet werden.“
Niklas Schenker sieht in dem Abschnitt zu Mieten, Bauen und Wohnen einen grundlegenden Paradigmenwechsel hin zu einer post-neoliberalen Wohnungspolitik. Wohnraumversorgung und Mieterschutz sollen zu öffentlichen Aufgaben werden. Der Staat soll nicht nur stärker regulierend eingreifen, sondern durch Vergesellschaftung und Neubau den kommunalen Wohnungsbestand deutlich ausweiten.

Wahlprogramme und Sondierungsvertrag
Tabellarischer Überblick über die Vorhaben zur Förderung der Genossenschaften in den Wahlprogrammen der möglichen Koalitionäre (Text hier)

Fairerweise muss man sagen: Genossenschaften kommen vor. Sie werden ausdrücklich von der Vergesellschaftung ausgenommen. Und auf landeseigenen Grundstücken wollen die Parteien „bis zu 25 Prozent genossenschaftlichen Wohnungsbau ermöglichen“ – bisher galt eine solche Quote nur in den neuen Stadtquartieren. Das ist es dann aber auch. Auf rund 30 Seiten taucht der Wortstamm „Genossenschaft“ gerade dreimal auf. Und selbst die eine konkrete Zusage ist schwach: „Bis zu 25 Prozent“ ist eine Obergrenze, keine Mindestquote.

Kommunalisierung statt Demokratisierung

Zentrale Steuerung und Kommunalisierung sind das vorrangige wohnungspolitische Instrument des Papiers. Die Demokratisierung der LWU spielte beim Mietenvolksentscheid 2015 noch eine große Rolle – aus ihm gingen die Mieterräte und das Wohnraumversorgungsgesetz hervor. Dem Sondierungspapier sind sie kein Wort wert: Mieterräte, Mieterbeiräte oder ein Ausbau ihrer Rechte kommen darin nicht vor.

Wer bekommt die vergesellschafteten Wohnungen?

Besonders deutlich wird das bei der Frage, wer die Bestände nach der Vergesellschaftung der großen Immobilienkonzerne übernehmen soll. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen hat im September 2025 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Anstalt öffentlichen Rechts namens „Gemeingut Wohnen“ vorsieht – mit Mitsprache von Mieter*innen und Beschäftigten sowie direkt gewählten Siedlungs- und Gebietsräten. Eine solche selbstverwaltete Anstalt stünde der Genossenschaftsidee sehr nahe.
Das Sondierungspapier spricht dagegen nur von einem „Träger der Vergesellschaftung“. Zwar heißt es im Papier, der Träger solle die gemeinwirtschaftliche Bewirtschaftung und eine „umfassende Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter“ sicherstellen. Wie diese aussehen soll, bleibt offen. Und die Erfahrung mit den LWU stimmt skeptisch: Mieterräte werden von den LWU nur zögerlich akzeptiert und haben im Aufsichtsrat nur eine Minderheitsstimme. Mietermitbestimmung gesetzlich zu verankern, sei „gescheitert“ – so steht es im Jahresbericht des Netzwerks der Mietergremien.
Wer Demokratie und genossenschaftliches Wohnen fördern will, muss hier einen deutlichen Schwerpunkt setzen. Davon ist im Sondierungspapier nichts zu spüren. Stattdessen wird das hohe Lied der LWU gesungen – obwohl zahlreiche Vorfälle gerade in letzter Zeit gezeigt haben, dass Wohnungen teils in miserablem Zustand sind, Verwaltungen für Mieter*innen kaum erreichbar sind und Mängel liegen bleiben. Wohnungsgenossenschaften müssen sich wohl darauf einstellen, in der Wohnungspolitik des zukünftigen Senats keine Rolle zu spielen.

Was jetzt in den Koalitionsvertrag gehört

Noch ist nichts entschieden. Wenn Linke, Grüne und SPD es mit einem gemeinwirtschaftlichen Wohnungssektor ernst meinen, muss der Koalitionsvertrag nachlegen:
• eine Mindestquote von 25 Prozent für Genossenschaften auf Landesgrundstücken statt einer Obergrenze, Einführung eines transparenten (moderierten) Verfahrens, damit sich auch kleine Genossenschaften beteiligen können
• längere Erbbaurechte zu tragbaren Konditionen
• ein Förderprogramm für den Erwerb von Beständen durch Genossenschaften, das funktioniert, sowie verlässliche Förderzusagen der IBB,
• effektive Stärkung der Mietermitbestimmung und Ausweitung von Informations- und Beteiligungsrechten bei den LWU – und ein Vergesellschaftungsträger, der von den Mieter*innen selbst verwaltet wird, wie es die Initiative vorschlägt.

Genossenschaften haben gezeigt, dass gemeinschaftliches Eigentum und Selbstverwaltung bezahlbares Wohnen sichern. Sie verdienen mehr als eine Fußnote.

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