Genossenschafter*innen unterstützen neuen Volksentscheid von DWe

Weil der Senat die Vergesellschaftung blockiert und damit die Stimme von über einer Millionen Berliner*innen weiter ignoriert, hat die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ am 26.9.23 einen zweiten Volksentscheid, diesmal einen Gesetzesvolksentscheid, angekündigt:

 

Unser Berlin, unser Zuhause, unser Gesetz! – Mit einem Gesetzesvolksentscheid endlich zur Umsetzung! (mehr …)

Zwei Jahre erfolgreicher Volksentscheid: Wie der BBU versuchte, das Volksbegehren zu Fall zu bringen – und scheiterte

Am 26. September vor zwei Jahren stimmten 57,6% der Berliner:innen in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Immobilienvermögen. Dies war auch eine Klatsche für den BBU, der mit Gutachten und Stellungnahmen bis zum Schluss versuchte, dem Volksbegehren die Rechtmäßigkeit abzusprechen. Diese Auseinandersetzung gewährt interessante Einblicke in Strategien und Positionen eines ehemals gemeinwohlorientierten Verbandes, in dem heute der Immobilienkonzern Vonovia der größte Beitragszahler ist. Eine Chronologie aus Anlass des zweiten Jahrestages des Volksentscheids. (mehr …)

Was suchten die GENOSSENSCHAFTER*INNEN auf dem Mietencamp ’23?

Ist es sinnvoll, dass die Genossenschafter*innen mehr Austausch mit wohnungspolitisch aktiven Genossenschaftsmitgliedern in anderen Städten pflegen? Um das abzuklären, nahm eine kleine Delegation Ende September am Mietencamp 2023 in Frankfurt/Main teil, einem von der Aktion Mietenstopp organisierten Treffen wohnungspolitischer Verbände und Initiativen aus dem Bundesgebiet. (mehr …)

Neue Wohngemeinnützigkeit: Was sagen die Genossenschaften?

„Neue Wohngemeinnützigkeit: Was sagen die Genossenschaften?“ fragte der Mieterverein im August. In zwei Interviews kommen Ulf Heitmann, Sprecher des Bündnisses junger Genossenschaften und Vorstand bei der Genossenschaft Bremer Höhe eG in Prenzlauer Berg, sowie Günter Piening von den GENOSSENSCHAFTER*INNEN zu Wort. Wir dokumentieren das Interview in Auszügen. (mehr …)

Erklärung der Genossenschafter*innen zum Kommissionsbericht

 „Als GENOSSENSCHAFTER*INNEN begrüßen wir die Klärung, dass Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen werden können. Damit bestätigt die Kommission eine Rechtsauffassung, die wir GENOSSENSCHAFTER*INNEN von Anfang an vertreten haben.

Ein kräftige Klatsche ist das Gutachten für den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und jene Genossenschaftsvorstände, die vor dem Volksentscheid mit der Behauptung, auch Genossenschaften könnten vergesellschaftet werden, gezielt Unsicherheit und Angst unter den Genossenschaftsmitgliedern geschürt haben.


„Auch von den Genossenschafter*innen, einem Zusammenschluss von Mitgliedern Berliner Wohnungsgenossenschaften, kommt eine Reaktion: Sie begrüßen den Bericht und die darin enthaltene „Klärung, dass Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen werden können.“ Vor dem Volksentscheid hatte insbesondere der BBU davor gewarnt, auch Genossenschaften könnten von  Vergesellschaftungen betroffen sein.“ (Tagesspiegel, 29. Juni)


Wenn der BBU und Genossenschaftsvorstände vor dem Volksentscheid Falschinformationen unter den Mitgliedern verbreitet haben, stehen sie nun in der Pflicht, dies zu korrigieren und die Mitglieder über die Ergebnisse der Kommission zu informieren.

Wir fordern den BBU und die Genossenschaftsvorstände auf, die Blockadehaltung gegen die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände als wichtigem Instrument einer sozialen Wohnungspolitik aufzugeben und sich aktiv in die Gestaltung der Umsetzung einzubringen.“

Stellungnahme zum Bericht der Kommision Vergesellschaftung

Mit der Vorlage des Abschlussberichtes der Kommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ist klargestellt: Vergesellschaftung ist im Rahmen der Landesverfassung möglich und Genossenschaften werden nicht enteignet, auch wenn sie mehr als 3000 Wohnungen besitzen. Unsere Erklärung hier.

Eckpunkte, die den Namen nicht verdienen

Am 14. Juni 2023 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nun nach mehreren Anläufen Eckpunkte für eine neue Wohngemeinnützigkeit vorgelegt (hier). Wie viele andere Verbände und Initiativen haben auch die Genossenschafter*innen in einer Pressemitteilung die Eckpunkte als vollkommen unzureichend kritisiert. Die Stellungnahme im Wortlaut:

„Diese dürftigen Eckpunkte zeigen die Uneinigkeit in der Bundesregierung in der Wohnungspolitik – dauerhaft bezahlbares Wohnen hat leider keine Priorität. Statt einen Rahmen für einen Gesetzentwurf zu liefern, wie gemeinnütziges Wohnen gefördert werden soll, werden Eckpünktchen vorgestellt, die dann auch noch unter Finanzierungvorbehalt gestellt werden.

Zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung mit dem Papier offiziell anerkennt, dass ein gemeinnütziger Sektor geschaffen werden muss, in dem die Rendite nicht die allein bestimmende Kraft ist. Mietpreissteigerungen und Verdrängung zerstören Existenzen und gefährden den sozialen Zusammenhalt. Wirtschaftliche Profite und Immobilienspekulation schaden allen. Dem Markt einen Teil des Wohnens durch ein Wohngemeinnützigkeitsgesetz zu entziehen, ist notwendig, um dauerhaft bezahlbare Mieten und ein selbstbestimmtes Wohnen zu gewährleisten.

Für Genossenschaften ist die Neue Wohngemeinnützigkeit die Wiederbelebung einer bewährten Idee. Die Grundsätze der Genossenschaftsbewegung – Selbstverwaltung, demokratische Mitbestimmung, bezahlbarer Wohnraum – entsprechen den alten Prinzipien der Wohngemeinnützigkeit. Sie müssen auch Teil einer Neuen Gemeinnützigkeit sein.

Die GENOSSENSCHAFTER*INNEN werden sich darum gemeinsam mit der Mieter*innenbewegung, den Gewerkschaften und den sozialen Verbänden dafür einsetzen, dass nach Vorlage der Eckpunkte schnell ein Gesetzentwurf entsteht, der den Namen „Neue Wohngemeinnützigkeit“ wirklich verdient, und dass dieses Vorhaben auch mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet wird.

Genossenschaften stehen für eine Wohnungspolitik für die Menschen, die bezahlbaren Wohnraum brauchen; für Selbstbestimmung und Mitwirkung bei wirtschaftlichen Entscheidungen; für einen Wohnungsmarkt, der sich nach den Bedürfnissen der Menschen richtet und nicht den Regeln der Profitmaximierung folgt. Die Neue Wohngemeinnützigkeit ist dafür ein entscheidender Schlüssel.“ 

Wohngemeinnützigkeit: Eckpünktchen statt Rahmenkonzept

Die Mietentwicklung gerade in den Ballungsgebieten ist dramatisch, das im Koalitionsvertrag angekündigte Wohngemeinnützigkeitsgesetz darum überfällig. Für Genossenschaften ist die Neue Wohngemeinnützigkeit die Wiederbelebung einer bewährten Idee. Die Grundsätze der Genossenschaftsbewegung – Selbstverwaltung, demokratische Mitbestimmung, bezahlbarer Wohnraum – entsprechen den alten Prinzipien der Wohngemeinnützigkeit. Darum unterstützen die Genossenschafter*innen aktiv die Bewegung für eine neue Wohngemeinnützigkeit. (Foto: R. Anasch/unsplash)

Unsere Stellungnahme zu den Eckpunkten vom 14. Juni: Hier

Weitere Stellungnahmen des Netzwerks Wohngemeinnützigkeit: Hier

Genossenschaftsgründungen: Gemeinwohl auf Abwegen

Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass gemeinwohlorientiertes Verhalten auf dem Wohnungsmarkt staatlich gefördert werden soll. Aber wo fängt das “Gemeinwohl” an, wo hört es auf? Das ist eine umkämpfte Grauzone, denn alle möchten ein Stück vom Förder-Kuchen. Vor allem, wenn, wie von der schwarz-roten Koalition geplant,  das begehrte Spekulationsgut Boden wieder zum Verkauf steht – an Genossenschaften, da diese gemeinwohlorientiert seien. Merkwürdige Genossenschaftsmodelle wie „Job und Wohnen“ oder aktuell die AIV-Genossenschaft haben mit den Zielen traditioneller Genossenschaften nur noch wenig zu tun, sie sind eher eine Art Investmentfond, geboren aus der Gier nach dem knappen Gut Boden. Kann diese Entwicklung der Genossenschaftsbewegung egal sein? Ein Kommentar (mehr …)